Vereinbarung unterzeichnet

Winterberg-Totallokal : Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt deutlich erleichtert

win­ter­berg-total­lo­kal :  Am 25. April 2016 unter­zeich­ne­ten Dr. Karl Schnei­der, Land­rat des Hoch­sauer­land­krei­ses, Peter Ban­nes ‚1. Bei­geord­ne­ter der Stadt Arns­berg, Dr. Ilo­na Lan­ge, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin IHK Arns­berg Hell­weg-Sau­er­land und Asses­sor jur. Mein­olf Nie­mand, Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hand­werks­kam­mer Süd­west­fa­len ein Stra­te­gie­pa­pier, das zum Ziel hat, den Unter­neh­men aus allen Wirt­schafts­be­rei­chen im Hoch­sauer­land­kreis attrak­ti­ve Rah­men­be­din­gun­gen zur Aus­bil­dung von Flücht­lin­gen zu bie­ten. Gemein­sa­mes Ziel ist es, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Wirt­schaft in der Regi­on wei­ter zu stär­ken. Einer der wesent­li­chen Punk­te sind Fra­gen der Fach­kräf­te­si­che­rung für Unter­neh­men auch durch die Rekru­tie­rung aus­län­di­scher Fach­kräf­te und Auszubildender.

Einig waren sich die Unter­zeich­ner der Ver­ein­ba­rung dar­über, dass die dua­le Berufs­aus­bil­dung eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten zur Inte­gra­ti­on von jun­gen Flücht­lin­gen ist. Gleich­zei­tig kön­ne so bestehen­den und künf­ti­gen Fach­kräf­te­eng­päs­sen wirk­sam begeg­net wer­den. Durch die erfolg­ten Ände­run­gen im Auf­ent­halts­ge­setz (§ 60 a Auf­enthG) hät­ten Flücht­lin­ge ohne Auf­ent­halts­sta­tus bei Auf­nah­me einer qua­li­fi­zier­ten Berufs­aus­bil­dung nun einen Dul­dungs­grund. Die Wirt­schaft ergrei­fe nun die Mög­lich­keit, jun­ge Flücht­lin­gen ohne siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus in den loka­len Arbeits­markt zu brin­gen. Vor­aus­set­zung sei, dass die Aus­län­der­be­hör­den der Stadt Arns­berg sowie des Hoch­sauer­land­krei­ses jun­gen Asyl­be­wer­be­rin­nen und Asyl­be­wer­bern sowie Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­dern ohne Auf­ent­halts­sta­tus eine Dul­dung aus­spre­chen, wenn die­se eine Aus­bil­dung begin­nen bzw. begon­nen haben.

Aller­dings müs­sen die (künf­ti­gen) Aus­zu­bil­den­den die Aus­bil­dung vor Voll­endung des 21. Lebens­jah­res begin­nen bzw. begon­nen haben. Der Abschluss des Aus­bil­dungs­ver­tra­ges bzw. die Zusa­ge wer­den als Beginn berück­sich­tigt, da der Beginn einer Aus­bil­dung in der Regel auf einen bestimm­ten Zeit­punkt im Jahr fest­ge­legt ist. Begin­nen die (künf­ti­gen) Aus­zu­bil­den­den unmit­tel­bar im Anschluss an eine geför­der­te Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung nach § 54a SGB III eine qua­li­fi­zier­te Berufs­aus­bil­dung, wird das Lebens­al­ter zu Beginn der Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung für die recht­li­che Betrach­tung zu Grun­de gelegt.

Dar­über hin­aus muss die Iden­ti­tät des (künf­ti­gen) Aus­zu­bil­den­den geklärt sein Und Per­so­nen aus siche­ren Her­kunfts­staa­ten gem. Anla­ge II zu § 29a Asyl­ge­setz (z. Zt. Alba­ni­en, Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na, Gha­na, Koso­vo, Maze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Sene­gal und Ser­bi­en) sind von die­ser Rege­lung aus­ge­schlos­sen. Sobald die Aus­bil­dung been­det ist, infor­miert dar­über der Aus­bil­dungs­be­trieb die zustän­di­ge Ausländerbehörde.

Nach erfolg­rei­cher Been­di­gung der Aus­bil­dung und Beschäf­ti­gung im erlern­ten Beruf erhal­ten die Gedul­de­ten eine Auf­ent­halts­er­laub­nis (z. B. § 18a Auf­enthG – Auf­ent­halts­er­laub­nis für qua­li­fi­zier­te Gedul­de­te zum Zweck der Beschäftigung

Ansprech­part­ner : Pres­se­re­fe­rent Mar­kus Kluft · Brü­cken­platz 1 · 59821 Arns­berg Tel. 02931 877–124· Fax 877‑2451· E‑Mail : presse@​hwk-​swf.​de· www​.hwk​-swf​.de oder künf­ti­ge gesetz­li­che Rege­lun­gen oder Erlas­se). Dadurch wird deren wei­te­rer Auf­ent­halt gesi­chert. Dazu ist nötig, dass sie/​er ihren/​seinen Lebens­un­ter­halt aus­schließ­lich selbst sichert und nicht vor­be­straft ist.

Bild­zei­le :
Land­rat Dr. Karl Schnei­der, IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Dr. Ilo­na Lan­ge, Hand­werks­kam­mer-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Mein­olf Nie­mand (v. l.) und Peter Ban­nes (Ers­ter Bei­geord­ne­ter der Stadt Arns­berg) unter­zeich­ne­ten die Vereinbarung.

Bild­nach­weis : Hand­werks­kam­mer Südwestfalen

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