Zur Situation der Krankenhäuser im Hochsauerlandkreis – Brief an den Bundesgesundheitsminister …

Brief an den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter: Zur Situa­ti­on der Krankenhäuser im Hochsauerlandkreis

Bei der letz­ten Vor­stands­sit­zung des SPD-Unter­be­zirks Hoch­sauer­land­kreis, die im St. Mari­en Hos­pi­tal in Mars­berg statt­fand, hat sich der Vor­stand der Sauerländer SPD mit der Situa­ti­on der Krankenhäuser im Hoch­sauer­land durch die geplan­te Reform der Kran­ken­haus­ver­sor­gung und ‑vergütung in Bund und Land inten­siv beschäftigt.

Grund­la­ge der Dis­kus­si­on und Beschluss­fas­sung war ein umfang­rei­ches Papier von Ulli Mönke, u.a. Mit­glied der Pfle­ge­kam­mer­ver­samm­lung NRW, in dem er sich mit der momen­ta­nen Situa­ti­on und mit den Fol­gen der geplan­ten Reform für die ein­zel­nen Krankenhäuser im HSK aus­ein­an­der­ge­setzt hat.

In Mars­berg hat der SPD-Unter­be­zirks­vor­stand beschlos­sen, das fol­gen­de Punk­te für die zen­tra­len Zie­len der Reform des Minis­te­ri­ums unver­zicht­bar für die zukünftige Gesund­heits­ver­sor­gung im HSK und somit auch im gesam­ten ländlichen Raum, sind.

  • Auf eine wohn­ort­na­he Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kann im HSK nicht ver­zich­tet wer­den; d. h., dass min­des­ten 80 % der Men­schen im HSK künftig inner­halb von 20 Auto­mi­nu­ten min­des­tens ein Kran­ken­haus der Grund­ver­sor­gung errei­chen müssen.
  • Das bedeu­tet, dass kein Kran­ken­haus im HSK geschlos­sen wer­den darf.
  • Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung muss aus­schließ­lich am Bedarf des Pati­en­ten aus­ge­rich­tet sein. Die jüngere Ver­gan­gen­heit hat gezeigt, dass staat­li­che Vor­ga­ben im Gesund­heits­sys­tem, z.B. Bet­ten­ab­bau oder Min­dest­zah­len für Ope­ra­tio­nen, für ländliche Regio­nen zum Teil ver­hee­ren­de Fol­gen haben.
  • Men­schen auf dem Lan­de haben, eben­so wie die Men­schen in Städten und Ballungsräumen, einen Anspruch auf ein Kran­ken­haus zur Ver­sor­gung in erreich­ba­rer Nähe.
  • Die Krankenhäuser im HSK müssen, auch wenn sie die ange­streb­ten wirt­schaft­li­chen Größen nicht errei­chen, min­des­ten als Krankenhäuser der Grund­ver­sor­gung dau­er­haft finan­ziert wer­den. Das heißt, es muss Aus­nah­men vom geplan­ten Vergütungssystem für die­se Häuser geben
  • Über den Ver­sor­gungs­auf­trag der Krankenhäuser muss eben­falls sicher­ge­stellt wer­den, dass ins­be­son­de­re die Häuser der Grund­ver­sor­gung, Auf­ga­ben erhal­ten, mit denen ihr Bestand auf Dau­er gesi­chert ist.
  • Das Bei­be­hal­ten von Leis­tungs­an­rei­zen und die Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung, wie in der Reform vor­ge­se­hen, dürfen nicht dazu führen, dass der Erhalt der Krankenhäuser im HSK aus­schließ­lich von wirt­schaft­li­chen Fak­to­ren abhängig ist.Der Unter­be­zirks­vor­stand hat in Mars­berg beschlos­sen, dass die­se For­de­run­gen in einem Brief an den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter und an die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on deut­lich gemacht wer­den und for­dert sie auf, die­se For­de­run­gen der Sauerländer SPD in die noch zu tref­fen­den Beschlüsse ein­flie­ßen zu lassen.Weitere Infor­ma­tio­nen zum Arbeits­kreis Gesund­heit in der Sauerländer SPD gibt es bei Fer­di Ross unter 015165954404. Inter­es­sier­te Bürgerinnen und Bürger sind herz­lich zur Mit­ar­beit eingeladen.

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Quel­le: Kars­ten Ger­lach, Geschäfts­füh­rer, Sau­er­län­der SPD
Foto­credit: Ado­be­Stock 664792548 / Brisystem