DRV: Auch Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

DRV: Auch Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Müns­ter:  Die Abschluss­prü­fun­gen sind geschafft und spä­tes­tens mit der Zeug­nis­über­ga­be beginnt für vie­le jun­ge Men­schen die Suche nach einem Aus­bil­dungs­platz. Was vie­le nicht wis­sen: Die­se Aus­bil­dungs­platz­su­che kann bei der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung für spä­te­re Ren­ten­an­sprü­che ange­rech­net wer­den. Wer sich also als aus­bil­dungs­su­chend mel­det, mini­miert das Risi­ko einer Lücke im Versicherungsverlauf.

Schul­ab­gän­ger soll­ten sich bei der Agen­tur für Arbeit melden

Schul­ab­gän­ge­rin­nen und ‑abgän­ger im Alter von 17 bis 25 Jah­ren, die nicht sofort einen Aus­bil­dungs­platz fin­den, soll­ten sich dafür bei der Agen­tur für Arbeit (www​.arbeits​agen​tur​.de) oder einem Job­cen­ter als aus­bil­dungs­su­chend mel­den. Die Zeit­span­ne kann ange­rech­net wer­den, wenn die Suche nach einem Aus­bil­dungs­platz min­des­tens einen Monat lang dau­ert und die­ser Zeit­raum nicht mit ande­ren ren­ten­recht­li­chen Zei­ten belegt ist. Sinn­voll ist das vor allem für all die­je­ni­gen, die nicht genau abschät­zen kön­nen, wann sie in die Aus­bil­dung star­ten kön­nen. Für die Anrech­nung ist es übri­gens egal, ob ein Schul­ab­schluss vor­liegt oder wäh­rend der Suche Leis­tun­gen von der Agen­tur für Arbeit bezo­gen werden.

Wer bei der Aus­bil­dungs­platz­su­che älter als 25 Jah­re ist, kann in bestimm­ten Fäl­len auch Anrech­nungs­zei­ten berück­sich­tigt bekom­men. Zur Abklä­rung der Vor­aus­set­zun­gen emp­fiehlt sich die indi­vi­du­el­le Bera­tung durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) Westfalen.

Infor­ma­ti­on und Beratung

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen gibt es online auf www​.ren​ten​bli​cker​.de, dem Jugend­por­tal der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung und in den kos­ten­frei­en Bro­schü­ren „Berufs­star­ter und Ren­te“, „Tipps für den Berufs­start“ und „Das Ren­ten-ABC“. Diese
kön­nen unter www​.deut​sche​-ren​ten​ver​si​che​rung​.de her­un­ter­ge­la­den oder bestellt wer­den. Fra­gen zum The­ma beant­wor­ten auch die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der DRV West­fa­len am kos­ten­lo­sen Ser­vice­te­le­fon unter 0800 1000 48011.

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Quel­le: Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) Westfalen
Foto­credits: Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) Westfalen

 

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