Bezahlkarten für Asylbewerber – Gut und notwendig. Endlich von der Ampel auf eine sichere Rechtsbasis gestellt.

Bezahlkarten für Asylbewerber – Gut und notwendig. Kommentar von Dietmar Ostermann.

Die Grü­nen haben sich lan­ge gegen die Ein­füh­rung von Bezahl­kar­ten für Asyl­be­wer­ber gesträubt. Erst grund­sätz­lich, dann gegen eine bun­des­ge­setz­li­che Rege­lung. Zuletzt immer kla­rer auf ver­lo­re­nem Pos­ten. Nun also wer­den die Bezahl­kar­ten, die von den Bun­des­län­dern längst vor­be­rei­tet wer­den und teil­wei­se schon ein­ge­führt wur­den, end­lich von der Ampel auf eine siche­re Rechts­ba­sis gestellt.

Das ist gut so – und not­wen­dig. Denn das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz unter­schei­det bis­her zwi­schen Geld- und Sach­leis­tun­gen, kennt aber kei­ne Bezahlkarte.

Hät­te der Bund die Län­der hier allei­ne Regeln auf­stel­len las­sen, wären die­se recht­lich angreif­bar gewe­sen. Zumin­dest hät­ten Kla­gen Unsi­cher­heit geschaf­fen und das Pro­jekt wei­ter ver­zö­gern kön­nen. Die Grü­nen haben lan­ge den Ein­druck erweckt, genau das zu wol­len. (…) Es exis­tiert in Deutsch­land ein brei­ter Kon­sens in Bund und Län­dern, dass die Ein­schrän­kun­gen, die Bezahl­kar­ten für die betrof­fe­nen Flücht­lin­ge mit sich brin­gen, zumut­bar sind.

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Quel­le: Badi­sche Zei­tung, Schluss­re­dak­ti­on Badi­sche Zeitung
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