DEKRA Tipps zum sicheren Gebrauch von Toaster, Mixer & Co. – Bedienungsanleitung nicht zur Seite legen

DEKRA Tipps zum sicheren Gebrauch von Toaster, Mixer & Co. – Bedienungsanleitung nicht zur Seite legen
  • Feh­ler bei Bedie­nung und Rei­ni­gung nicht selten
  • Unnö­ti­ge Schä­den, Ärger und Kos­ten vermeiden
  • Bestim­mungs­ge­mä­ßer Gebrauch – sonst kei­ne Haftung

Toas­ter, Mixer und Co. – die Bedie­nung von Haus­halts­ge­rä­ten ist der Regel kin­der­leicht. Trotz­dem ist es sinn­voll, sich die Bedie­nungs­an­lei­tun­gen selbst ein­fa­cher Gerä­te etwas genau­er anzu­se­hen, emp­feh­len die Pro­dukt­prüf­ex­per­ten von DEKRA. Unter Umstän­den las­sen sich damit eine Gefähr­dung sowie eine Men­ge Schä­den, Ärger und Kos­ten vermeiden.

„Eine Bedie­nungs­an­lei­tung hilft dem Benut­zer, sein neu erwor­be­nes Elek­tro­ge­rät ken­nen­zu­ler­nen und anzu­wen­den“, erläu­tert Oli­ver Brumm von DEKRA Test­ing & Cer­ti­fi­ca­ti­on. „Es gibt vie­le Grün­de, sich die Bedie­nungs­an­lei­tung nach dem Kauf eines Gerä­tes auf­merk­sam anzu­schau­en und bei Bedarf spä­ter den einen ande­ren Punkt nach­zu­schla­gen, zum Bei­spiel was bei Kin­dern im Haus­halt oder bei der Rei­ni­gung zu beach­ten ist.“

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen rund ums Gerät

Über Sicher­heits­aspek­te hin­aus fin­den Anwen­de­rin­nen und Anwen­der in der Anlei­tung vie­le wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum Gerät selbst: Aus wel­chen Tei­len ist es auf­ge­baut? Wel­che Funk­ti­on haben die Bedien­ele­men­te und wo lie­gen sie? Wie nimmt man das Gerät in Betrieb? Was ist beim Auf­stel­len und Rei­ni­gen zu beach­ten? Auch die tech­ni­schen Daten, Gerä­te­be­zeich­nung und Bestell­num­mer, in der Regel auch die Kon­takt­da­ten des Ser­vice-Teams, Hin­wei­se zur Ent­sor­gung und teils auch zur ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Nut­zung kann man dort nachschlagen.

Schä­den, Ärger und Kos­ten vermeiden

Aus gutem Grund kommt im EU-Raum kein tech­ni­sches Gerät ohne eine sepa­ra­te Bedie­nungs­an­lei­tung auf den Markt. „Wer die Bedie­nungs­an­lei­tung nicht ein­fach samt der Ver­pa­ckung ent­sorgt, son­dern ihren Inhalt zur Kennt­nis nimmt, kann sich im Zwei­fel eine Men­ge Schä­den, Ärger und Kos­ten erspa­ren“, kom­men­tiert Exper­te Brumm aus dem DEKRA Geschäfts­be­reich Produktprüfung.

Auf den ers­ten Sei­ten fin­det man wich­ti­ge Warn­hin­wei­se, die durch Begrif­fe wie „War­nung“, „Vor­sicht“, „Gefahr“ oder Pik­to­gram­me her­vor­ge­ho­ben sind: Wann ist mit Gefah­ren für die Gesund­heit zu rech­nen? Unter wel­chen Umstän­den besteht Ver­bren­nungs- oder Brand­ge­fahr? Wann etwa ist die Gefahr von Strom­schlag oder Kurz­schluss gege­ben? Durch wel­chen Fehl­ge­brauch kann es für den Anwen­der gefähr­lich oder das Gerät beschä­digt wer­den? Wo lie­gen Gefah­ren für Kin­der und Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ten Fähigkeiten?

Brei­tes Spek­trum an Gefahren

Die War­nun­gen decken daher ein brei­tes Spek­trum ab: So dür­fen Elek­tro­ge­rä­te bei­spiels­wei­se nicht in Was­ser getaucht wer­den. Gerä­te mit Hit­ze­ent­wick­lung wie ein Toas­ter dür­fen nicht unter einem Hän­ge­schrank oder unmit­tel­bar neben Vor­hän­gen auf­ge­stellt wer­den, sonst besteht Brand­ge­fahr. Ein Was­ser­ko­cher darf wegen hoher Watt­zahl nicht an einer Mehr­fach­steck­do­se, son­dern nur an einer instal­lier­ten Steck­do­se betrie­ben wer­den. Bei Scheu­er- oder Knick­stel­len am Strom­ka­bel dro­hen gene­rell Kurz­schluss und Strom­schlag – es besteht Lebens­ge­fahr, wenn die Iso­lie­rung beschä­digt ist.

Bedie­nungs­feh­ler kei­ne Seltenheit

„Der Sicher­heits­stan­dard von alt­be­kann­ten Küchen-Tools wie Was­ser­ko­cher, Mixer oder Toas­ter kann noch so hoch sein, Feh­ler bei Bedie­nung oder Rei­ni­gung sind trotz allem kei­ne Sel­ten­heit“, beob­ach­tet Oli­ver Brumm. „Daher for­dert die EU-Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung, dass den Pro­duk­ten kla­re Anwei­sun­gen in leicht ver­ständ­li­cher Spra­che bei­gefügt sind.“ Allein wegen Ver­let­zun­gen durch elek­tri­schen Strom im Haus­halt wur­den, so das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt, im Jahr 2022 mehr als 3.500 Men­schen ins Kran­ken­haus eingeliefert.

Bestim­mungs­ge­mä­ßer Gebrauch – sonst kei­ne Haftung

Ganz vorn in den meist unschein­ba­ren Heft­chen fällt ein wich­ti­ger Begriff auf: der „bestim­mungs­ge­mä­ße Gebrauch“. Er bedeu­tet: Ein nor­ma­ler Mixer etwa ist nur zum Zer­klei­nern haus­halts­üb­li­cher Men­gen gebaut, nicht aber für den Dau­er­be­trieb in der Gas­tro­no­mie, der zu einer Über­hit­zung füh­ren könn­te. Das ist inso­fern wich­tig, als der Her­stel­ler kei­ne Haf­tung für Schä­den an Gerät oder Per­so­nen über­nimmt, die durch einen nicht bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauch ent­stan­den sind.

Beim Gerä­te­kauf auf Prüf­la­bel achten

In der EU dür­fen nur Elek­tro­ge­rä­te ver­trie­ben wer­den, wenn die­se nach den rele­van­ten Richt­li­ni­en oder Ver­ord­nun­gen bewer­tet wur­den. Das CE-Zei­chen bedeu­tet, dass die­se Bewer­tung durch­ge­führt wur­de. DEKRA Pro­dukt­ex­per­te Brumm emp­fiehlt, beim Kauf eines Gerä­tes zudem auf das GS-Zei­chen für „Geprüf­te Sicher­heit“ zu ach­ten. Pro­duk­te mit die­sem Prüf­la­bel müs­sen bestimm­te gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Stan­dards einhalten.

Übri­gens: Geht eine Bedie­nungs­an­lei­tung ver­lo­ren, so ist das meist kein Pro­blem: In der Regel steht sie im Inter­net zum Nach­schla­gen oder zum Down­load bereit.

 

Über DEKRA

DEKRA wur­de 1925 ursprüng­lich mit dem Ziel gegrün­det, die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr durch Fahr­zeug­prü­fun­gen zu gewähr­leis­ten. Mit einem weit­aus brei­te­ren Tätig­keits­spek­trum ist DEKRA heu­te die welt­weit größ­te unab­hän­gi­ge nicht bör­sen­no­tier­te Sach­ver­stän­di­gen­or­ga­ni­sa­ti­on im Bereich Prü­fung, Inspek­ti­on und Zer­ti­fi­zie­rung. Als glo­ba­ler Anbie­ter umfas­sen­der Dienst­leis­tun­gen und Lösun­gen hel­fen wir unse­ren Kun­den, ihre Ergeb­nis­se in den Berei­chen Sicher­heit und Nach­hal­tig­keit zu ver­bes­sern. Im Jahr 2022 hat DEKRA einen Umsatz von fast 3,8 Mil­li­ar­den Euro erzielt. Knapp 49.000 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind in rund 60 Län­dern auf fünf Kon­ti­nen­ten mit qua­li­fi­zier­ten und unab­hän­gi­gen Exper­ten­dienst­leis­tun­gen im Ein­satz. DEKRA gehört mit dem Pla­ti­num-Rating von Eco­Va­dis zu den Top-1-Pro­zent der nach­hal­ti­gen Unter­neh­men im Ranking.

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Bild: DEKRA Produktprüfung
Quel­le: DEKRA
Foto­credits: DEKRA

 

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