Pflege in den eigenen vier Wänden

Pflege in den eigenen vier Wänden – Mit Wohnraumanpassungen mehr Lebensqualität für Pflegebedürftige im Hochsauerlandkreis

Hoch­sauer­land­kreis: Die Mehr­zahl der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen möch­te so lan­ge wie mög­lich in der gewohn­ten Umge­bung blei­ben und zu Hau­se gepflegt wer­den. Durch Wohn­raum­an­pas­sun­gen ist dies häu­fig mög­lich. Im Hoch­sauer­land­kreis nutz­ten im ver­gan­ge­nen Jahr ins­ge­samt 431 AOK-Ver­si­cher­te die Mög­lich­keit, ihre Woh­nung bar­rie­re­freie umge­stal­ten zu las­sen. Das zeigt eine aktu­el­le Aus­wer­tung der AOK Nord­West. Dafür zahl­te die Gesund­heits­kas­se als größ­te gesetz­li­che Pfle­ge­kas­se in 2023 über 1.340.000 Euro an ihre Ver­si­cher­ten. „Eine Pfle­ge­si­tua­ti­on ist für jede Fami­lie ein schwer­wie­gen­der Ein­schnitt. Wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men hel­fen Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, zu Hau­se woh­nen zu blei­ben, ihr sozia­les Umfeld und eine mög­lichst selb­stän­di­ge Lebens­füh­rung zu erhal­ten. Dies bedeu­tet für die Betrof­fe­nen mehr Lebens­qua­li­tät und Lebens­freu­de“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schneider.

Unter­stüt­zung zur Wohnraumanpassung

Die gesetz­li­chen Pfle­ge­kas­sen zah­len als Zuschuss für Anpas­sun­gen des Wohn­um­fel­des an die Situa­ti­on Pfle­ge­be­dürf­ti­ger bis zu 4.000 Euro je Maß­nah­me. Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass durch die Wohn­raum­an­pas­sung die Pfle­ge zu Hau­se ermög­licht oder erheb­lich erleich­tert wird. Oft sind es Umbau­maß­nah­men wie Roll­stuhl­ram­pen, die Ver­brei­te­rung von Türen oder das Ein­bau­en eines Trep­pen­lif­tes, die es Pfle­ge­be­dürf­ti­gen ermög­li­chen, im eige­nen Zuhau­se zu blei­ben. Auch sani­tä­re Anla­gen kön­nen zum Pro­blem wer­den. Begeh­ba­re Duschen, höher­ver­stell­ba­re Wasch­be­cken und Hal­te­grif­fe kön­nen hel­fen, sich im Bad bes­ser zu bewe­gen. Wich­tig ist auch, Stol­per­fal­len zu ver­mei­den und auf Rutsch­fes­tig­keit zu ach­ten, um Stür­zen vorzubeugen.

Bera­tung durch Pflegekassen

Wer an Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung des Wohn­um­fel­des inter­es­siert ist, soll­te sich von sei­ner gesetz­li­chen Pfle­ge­kas­se bera­ten las­sen. Wich­tig ist, dass ein ent­spre­chen­der Antrag vor Beginn des Umbaus gestellt wird. Einen Ter­min für eine per­sön­li­che Pfle­ge­be­ra­tung kön­nen AOK-Ver­si­cher­te oder deren pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge jeder­zeit unter der kos­ten­frei­en Hot­line 0800 2655–140476 oder im Inter­net unter www​.aok​.de/​n​o​r​d​w​e​s​t​/​p​f​l​e​g​e​b​e​r​a​t​ung ver­ein­ba­ren. Auf Wunsch kom­men die Pfle­ge­be­ra­te­rin­nen und Pfle­ge­be­ra­ter der AOK Nord­West auch gern nach Hau­se, um über die Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung zu infor­mie­ren und den Pfle­ge­be­darf zu analysieren.

Wei­te­re Infos im Pfle­ge­por­tal der AOK unter www​.aok​.de/nw, Rubrik Pflege.

 

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Bild: Oft sind es Umbau­maß­nah­men wie zum Bei­spiel begeh­ba­re Duschen oder höher­ver­stell­ba­re Wasch­be­cken, die es Pfle­ge­be­dürf­ti­gen im Hoch­sauer­land­kreis ermög­li­chen, im eige­nen Zuhau­se zu bleiben.
Quel­le: AOK NordWest
Foto­credits: AOK/​Colourbox/​hfr.

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