Vorstellung der Planentwürfe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Schneil“ und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Waltenberg“

Vorstellung der Planentwürfe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Schneil“ und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Waltenberg“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes

Herz­li­che Ein­la­dung zur öffent­li­chen Ver­samm­lung am Don­ners­tag, 8. August um 18.00 Uhr im Win­ter­ber­ger Rathaus

Win­ter­berg: Ziel der Stadt Win­ter­berg ist es, das all­ge­mei­ne, dau­er­haf­te Woh­nen zu stär­ken. Dazu wer­den ver­schie­de­ne Werk­zeu­ge ein­ge­setzt. Ein Instru­ment sind zum Bei­spiel Vor­ga­ben, die ein Bebau­ungs­plan ent­hält. „Seit gut 2,5 Jah­ren setzt die Poli­tik immer wie­der kla­re Signa­le, um das dau­er­haf­te Woh­nen zu stär­ken, indem sie die Ver­än­de­rung oder die Neu­auf­stel­lun­gen von Bebau­ungs­plä­nen beschließt. Ein Bebau­ungs­plan ist ein Instru­ment das einen städ­te­bau­li­chen Rah­men vor­gibt und zum Bei­spiel Nut­zungs­op­tio­nen beschreibt. Es kön­nen Fest­set­zun­gen getrof­fen wer­den, dass in einem Gebiet z.B. nur das all­ge­mei­ne Woh­nen zuläs­sig ist“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beck­mann. Für die Auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 6 „Am Schneil“ und die Neu­auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 20 „Am Wal­ten­berg“ lie­gen mitt­ler­wei­le die Vor­ent­wür­fe vor, sodass die Stadt Win­ter­berg nun die früh­zei­ti­ge öffent­li­che Betei­li­gung durch­füh­ren kön­nen. Es besteht für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Gele­gen­heit sich zu den Ent­wür­fen zu äußern. Alle Inter­es­sier­ten sind herz­lich zur öffent­li­chen Ver­samm­lung am Don­ners­tag, 8. August um 18.00 Uhr in das Win­ter­ber­ger Rat­haus ein­ge­la­den. Vom 09.08. bis 10.09.2024 kön­nen die Plan­ent­wür­fe im Rat­haus ein­ge­se­hen und im Inter­net unter www​.rat​haus​-win​ter​berg​.de abge­ru­fen wer­den. Es besteht bis zum 10.09.2024 die Mög­lich­keit zur Stellungnahme.

Par­al­lel zur früh­zei­ti­gen öffent­li­chen Betei­li­gung wer­den auch die Behör­den und sons­ti­ge Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge betei­ligt. Anschlie­ßend wer­den die Stel­lung­nah­men aus­ge­wer­tet und ggf. wer­den die Plan­ent­wür­fe ange­passt bzw. über­ar­bei­tet. Nach Ver­voll­stän­di­gung der Plan­un­ter­la­gen erfolgt dann der zwei­te Betei­li­gungs­schritt. Die Plan­ent­wür­fe wer­den offen­ge­legt, d.h. die Unter­la­gen lie­gen einen Monat im Rat­haus offen und kön­nen auf der Inter­net­sei­te der Stadt Win­ter­berg abge­ru­fen wer­den. Im Rah­men der Offen­la­ge besteht dann erneut die Gele­gen­heit zur Stellungnahme.

 

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Bild: Plan­ge­biet “Am Schneil”
Quel­le: Stadt Winterberg
Foto­credits: Stadt Winterberg

 

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