Hochsauerlandkreis: Für Tiefbaufirmen und Bauherren – Plattform für Ersatzbaustoffe

Für Tiefbaufirmen und Bauherren – Plattform für Ersatzbaustoffe

Hoch­sauer­land­kreis: Der Hoch­sauer­land­kreis hat eine Platt­form ent­wi­ckelt, die Tief­bau­fir­men und Bau­her­ren nut­zen kön­nen für die Ver­wen­dung von mine­ra­li­schen Ersatz­bau­stof­fen (MEB). Die Platt­form ist zu fin­den unter https://​www​.hoch​sauer​land​kreis​.de/​h​o​c​h​s​a​u​e​r​l​a​n​d​k​r​e​i​s​/​b​u​e​r​g​e​r​s​e​r​v​i​c​e​/​u​m​w​e​l​t​/​a​b​f​a​l​l​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​e​r​s​a​t​z​b​a​u​s​t​o​f​f​v​e​r​o​r​d​n​ung. Dort kön­nen alle von der Ersatz­bau­stoff­ver­ord­nung gefor­der­ten Anzei­gen und Doku­men­ta­tio­nen ein­ge­tra­gen sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen über Ein­bau­mög­lich­kei­ten geschal­tet werden.

Mit der Ein­füh­rung der Ersatz­bau­stoff­ver­ord­nung am 1. August 2023 wur­den erst­mals bun­des­ein­heit­lich und rechts­ver­bind­lich die Anfor­de­run­gen an die Her­stel­lung von MEB und deren Ein­bau in tech­ni­sche Bau­wer­ke gere­gelt. Das Inver­kehr­brin­gen und die Ver­wen­dung von Ersatz­bau­stof­fen in tech­ni­schen Bau­wer­ken ist seit­dem nur noch zuläs­sig, wenn die Ersatz­bau­stof­fe einer zuge­ord­ne­ten Mate­ri­al­klas­se ent­spre­chen und im Rah­men des vor­ge­schrie­be­nen Güte­über­wa­chungs­sys­tems her­ge­stellt wur­den. Es geht hier­bei um den Schutz von Boden und Grundwasser.

MEB sind in den meis­ten Fäl­len Recy­cling-Bau­stof­fe aus Bau- und Abbruch­ab­fäl­len, Boden­aus­hub, Bag­ger­gut, Gleis­schot­ter sowie Schla­cken aus der Metall­erzeu­gung und Aschen aus ther­mi­schen Pro­zes­sen. Bei einem tech­ni­schen Bau­werk han­delt es sich um eine mit Boden ver­bun­de­ne Anla­ge oder Ein­rich­tung wie Stra­ßen, Wege, Park­plät­ze, Lager­plät­ze oder Auf­schüt­tun­gen, die anschlie­ßend bebaut werden.

Die bau­aus­füh­ren­de Tief­bau­fir­ma oder der Bau­herr müs­sen die Vor­ga­ben des Geset­zes eigen­ver­ant­wort­lich umset­zen. Dabei sind fol­gen­de Fra­gen zu beach­ten: Wo darf man MEB ein­bau­en, wo sind sie ver­bo­ten? Wo sind Was­ser­schutz­ge­bie­te, wo besteht Land­schafts- oder Natur­schutz? Wur­den die MEB unter­sucht? Was für eine Mate­ri­al­klas­se liegt vor? Wann ist der Ein­bau von MEB anzeigepflichtig?

 

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Quel­le: Pres­se­stel­le Hoch­sauer­land­kreis – Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.)
Foto­credits: HDJ-Lan­ge / Brisystem

 

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