Reisefiasko vermeiden: Das EVZ gibt Tipps

Reisefiasko: Was tun, damit der Urlaub nicht baden geht?

600 Pro­zent Auf­schlag fürs Hotel­zim­mer, annul­lier­te Flü­ge oder Bag­ger statt Beach­bar: Das Juris­ten­team des Euro­päi­schen Ver­brau­cher­zen­trums Deutsch­land (EVZ) bekommt jedes Jahr vie­le Fäl­le zum The­ma Rei­sen im EU-Aus­land. Aber wie reagiert man am bes­ten, wenn plötz­lich etwas schief­geht? Von uner­war­te­ten Preis­auf­schlä­gen über ver­lo­re­nes Gepäck bis hin zu miss­li­chen Bahn­ver­spä­tun­gen – mit den Tipps des EVZ las­sen sich Urlaubs-Kata­stro­phen zwar nicht gänz­lich ver­mei­den, aber zumin­dest abmil­dern. Denn das rich­ti­ge Wis­sen spart Ner­ven, Zeit und Geld.

Pau­schal­rei­sen: Über­ra­schun­gen inklusive

Die Buchung liegt viel­leicht schon Mona­te zurück und mit jedem Kreuz­chen im Kalen­der wächst die Vor­freu­de auf den lang­ersehn­ten Jah­res­ur­laub. Doch immer wie­der kommt es vor, dass die Urlaubs­freu­de noch vor der Abrei­se getrübt wird: Rei­se­ver­an­stal­ter mel­den sich bei Ver­brau­chern und for­dern nach­träg­lich einen Auf­schlag für die bereits gebuch­te Rei­se. Ist das rech­tens? „Unter Umstän­den lau­tet die Ant­wort lei­der: Ja“, sagt Karo­li­na Woj­tal, Juris­tin und Co-Lei­te­rin des Euro­päi­schen Ver­brau­cher­zen­trums Deutsch­land. „Bei Pau­schal­rei­sen dür­fen Ver­an­stal­ter bis 20 Tage vor Abrei­se Preis­kor­rek­tu­ren vor­neh­men.“ Die­se sind aller­dings auf maxi­mal acht Pro­zent gede­ckelt und müs­sen begrün­det wer­den. Bei­spiels­wei­se mit gestie­ge­nen Kerosinpreisen.

„Zug zum Flug“: Ist das klug?

Wenn in der Regel auch etwas teu­rer als Indi­vi­du­al­bu­chun­gen, die Pau­schal­rei­se ist in Sachen Kom­fort klar im Vor­teil: Sie ver­spricht ein Rund­um-Sorg­los-Paket und bie­tet Urlau­bern eine gewis­se Sicher­heit beim Rei­se­ab­lauf. Und wenn was schief­geht, muss der Ver­an­stal­ter dafür gera­de­ste­hen. Gelobt sei die EU-Pau­schal­rei­se­richt­li­nie. Doch seit eini­gen Jah­ren bie­ten vie­le Rei­se­un­ter­neh­men ihren Kun­den neben Flug, Hotel­trans­fer und Unter­kunft oder aber Kreuz­fahrt mit Tages­aus­flü­gen auch einen „Rail and Fly“-Zusatz an: Eine Zug­ver­bin­dung zum Flug­ha­fen. Prak­tisch, so beginnt der Urlaub direkt vor der Haus­tür. Aber Ach­tung! Das Pau­schal­rei­se­recht greift hier nur, wenn die Opti­on fes­ter Bestand­teil der Buchung ist. Wird – wenn auch für klei­nes Geld – Rail und Fly hin­zu­ge­bucht, ist es eine sepa­ra­te Leis­tung. Beson­ders in die­sem Fall ist ein aus­rei­chen­der Zeit­puf­fer wich­tig, um sei­nen Flie­ger pünkt­lich zu erreichen.

Wenn das Gepäck eige­ne Wege geht

Es ist ein Rei­se­pan­nen-Ever­green: Der Kof­fer ist weg. Klingt wie ein Kli­schee, pas­siert aber doch rela­tiv regel­mä­ßig. In jedem Fall ärger­lich, aber mit etwas Vor­be­rei­tung lässt sich der Scha­den zumin­dest mini­mie­ren. Das Team des EVZ rät für die­sen Fall:

  • Lis­te und Fotos der Gegen­stän­de erstel­len, die sich im Auf­ga­be­ge­päck befin­den und Kauf­be­le­ge aufheben.
  • Hab­se­lig­kei­ten kenn­zeich­nen, also aktu­el­le Kon­takt­da­ten am Kof­fer anbringen.
  • Den Gepäck­auf­kle­ber vom Check-in gut aufbewahren.

Die­se Tipps kön­nen im Nach­hin­ein viel Ärger spa­ren. „Und wenn Sie im Rah­men einer Pau­schal­rei­se Pro­ble­me mit dem Gepäck haben,“ erklärt Woj­tal, „kön­nen Sie sogar den Rei­se­preis min­dern. Denn dabei han­delt es sich um einen Rei­se­man­gel.“ Ist das der Fall, soll­te umge­hend der Rei­se­ver­an­stal­ter infor­miert wer­den. Wei­te­re Tipps gibt die EVZ– Arti­kel­sei­te zum The­ma.

Das Hotel: Im Inter­net hui, vor Ort pfui

Rei­se­män­gel gibt es in vie­len Facet­ten: Die Pom­mes am Buf­fet erin­nern eher an Gum­mi­wür­mer und beim ser­vier­ten Baguette stellt sich die Fra­ge, ob Axt oder Säge dazu gereicht wer­den. Oder aber der Meer­blick gleicht einem Bau­stel­len-Bel­le­vue und das Was­ser in der Dusche wech­selt sekun­den­schnell von Glet­scher­bach zu Dampf­rei­ni­ger und zurück. In sol­chen Fäl­len soll­te unver­züg­lich der Rei­se­ver­an­stal­ter oder die Rei­se­lei­tung vor Ort (nicht nur die Rezep­ti­on!) infor­miert wer­den. Am bes­ten soll­te der Man­gel schrift­lich bestä­tigt wer­den. Denn wird der Man­gel nicht beho­ben, kann er so auch nach Ende des Urlaubs schrift­lich an den Rei­se­ver­an­stal­ter gerich­tet wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma Pau­schal­rei­sen auf der Sei­te des EVZ.

Die ver­steck­ten Wer­te des Gesundheitskärtchens

Die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te (eGK) ist ver­schwun­den? Was vie­len nicht bewusst ist: Hier bedarf es schnel­lem Han­deln. Die Kar­te soll­te sofort gesperrt wer­den, beson­ders wenn die Online-Funk­ti­on akti­viert ist. Andern­falls kön­nen sich Frem­de mit der Kar­te Leis­tun­gen erschlei­chen, die für den recht­mä­ßi­gen Besit­zer ziem­lich teu­er wer­den kön­nen. Also direkt die Kran­ken­kas­se anru­fen, um die Kar­te für ande­re unbrauch­bar zu machen.

Das Han­dy auf Kreuz­fahrt: Kei­ne „Roam like at home“-Garantie auf hoher See

Den Lie­ben zuhau­se ein Bild vom Son­nen­un­ter­gang schi­cken oder fix zuhau­se anru­fen, ob es der Kat­ze gut geht? Das kann teu­er wer­den. Wäh­rend inner­halb der EU eigent­lich das „Roam like at home“-Prin­zip (tele­fo­nie­ren zu hei­mi­schen Kon­di­tio­nen) gilt, sieht es auf offe­ner See anders aus. Dort grei­fen Han­dys mit­un­ter auf teu­re Satel­li­ten­net­ze zu, und die Tele­fon­rech­nung kann schnell in astro­no­mi­sche Höhen schie­ßen. Das glei­che Pro­blem kann in Grenz­nä­he zu Dritt­staa­ten wie der Schweiz oder der Tür­kei auf­tre­ten, wo das Han­dy sich unge­wollt in teu­re Netz­wer­ke ein­wählt. Hier hilft es, die mobi­len Daten zu deak­ti­vie­ren oder manu­ell ein Netz aus­zu­wäh­len, um die Kos­ten unter Kon­trol­le zu halten.

Ein Straf­zet­tel auf Rei­sen: Was kommt auf einen zu?

Nach dem Urlaub flat­tert ein Knöll­chen ins Haus, doch man ver­steht nur Spa­nisch? Ver­wir­rung pur! Aber kei­ne Sor­ge: Das EU-Recht ver­langt, dass ein Buß­geld­be­scheid in einer Spra­che ver­fasst sein muss, die der Emp­fän­ger ver­steht. Kommt der Straf­zet­tel also nur auf Spa­nisch, ist dies mög­li­cher­wei­se nicht rech­tens. Doch auch Straf­zet­tel auf Deutsch hal­ten vie­le Betrof­fe­ne für Fäl­schun­gen, dabei ist das recht­lich betrach­tet der Ide­al­fall. Also Augen auf. Es soll­te genau geprüft und gege­be­nen­falls der Rat eines Exper­ten ein­ge­holt wer­den, bevor Zah­lun­gen (nicht) geleis­tet werden.

Miet­wa­gen-Mise­re wegen fal­scher Kreditkarte

Zum Schluss noch ein wich­ti­ger Hin­weis für das Mie­ten eines Autos im Rei­se­land: Am bes­ten funk­tio­niert das mit einer ech­ten Kre­dit­kar­te auf den eige­nen Namen. Die meis­ten in Deutsch­land aus­ge­ge­be­nen kos­ten­lo­sen Kre­dit­kar­ten (Visa und Mas­ter­card) sind näm­lich mitt­ler­wei­le Debit­kar­ten. Eine Infor­ma­ti­on, die auf der Kar­te ver­merkt sein soll­te. Ech­te Kre­dit­kar­ten kos­ten in der Regel extra. Aber auch mit einer Debit­kar­te (kei­ne EC-Kar­te!) soll­te es eigent­lich mög­lich sein, bei­spiels­wei­se eine Kau­ti­on zu hin­ter­le­gen. Aller­dings lie­gen dem EVZ Deutsch­land Beschwer­den zu diver­sen Miet­wa­gen-Anbie­tern vor, die die Annah­me von Debit­kar­ten ver­wei­gert haben. Ärger, den man sich mit einer Kre­dit­kar­te spart.

Wei­te­re Tipps für die Buchung eines Miet­wa­gens im EU-Aus­land (evz​.de).

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Quel­le: Euro­päi­sches Ver­brau­cher­zen­trum Deutschland
Foto­credits: KI-generiert.

 

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