Windpocken-Fälle im Hochsauerlandkreis angestiegen – Impfung gegen Windpocken für Kinder empfohlen

Windpocken-Fälle im Hochsauerlandkreis angestiegen – Impfung gegen Windpocken für Kinder empfohlen

Wind­po­cken-Fäl­le sind im Hoch­sauer­land­kreis im ver­gan­ge­nen Jahr wie­der ange­stie­gen. Das teil­te heu­te die AOK Nord­West auf Basis aktu­el­ler Zah­len des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) in Ber­lin mit. So wur­den 2023 ins­ge­samt 37 Infek­ti­ons­fäl­le gemel­det, im Jahr 2022 waren es acht und in 2021 ins­ge­samt 17 Fäl­le. Vor der Pan­de­mie in 2019 wur­den 69 Wind­po­cken-Fäl­le regis­triert. „Die Coro­na-Pan­de­mie hat das Infek­ti­ons­ge­sche­hen stark beein­flusst. Die Fall­zah­len gin­gen auf­grund der Maß­nah­men wie Lock­down, Schul- und KiTa-Schlie­ßun­gen sowie stren­ger Hygie­ne­re­geln rasant zurück. Mit der Nor­ma­li­sie­rung des gesell­schaft­li­chen Lebens und dem Weg­fall der Maß­nah­men hat sich die Situa­ti­on dann wie­der ver­än­dert mit der Fol­ge stei­gen­der Fall­zah­len, denn Aus­lö­ser für Wind­po­cken ist das soge­nann­te Vari­zel­len-Zos­ter-Virus, das durch Tröpf­chen­in­fek­ti­on über die Luft über­tra­gen wird“, sagt die stell­ver­tre­ten­de AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­te­rin Clau­dia Büden­ben­der.

Wind­po­cken (Vari­zel­len) gehö­ren zu den häu­figs­ten Kin­der­krank­hei­ten und sind äußerst ansteckend.

„Daher raten wir dazu, ins­be­son­de­re Kin­der gegen Wind­po­cken imp­fen zu las­sen. Die von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) am RKI emp­foh­le­nen Imp­fun­gen wer­den von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen selbst­ver­ständ­lich für ihre Ver­si­cher­ten bezahlt“, so Büden­ben­der. Für die Grund­im­mu­ni­sie­rung im Klein­kind­al­ter emp­fiehlt die STI­KO zwei Impf­stoff­do­sen im Alter von elf und 15 Mona­ten. Dabei soll­te ein Min­dest­ab­stand von vier Wochen ein­ge­hal­ten wer­den. „Die Ent­schei­dung, ob Eltern ihr Kind imp­fen las­sen, kann ihnen nie­mand abneh­men. Es ist jedoch wich­tig, dass sich Eltern mit die­sem The­ma aus­ein­an­der­set­zen, um gestärkt im Sin­ne ihres Kin­des zu han­deln“, so Büden­ben­der. Eine Imp­fung kann nach­ge­holt wer­den, wenn sie nicht im emp­foh­le­nen Alter erfolgte. 

Die Anste­ckungs­ge­fahr beginnt einen Tag, bevor der Haut­aus­schlag auf­tritt, und endet, wenn die Bläs­chen aus­trock­nen. Erst zehn Tage bis drei Wochen nach der Anste­ckung äußert sich die Infek­ti­on in Form von Kopf‑, Rücken- oder Glie­der­schmer­zen und Fie­ber. Ein bis zwei Tage spä­ter tre­ten lin­sen­gro­ße rote Fle­cken auf der Haut auf, die sich zunächst in stark jucken­de Knöt­chen, anschlie­ßend in Bläs­chen ver­wan­deln. Die Bläs­chen sind mit einer wäss­ri­gen Flüs­sig­keit gefüllt, die in hohem Maße anste­ckend ist. Inner­halb von ein bis zwei Wochen ver­krus­ten sie und fal­len ab. 

Trotz des extre­men Juck­rei­zes soll­ten Wind­po­cken nicht auf­ge­kratzt werden.

Dies kann nicht nur Nar­ben hin­ter­las­sen. Durch das Krat­zen kön­nen sich die Bläs­chen auch ent­zün­den und es kann zu schwe­ren Haut­in­fek­tio­nen kom­men. Vom Arzt ver­ord­ne­te Sal­ben oder Lotio­nen lin­dern den Juck­reiz. Wie bei allen Virus­in­fek­tio­nen hilft Bett­ru­he bei der Gene­sung. Die Wind­po­cken-Erre­ger ver­blei­ben, wie alle Her­pes­vi­ren, nach einer durch­ge­mach­ten Wind­po­cken­in­fek­ti­on im Kör­per. Sie ruhen sozu­sa­gen und kön­nen unter beson­de­ren Umstän­den reak­ti­viert wer­den. Dann ver­ur­sa­chen sie die soge­nann­te Gür­tel­ro­se (Zos­ter).

Einen Über­blick über alle wich­ti­gen Fak­ten zum Impf­schutz und eine Hil­fe­stel­lung bei der Ent­schei­dung „Imp­fen ja oder nein“ sind abruf­bar im Inter­net unter aok​.de/​n​w​R​u​b​rik Leis­tun­gen & Ser­vices > Leis­tun­gen von A bis Z.

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Quel­le: Jörg Lewe, Spe­zia­list Pres­se Ser­vice­re­gi­on, AOK Nord­West, Die Gesundheitskasse.
Foto­credit: Ado­be­Stock 626090042 / Brisystem