Ganz einfach reich werden? Betrugsmasche mit Kryptowährung

Ganz einfach reich werden? Betrugsmasche mit Kryptowährung  – Verbraucherzentrale NRW warnt vor gefälschten Interviews mit Prominenten und angeblichen Geheimtipps

Die Mel­dung, die einem Ver­brau­cher im News­feed sei­nes Inter­net­brow­sers ange­zeigt wur­de, klang zu schön, um wahr zu sein: Berich­tet wur­de über eine Han­dels­soft­ware mit Künst­li­cher Intel­li­genz (KI), mit der man bei 250 Euro Star­t­ein­la­ge schon nach 30 Minu­ten ers­te Gewin­ne erzielt. Ein Bro­ker-Ange­bot, von dem Fern­seh­koch Tim Mäl­zer bei Mar­kus Lanz geschwärmt habe, man müs­se nicht mehr arbei­ten, um reich zu wer­den. Ein­zi­ge Bedin­gung: Inter­es­sen­ten müss­ten Kryp­to­wäh­rung über einen bestimm­ten Bro­ker kau­fen. Doch die angeb­lich top-seriö­se Web­site ist eine Betrugs­ma­sche, warnt die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW: „Die Schil­de­run­gen der Pro­mi­nen­ten sind nicht echt“, sagt Finanz­ex­per­te David Riech­mann, „und die Geschich­ten vom schnel­len, mühe­lo­sen Reich­tum sind ein rei­nes Lock­mit­tel. Das inves­tier­te Geld ist in der Regel weg.” Das Grund­mus­ter sei stets ähn­lich, erklärt Riech­mann und gibt Tipps, wie man Fake-Ange­bo­te und Cyber­kri­mi­na­li­tät erkennt.

  • Wie funk­tio­niert die Masche? Ob Tim Mäl­zer bei Mar­kus Lanz oder Caro­lin Kebe­kus bei Bet­ti­na Böt­tin­ger: Pro­mis erzäh­len angeb­lich fast neben­bei oder ver­se­hent­lich, wie sie ohne Arbeit reich gewor­den sind. Doch die­se Schil­de­run­gen sind nicht authen­tisch, son­dern nach­träg­lich erfun­den, ohne Wis­sen der Pro­mi­nen­ten. Die nie tat­säch­lich getä­tig­ten und nie im Fern­se­hen gezeig­ten Aus­sa­gen klin­gen mär­chen­haft. Mäl­zer sagt angeb­lich, er habe nur 250 Euro inves­tiert und jetzt brin­ge ihm „die­ses Pro­gramm jeden Tag Zehn­tau­sen­de ein, sogar im Schlaf”. Kund­ge­tan wer­den die Geschich­ten auf Sei­ten, die gro­ßen Nach­rich­ten­por­ta­len nach­emp­fun­den sind.
  • Wor­an erkennt man den Betrugs­ver­such? Die Geschich­te über den mühe­lo­sen Reich­tum wird von den Kri­mi­nel­len gera­de­zu aben­teu­er­lich aus­ge­schmückt. So soll die Deut­sche Bun­des­bank ver­sucht haben, die Live-Aus­strah­lung zu ver­hin­dern. Chef­re­dak­teu­re der Tages­schau sol­len nicht erlaubt haben, Arti­kel zu ver­öf­fent­li­chen. Auch der kon­kret emp­foh­le­ne Bro­ker, in die­sem Fall „GPT Defi­ni­ty Pro“, bei dem man ein Kon­to eröff­nen soll, ist nur ein Lock­mit­tel. Kla­res Indiz: Die Bro­ker-Web­site hat kein Impres­sum, eben­so fehlt die vor­ge­schrie­be­ne Anga­be der zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de. Zudem bie­tet der angeb­li­che deut­sche Bro­ker auf der Home­page aus­schließ­lich eng­li­sche Geschäfts­be­din­gun­gen (AGBs). All das sind deut­li­che Anzei­chen, dass man es nicht mit einem seriö­sen Anbie­ter zu tun haben kann. Dahin­ter ste­cken in Wahr­heit pro­fes­sio­nel­le Betrugsbanden.
  • Wie reagiert man rich­tig? Es emp­fiehlt sich gesun­der Men­schen­ver­stand. Dass jeder schnell und sicher reich wer­den kann, ist äußerst unrea­lis­tisch. Daher soll­te man die angeb­li­chen Geheim­tipps igno­rie­ren, dort kein Kon­to eröff­nen und kein Geld über­wei­sen. Bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW mel­den sich immer wie­der Men­schen, die das ein­ge­setz­te Kapi­tal kom­plett ver­lo­ren haben, weil sie auf Cyber­kri­mi­nel­le her­ein­ge­fal­len sind. Wer schon Geld ein­ge­zahlt hat und es bereut, hat nur dann eine Chan­ce, es zu ret­ten, wenn mit einer Kar­te gezahlt wur­de, die ein Char­ge­back-Ver­fah­ren ermög­licht. Das sind in der Regel Kre­dit- und Debit­kar­ten der gro­ßen Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­men. Bei einer Über­wei­sung bleibt nur ein sehr enges Zeit­fens­ter für einen Rück­ruf, der zudem mit Gebüh­ren ver­bun­den ist.
  • Han­delt es sich bei Kryp­to­wäh­run­gen immer um Betrug? Nein. Auch wenn dort vie­le Cyber­kri­mi­nel­le unter­wegs sind, gibt es auch eine Men­ge seriö­se Anbie­ter. Aller­dings unter­lie­gen Kryp­to­wäh­run­gen wie Bit­co­in sehr gro­ßen Schwan­kun­gen und sind ein extrem spe­ku­la­ti­ves Invest­ment. Bit­co­in im Spe­zi­el­len sind zudem fast nir­gend­wo gesetz­li­ches Zah­lungs­mit­tel und es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf Rück­ga­be. Wer trotz­dem kau­fen will, soll­te eine Platt­form wäh­len, die eine Erlaub­nis der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) hat und von die­ser über­wacht wird.

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Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – Pressestelle
Foto­credits: © VZ NRW/​adpic

 

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