Achtung, Wasserschaden: Versicherer haftet nach Auswahl einer Firma nicht für alles …

Achtung, Wasserschaden – Versicherer haftet nach Auswahl einer Firma nicht für alles

Nur weni­ge Tage nach Abschluss einer Haus­rat- und Gebäu­de­ver­si­che­rung trat der Ernst­fall ein. Die Küche der Ver­si­cher­ten war nach einem Lei­tungs­was­ser­scha­den erheb­lich in Mit­lei­den­schaft gezo­gen. Der Boden war feucht gewor­den, eini­ge elek­tri­sche Gerä­te waren unbe­nutz­bar. Die Ver­si­che­rung erkann­te den Scha­den an, beauf­trag­te eine Fach­fir­ma mit der Aus­füh­rung der Arbei­ten und bezahl­te anschlie­ßend ins­ge­samt rund 7.500 Euro. Doch damit war der Geschä­dig­te nicht zufrieden.

Er argu­men­tier­te, die beauf­trag­te Fir­ma habe schlecht gear­bei­tet und wei­te­re Schä­den verursacht.

Des­we­gen müs­se die Asse­ku­ranz nun ca. wei­te­re 32.000 Euro leis­ten. Die­se Argu­men­te über­zeug­ten nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS den zustän­di­gen Zivil­se­nat nicht. Es fehl­ten die ent­spre­chen­den Nach­wei­se. Und selbst wenn das beauf­trag­te Unter­neh­men Feh­ler began­gen haben soll­te, müs­se die­se selbst dafür auf­kom­men und nicht der Versicherer.

(Ober­lan­des­ge­richt Nürn­berg, Akten­zei­chen 8 U 382521)

_______________________

Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Ver­si­che­rer haf­tet nach Aus­wahl einer Fir­ma nicht für alles Nur weni­ge Tage nach Abschluss einer Haus­rat- und Gebäu­de­ver­si­che­rung trat der Ernst­fall ein.

Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS