Polizei, Ordnungsbehörde und Jugendamt kontrollieren am 1. Mai

Winterberg-Totallokal :  Achten Sie darauf, was ihre Kinder am 1. Mai an Getränken mitnehmen

win­ter­berg-total­lo­kal :  Meh­re­re 100 jun­ge Men­schen tra­fen sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren am 1. Mai mit Bol­ler­wa­gen im Bür­ger­wald in Peters­born zum Fei­ern und Trin­ken. Fol­gen der Fei­er waren erheb­li­che Ver­un­rei­ni­gun­gen, Müll­ber­ge und sogar Ver­let­zun­gen und Alko­hol­ver­gif­tun­gen. Der Ret­tungs­dienst war mehr­fach im Ein­satz. Wie­der­holt muss­ten alko­ho­li­sier­te Jugend­li­che behan­delt und ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert werden.

Das soll sich nicht wie­der­ho­len. Dafür sind in die­sem Jahr ent­spre­chen­de Maß­nah­men von Poli­zei, Ord­nungs­be­hör­de und Jugend­amt geplant. Gemein­sam wur­den im Vor­feld ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten der Vor­beu­gung abge­wo­gen. Eine Sper­rung des Gelän­des soll nicht erfol­gen, zunächst sind Kon­trol­len im Bür­ger­wald und auf den Zuwe­gun­gen vor­ge­se­hen. Wenn Jugend­li­che mit Alko­hol ange­trof­fen wer­den, obwohl sie die­sen laut Jugend­schutz­ge­setz nicht trin­ken dür­fen, erfolgt  eine Sicher­stel­lung der Geträn­ke. Bier und Wein sind erst ab 16 Jah­ren erlaubt, brannt­wein­hal­ti­ge Geträn­ke (Bspw. Schnaps, Wod­ka, Rum sowie deren Mix­ge­trän­ke) erst ab 18 Jahren.

An die­ser Stel­le daher aus­drück­lich auch ein Appell an die Eltern : Ach­ten Sie dar­auf, was ihre Kin­der am 1. Mai an Geträn­ken mitnehmen. 

Im Fokus der Kon­trol­len ste­hen nicht Fei­ern­de, die sich in die Natur zurück­zie­hen, Musik hören und ein Bier­chen trin­ken möch­ten. Es bestehen kei­ne Beden­ken gegen eine „fröh­li­che Mai­wan­de­rung“. Trin­ken­de Kin­der und Jugend­li­che, Beläs­ti­gun­gen von Per­so­nen oder Schä­den an Hab und Gut sowie Müll­ber­ge sind jedoch inak­zep­ta­bel. Hier wird ein­ge­schrit­ten und die Eltern wer­den benachrichtigt.

 

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