Erneute Fristverlängerung für den Pflichtumtausch der Führerscheine in den von der Cyber-Attacke betroffenen Kreisen

Erneute Fristverlängerung für den Pflichtumtausch der Führerscheine in den von der Cyber-Attacke betroffenen Kreisen

Arnsberg/​Winterberg: In den vom Cyber­an­griff betrof­fe­nen Krei­sen (Hoch­sauer­land­kreis, Kreis Soest, Mär­ki­scher Kreis, Kreis Olpe, Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein) ist der anste­hen­de Pflicht­um­tausch der Füh­rer­schei­ne für die Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner nach wie vor nur ein­ge­schränkt mög­lich. Grund dafür ist die gegen­wär­ti­ge enor­me Nach­fra­ge nach Ter­mi­nen ins­be­son­de­re für eil­be­dürf­ti­ge ande­re durch die Füh­rer­schein­stel­len der betrof­fe­nen Krei­se zu erle­di­gen­de Ver­fah­ren, wie z.B. Ver­län­ge­rung der Fahr­erlaub­nis, Aus­stel­len eines Ersatz­füh­rer­scheins oder eines inter­na­tio­na­len Füh­rer­schien, Erwei­te­rung einer Fahr­erlaub­nis­klas­se, Anträ­ge im Zusam­men­hang mit Fahr­gast­be­för­de­run­gen, Aus­stel­len von Fah­rer­kar­ten, Umschrei­bung von aus­län­di­schen Füh­rer­schei­nen und von Dienstfahrerlaubnissen.

Daher hat die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg die Frist für den Pflicht­um­tausch in die­sen Krei­sen bis zum 19. Janu­ar 2025 verlängert.

Vor dem Hin­ter­grund der Anfor­de­run­gen der 3. EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie müs­sen bis zum 19. Janu­ar 2033 in der Euro­päi­schen Uni­on alle Füh­rer­schei­ne umge­tauscht wer­den, die vor dem Jahr 2013 aus­ge­stellt wor­den sind.

Der Umtausch ver­läuft in Deutsch­land schritt­wei­se, gestaf­felt nach Jahr­gän­gen. Regu­lär ist für die Geburts­jahr­gän­ge 1965 bis 1970 am die ent­spre­chen­de Frist am 19. Janu­ar 2024 abgelaufen.

Auf­grund des Hacker­an­griffs auf die Süd­west­fa­len-IT (SIT) konn­ten und kön­nen u. a. die Fahr­erlaub­nis­be­hör­den im Hoch­sauer­land­kreis, Mär­ki­schen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein und Kreis Soest seit Anfang Novem­ber nur ein­ge­schränkt arbei­ten bzw. müs­sen nach wie vor einen gro­ßen Antrags­stau vie­ler Vor­gän­ge abarbeiten.

Für die Inha­be­rin­nen und Inha­ber (Geburts­jahr­gän­ge 1965 bis 1970) von Fahr­erlaub­nis­do­ku­men­ten, die vor dem Jahr 2013 aus­ge­stellt wur­den, wird die Frist zum Umtausch des Füh­rer­scheins daher durch die All­ge­mein­ver­fü­gung der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg bis zum 19. Janu­ar 2025 ver­län­gert. Dies gilt nur für Per­so­nen, die ihren Wohn­sitz im Hoch­sauer­land­kreis, Mär­ki­schen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein und Kreis Soest haben.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung tritt mit ihrer Bekannt­ma­chung im Amts­blatt für den Regie­rungs­be­zirk Arns­berg am 25. Mai 2024 in Kraft. Bei Fahr­ten im öffent­li­chen Ver­kehr wird den Betrof­fe­nen ange­ra­ten, eine Kopie der All­ge­mein­ver­fü­gung mitzuführen.

 

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Quel­le: Bezirks­re­gie­rung Arnsberg
Foto­credits: AdobeStock_​651895231 / Brisystem