Tourismus in Deutschland im März 2024: Neuer Übernachtungsrekord auch für das 1. Quartal 2024

Tourismus in Deutschland im März 2024: So viele Übernachtungen wie in keinem März zuvor – Neuer Übernachtungsrekord auch für das 1. Quartal 2024

Gäs­te­über­nach­tun­gen, März 2024

  • 35,6 Mil­lio­nen
  • +12,3 % zum März 2023

Im März 2024 ver­buch­ten die Beher­ber­gungs­be­trie­be in Deutsch­land 35,6 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen in- und aus­län­di­scher Gäs­te. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) nach vor­läu­fi­gen Ergeb­nis­sen mit­teilt, waren das 12,3 % mehr als im März 2023 und damit die größ­te Zahl an Über­nach­tun­gen, die jemals für einen März regis­triert wur­de. Der bis­he­ri­ge Höchst­wert aus dem Jahr 2018 von 33,1 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen wur­de um 2,5 Mil­lio­nen bezie­hungs­wei­se 7,5 % übertroffen.

Zahl der Gäs­te sowohl aus dem Inland als auch aus dem Aus­land nimmt im Vor­jah­res­ver­gleich deut­lich zu

Die Zahl der Über­nach­tun­gen von Gäs­ten aus dem Inland stieg im März 2024 gegen­über dem Vor­jah­res­mo­nat um 13,2 % auf 30,1 Mil­lio­nen. Die­ser Anstieg dürf­te auch damit zusam­men­hän­gen, dass im März 2024 in allen Bun­des­län­dern außer in Schles­wig-Hol­stein bereits die Oster­fe­ri­en begon­nen hat­ten. Die Zahl der Über­nach­tun­gen von Gäs­ten aus dem Aus­land stieg unter­des­sen um 7,8 % auf 5,5 Millionen.

1. Quar­tal 2024: 8,4 % mehr Über­nach­tun­gen als im Vorjahreszeitraum

Im 1. Quar­tal 2024 konn­ten die Beher­ber­gungs­be­trie­be ins­ge­samt 88,9 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen ver­bu­chen. Auch das ist der höchs­te jemals erfass­te Wert für das 1. Quar­tal eines Jah­res und eine Zunah­me von 8,4 % gegen­über dem Vor­jah­res­zeit­raum (bis­he­ri­ger Höchst­wert: 86,9 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen im 1. Quar­tal 2019). Die Zahl der Über­nach­tun­gen von Gäs­ten aus dem Inland stieg dabei um 8,5 % auf 73,9 Mil­lio­nen. Bei den Gäs­ten aus dem Aus­land stieg die Zahl um 7,8 % auf 15,0 Millionen.

Metho­di­sche Hinweise:

Alle Anga­ben bezie­hen sich auf Beher­ber­gungs­be­trie­be (Hotels, Gast­hö­fe und Pen­sio­nen, Feri­en­un­ter­künf­te und ähn­li­che Beher­ber­gungs­stät­ten, Cam­ping­plät­ze und sons­ti­ge tou­ris­mus­re­le­van­te Unter­künf­te) mit min­des­tens zehn Schlaf­ge­le­gen­hei­ten bezie­hungs­wei­se zehn Stell­plät­zen beim Camping.

 

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Quel­le: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt Pressestelle
Foto­credits: Pix­a­bay 164595

 

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