Medizinstudierende sind keine kostenlosen Hilfen – Bundesärztekammer fordert: Praktisches Jahr im Medizinstudium angemessen vergüten

Deutscher Ärztetag – Praktisches Jahr im Medizinstudium angemessen vergüten

Medi­zin­stu­die­ren­de im Prak­ti­schen Jahr (PJ) sind kei­ne kos­ten­lo­sen Sta­ti­ons­hil­fen, son­dern ange­hen­de Ärz­tin­nen und Ärz­te. Sie sol­len im Rah­men ihres Prak­ti­schen Jah­res auf ihre ver­ant­wor­tungs­vol­le Tätig­keit in der Pati­en­ten­ver­sor­gung vor­be­rei­tet wer­den. Vor die­sem Hin­ter­grund stell­ten sich heu­te die Abge­ord­ne­ten des 128. Deut­schen Ärz­te­ta­ges klar hin­ter die Medi­zin­stu­die­ren­den und for­der­ten unter ande­rem bes­se­re Rah­men­be­din­gun­gen für das Prak­ti­sche Jahr.

Die Abge­ord­ne­ten kri­ti­sier­ten, dass für das PJ deutsch­land­weit bis­lang kei­ne ein­heit­li­che Auf­wands­ent­schä­di­gung vor­ge­se­hen ist. „Die durch­schnitt­lich gezahl­te Auf­wands­ent­schä­di­gung gibt kei­ne Zusi­che­rung der Kos­ten­de­ckung für exis­tenz­si­chern­de Leis­tun­gen wie Woh­nungs­mie­te oder Lebens­mit­tel. Stu­die­ren­de müs­sen für ihren Lebens­un­ter­halt sor­gen kön­nen, was bei einer Voll­zeit­tä­tig­keit im Prak­ti­schen Jahr ohne adäqua­te Auf­wands­ent­schä­di­gung nicht in zumut­ba­rer Wei­se mög­lich ist“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments.

Die Abge­ord­ne­ten des Ärz­te­ta­ges for­der­ten die Bun­des­län­der und die Akteu­re im Gesund­heits­we­sen auf, den bestehen­den recht­li­chen Rah­men gänz­lich aus­zu­schöp­fen und den Stu­die­ren­den im PJ die momen­tan maxi­mal mög­li­che Auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe des BAföG-Höchst­sat­zes aus­zu­zah­len. Dies wür­de Stu­die­ren­den ermög­li­chen, unab­hän­gig von ihrem sozio­öko­no­mi­schen Hin­ter­grund mit dem nöti­gen Fokus und mit aus­rei­chend Zeit ihrer Aus­bil­dung nachzugehen.

Der Ärz­te­tag for­der­te außer­dem, die Fehl­zei­ten­re­ge­lung für PJ-Stu­die­ren­de anzu­pas­sen. Die bestehen­de Rege­lung dif­fe­ren­zie­re nicht zwi­schen Fehl­zei­ten, die ähn­lich dem für Arbeit­neh­mer gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Urlaub zuge­stan­den wer­den, und Krank­heits­ta­gen, die der­zeit davon abge­zo­gen wer­den. Die bestehen­de Här­te­fall­re­ge­lung sei unzu­ver­läs­sig und intrans­pa­rent und dro­he für Stu­die­ren­de, in der Nicht­an­er­ken­nung eines gesam­ten Ter­ti­als und damit ggf. der Ver­zö­ge­rung des Abschlus­ses um sechs bis zwölf Mona­te zu münden.

Der Ärz­te­tag erneu­er­te sei­ne For­de­rung, die seit Jah­ren ange­kün­dig­te Reform des Medi­zin­stu­di­ums end­lich umzu­set­zen. Die Reform dür­fe nicht auf den letz­ten Metern dar­an schei­tern, dass Bund und Län­der sich bezüg­lich der Finan­zie­rung nicht eini­gen kön­nen, befan­den sie. Die im Dezem­ber 2023 im Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um über­ar­bei­te­te Fas­sung der Novel­le der ärzt­li­chen Aus­bil­dung ent­hal­te wesent­li­che Neue­run­gen, die für ein moder­nes Medi­zin­stu­di­um uner­läss­lich seien.

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