Orangerie als Wohnung? Klingt reizvoll dort auch zu wohnen… Gericht untersagte die Nutzung!

Orangerie als Wohnung? Dafür ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich

Es klingt reiz­voll, in einer Oran­ge­rie zu woh­nen – also in einem meist groß­zü­gig gestal­te­ten Gewächs­haus mit meist gro­ßen Fens­ter­flä­chen. Wenn dies aller­dings bau­recht­lich nicht geneh­migt ist, kann es nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS zu Pro­ble­men führen.

Ein Haus­ei­gen­tü­mer ver­füg­te über eine behörd­li­che Geneh­mi­gung zum Umbau eines Wirt­schafts­ge­bäu­des in eine Oran­ge­rie. Doch als er dort auch zu dau­er­haf­ten Wohn­zwe­cken ein­zog, unter­sag­te das zustän­di­ge Amt die­se Art der Nut­zung. Durch zwei Gerichts­in­stan­zen wur­de das bestä­tigt. Die Gren­zen des Erlaub­ten sei­en hier über­schrit­ten, zumal auch boden­recht­li­che Belan­ge zu berück­sich­ti­gen seien.

(Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len, Akten­zei­chen 10 B 117122)

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Dafür ist eine bau­recht­li­che Geneh­mi­gung erfor­der­lich / Es klingt reiz­voll, in einer Oran­ge­rie zu wohnen …

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