Gepäck weg? Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Gepäckproblematik bei Fernbusreisen

Gepäck weg? Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Gepäckproblematik bei Fernbusreisen

Nach zehn­stün­di­ger Fahrt und meh­re­ren Zwi­schen­stopps erreicht der Fern­bus end­lich das ersehn­te Urlaubs­ziel. Nur noch aus­stei­gen, Gepäck holen und der Urlaub kann begin­nen. Doch nicht sel­ten kommt es vor, dass Kof­fer oder Rei­se­ta­sche, ent­ge­gen der Erwar­tung, nicht im Stau­raum des Rei­se­bus­ses auf­find­bar sind. Für Betrof­fe­ne ist das dann nicht nur sehr ärger­lich, son­dern oft ensteht auch ein finan­zi­el­ler Scha­den, je nach Inhalt des Kof­fers. „Denn die meis­ten Fern­bus­un­ter­neh­men schlie­ßen die Haf­tung für beschä­dig­tes oder ver­lo­ren­ge­gan­ge­nes Gepäck für die gän­gigs­ten Fäl­le in ihren All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen aus”, erklärt Iwo­na Huse­mann, Juris­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Sie gibt Tipps, damit die nächs­te Fahrt mit dem Fern­bus nicht mit Klei­der­kauf und Co. am Ziel­ort begin­nen muss.

  • Gepäck mit Wie­der­erken­nungs­wert Ein ande­rer dunk­ler Kof­fer ist schnell mit dem eige­nen ver­wech­selt. Um ver­se­hent­li­che Mit­nah­men durch Drit­te zu ver­mei­den, emp­fiehlt es sich daher, ent­we­der einen far­ben­fro­hen oder gemus­ter­ten Kof­fer zu wäh­len oder sei­nen Gepäck so zu indi­vi­dua­li­sie­ren, dass es sich leicht von ande­ren unter­schei­den lässt – zum Bei­spiel mit einem bun­ten Kof­fer­band, Auf­kle­bern oder Kof­fer­hül­len. Vor­sicht ist dabei mit sehr auf­fäl­li­gen oder unver­kenn­bar hoch­prei­si­gen Kof­fern gebo­ten, da die­se mög­li­cher­wei­se unge­wollt die Auf­merk­sam­keit von Die­ben auf sich zie­hen könn­te, die dar­in Wert­vol­les wit­tern. Glei­ches gilt für über­mä­ßig gro­ße Sicherheitsschlösser.
  • Anga­ben am Gepäck­stück Am Gepäck­stück soll­te ein Schild mit den eige­nen Kon­takt­da­ten ange­bracht sein, um eine Zuord­nung im Fall eines Auf­tau­chens an ande­rer Stel­le zu erleich­tern. Die­se Paket­bän­der kön­nen im Vor­feld aus­ge­druckt und ange­bracht wer­den, inzwi­schen wer­den die­se zum Teil aber auch vor der Abfahrt am Bus noch aus­ge­ge­ben. Wich­tig hier­bei: Sen­si­ble Daten wie die Adres­se soll­ten nicht offen sicht­bar sein, da Ein­bre­cher dar­aus poten­zi­ell ablei­ten könn­ten, wes­sen Woh­nung gera­de leer­steht. Außer­dem soll­te die Ziel­adres­se, also zum Bei­spiel das Hotel, ange­ge­ben wer­den, damit das Gepäck gege­be­nen­falls noch dort­hin nach­ge­schickt wer­den kann. Alter­na­tiv zur äuße­ren Anbrin­gung kön­nen die Anga­ben auch auf einer Kar­te im ver­schlos­se­nen Kof­fer ver­merkt sein. Zwar schützt eine sol­che Kenn­zeich­nung nicht vor Dieb­stahl, im Fal­le einer Ver­wechs­lung oder ver­se­hent­li­chen Mit­nah­me ste­hen die Chan­cen aber deut­lich bes­ser, sein Gepäck zurück­zu­er­hal­ten. Im Fall des Ver­lus­tes wäre zunächst immer das Fund­bü­ro des jewei­li­gen Bus­un­ter­neh­mens die ers­te Anlauf­stel­le. Soll­te ein Dieb­stahl vor­lie­gen, gilt es, Anzei­ge bei der Poli­zei zu erstatten.
  • Kof­fer­in­halt doku­men­tie­ren Da Rei­sen­de von ihrem Sitz­platz aus ihr Gepäck­stück im Bauch das Bus­ses nicht im Blick haben, müs­sen sie sich dar­auf ver­las­sen, dass das Bus­per­so­nal das Ein- und Aus­la­den von Gepäck mit gebo­te­ner Sorg­falt über­wacht. Kri­tisch sind hier vor allem Zwi­schen­stopps, bei denen es häu­fig unüber­sicht­lich und hek­tisch zugeht. Zwar hat das Bus­per­so­nal hier kla­re Anwei­sun­gen, den Gepäck­raum nicht unbe­wacht zu las­sen, die Rea­li­tät sieht jedoch häu­fig anders aus. Nicht sel­ten ste­hen die Lade­klap­pen offen und das Gepäck liegt wie auf dem Prä­sen­tier­tel­ler. Ein leich­tes Spiel für Die­be. Han­delt es sich beim Ver­lust von Gepäck­stü­cken, wie in die­sem Fall, um gro­be Fahr­läs­sig­keit, kön­nen Betrof­fe­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen das Unter­neh­men stel­len. Da es hier vor allem um die Höhe der Ent­schä­di­gungs­sum­me geht und die Beweis­last auf Sei­ten der Rei­sen­den liegt, soll­ten vor Rei­se­an­tritt Fotos vom Inhalt des Kof­fers gemacht wer­den. Im bes­ten Fall sind auch noch Kauf­be­le­ge vorhanden.
  • Wert­sa­chen bei sich tra­gen Da trotz Maß­nah­men wie zusätz­li­chem Per­so­nal an Hal­te­stel­len, Kame­ras im Gepäck­raum oder Ein­check­sys­te­men nie zu hun­dert Pro­zent garan­tiert wer­den kann, dass der Kof­fer nicht in frem­de Hän­de gerät, soll­ten Wert­ge­gen­stän­de wie Lap­tops, Tablets oder Schmuck vor dem Ver­stau­en umge­packt und bei sich getra­gen wer­den. Wer auf Num­mer sicher gehen möch­te und es ein­zu­rich­ten ver­mag, kann auch ganz auf den ver­stau­ten Kof­fer ver­zich­ten und nur mit Hand­ge­päck reisen.

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Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – Pressestelle
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