Carsharing : Selbstbeteiligung beachten !

Winterberg-Totallokal : Das Carsharing-Geschäft boomt. Doch wer haftet bei einem Schaden ? Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erklärt, was Carsharing-Nutzer hinsichtlich der Versicherung beachten sollten.

win­ter­berg-total­lo­kal : Car­sha­ring wird in Deutsch­land immer belieb­ter. Einer Daten­er­he­bung des Bun­des­ver­ban­des Car­sha­ring e.V. zufol­ge ist die Zahl der regis­trier­ten Nut­zer in Deutsch­land Anfang 2016 mit einem Zuwachs von 22,1 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr auf 1,26 Mil­lio­nen ange­stie­gen. Ins­ge­samt ste­hen bun­des­weit rund 16.100 Fahr­zeu­ge von cir­ca 150 ver­schie­de­nen Anbie­tern zur Nut­zung bereit. „Es gibt ver­schie­de­ne Ange­bo­te des Car­sha­rings mit unter­schied­li­chen Ver­si­che­rungs­va­ri­an­ten“, erklä­ren die DVAG-Exper­ten. Schon vor Fahrt­an­tritt sol­le man sich des­halb über even­tu­el­le Kos­ten, die im Scha­dens­fall ent­ste­hen kön­nen, Gedan­ken machen. „Nut­zer soll­ten prü­fen, ob Haftpflicht‑, Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bei der Über­las­sung des Autos inbe­grif­fen sind und ob eine Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig wer­den kann“, raten die DVAG-Experten.

Klas­si­sches und fle­xi­bles Carsharing

Das klas­si­sche Car­sha­ring, auch sta­ti­ons­ba­sier­tes Car­sha­ring genannt, ist die belieb­tes­te Vari­an­te. Pkws kön­nen dabei via Inter­net oder Smart­phone-App gebucht und dann an fes­ten Sta­tio­nen abge­holt sowie nach der Fahrt dort­hin zurück­ge­bracht werden.

In grö­ße­ren Städ­ten wird auch zuneh­mend das fle­xi­ble Car­sha­ring ange­bo­ten. Inner­halb eines fest­ge­leg­ten Geschäfts­ge­biets kön­nen die Nut­zer des soge­nann­ten Free-Floa­ting-Car­sha­rings die Fahr­zeu­ge über­all in die­sem Gebiet abho­len oder par­ken. Durch eine Smart­phone-App erfährt der Nut­zer, wo sich ein frei­es Fahr­zeug in der Nähe befindet.

Selbst­be­tei­li­gung trotz Versicherung

Bei den meis­ten Car­sha­ring-Anbie­tern sind Haftpflicht‑, Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung im Preis inbe­grif­fen. „Die meis­ten Nut­zer den­ken, dass sie mit die­sen Ver­si­che­run­gen bereits voll­stän­dig abge­si­chert sind. Was vie­le von ihnen nicht wis­sen : Im Scha­dens­fall muss in der Regel eine Selbst­be­tei­li­gung gezahlt wer­den“, so die DVAG-Ver­si­che­rungs­exper­ten. Sie emp­feh­len in jedem Fall, sich vor­ab die AGBs genau durch­zu­le­sen. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung vari­iert zum Bei­spiel stark bei den ver­schie­de­nen Car­sha­ring-Ange­bo­ten und reicht bis zu 1.500 Euro. Vie­le Anbie­ter ermög­li­chen es, die Selbst­be­tei­li­gung durch Zuzah­lung einer Pau­scha­le pro Jahr, Monat oder Fahrt her­un­ter­zu­set­zen. Ob sich die­se Opti­on für den jewei­li­gen Nut­zer lohnt, muss indi­vi­du­ell geprüft werden.

Wich­tig : Scha­den­frei­heit immer prü­fen und dokumentieren

Egal bei wel­cher Car­sha­ring-Vari­an­te : Das Fahr­zeug soll­te immer auf mög­li­che Schä­den unter­sucht wer­den. „Bes­ten­falls soll­te der Nut­zer vor und nach der Fahrt von allen Sei­ten des Fahr­zeugs ein Foto mit dem Smart­phone machen“, raten die DVAG-Exper­ten. „So kann genau nach­ge­wie­sen wer­den, dass Vor­schä­den oder Män­gel am Fahr­zeug nicht durch den Nut­zer selbst ver­ur­sacht wurden.“

Text und Bild : Deut­sche Vermögensberatung

Bericht : bri​lon​-total​lo​kal​.de – Ihr Nach­rich­ten­ma­ga­zin aus Brilon

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