Zulassungsstellen Brilon, Meschede und Arnsberg: Nach Cyberangriff im Notbetrieb. Kfz-Zulassung mit HSK-Kennzeichen wieder möglich

Hoch­sauer­land­kreis. Der Cyber­an­griff auf den Dienst­leis­ter Süd­west­fa­len-IT beschäf­tigt immer noch alle süd­west­fä­li­schen Krei­se und vie­le Kom­mu­nen. An Lösun­gen wird wei­ter akri­bisch gear­bei­tet. Ein Mei­len­stein: Ab Don­ners­tag, 25. Janu­ar, kön­nen Fahr­zeu­ge in den Zulas­sungs­stel­len Arns­berg, Bri­lon und Mesche­de nach Ter­min­ver­ein­ba­rung wie­der mit HSK-Kenn­zei­chen ange­mel­det wer­den. Der Not­be­trieb bleibt aber bestehen.
Hoch­sauer­land­kreis. Auf­grund des Cyber-Angriffs auf den kom­mu­na­len IT-Dienst­leis­ter, die „Süd­west­fa­len IT“, gibt es beim Hoch­sauer­land­kreis wei­ter­hin Ein­schrän­kun­gen in ver­schie­de­nen Berei­chen. Der Kreis arbei­tet inten­siv dar­an, alter­na­ti­ve Lösun­gen zu schaf­fen, um die Hand­lungs­fä­hig­keit der Kreis­ver­wal­tung zu stär­ken und den Ser­vice für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus­zu­bau­en. Ein wei­te­rer Mei­len­stein ist, dass Fahr­zeu­ge ab Don­ners­tag, 25. Janu­ar, wie­der mit HSK-Kenn­zei­chen in den Zulas­sungs­stel­len Arns­berg, Bri­lon und Mesche­de ange­mel­det wer­den können.
Was ist wie­der möglich?

Ab Don­ners­tag, 25. Janu­ar, kön­nen Fahr­zeu­ge von Händ­lern, Zulas­sungs­diens­ten sowie von Pri­vat­per­so­nen wie­der mit HSK-Kenn­zei­chen ange­mel­det wer­den, und zwar in allen drei Zulas­sungs­stel­len des Hoch­sauer­land­krei­ses. Alle ande­ren Vor­gän­ge rund um die Kfz-Zulas­sung sind eben­falls wie­der möglich.

Ist ein Ter­min erfor­der­lich? Ja.

Pri­vat­kun­den kön­nen Ter­mi­ne ab dem 23. Janu­ar für die Kfz-Ange­le­gen­hei­ten über das Inter­net www​.hoch​sauer​land​kreis​.org buchen. Für Händ­ler und Zulas­sungs­diens­te gel­ten abwei­chend hier­von die übli­chen Abgabezeiten.

Wäh­rend der Umstel­lung wird es aller­dings in den ers­ten Tagen nur weni­ge Ter­mi­ne geben. Der Hoch­sauer­land­kreis bit­tet die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Geduld, wenn die Ter­mi­ne anfangs schnell ver­grif­fen sein sollten.
Gel­ten die Ter­min-Rege­lun­gen auch für Führerscheinangelegenheiten?
Nein. Füh­rer­schein­an­ge­le­gen­hei­ten kön­nen wie bis­her mon­tags bis frei­tags zwi­schen 7.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie diens­tags zwi­schen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr ohne Ter­min erle­digt wer­den. Ein Füh­r­er­scheinum­tausch (Papier­füh­rer­schein in Kar­te) ist noch nicht mög­lich. Hier gilt wei­ter­hin die Frist­ver­län­ge­rung bis 19.07.2024.

Bleibt der Not­be­trieb bestehen?

Ja. Da nur mit einem Basis-Modul gear­bei­tet wird, das aber zumin­dest die Anbin­dung an das Kraft­fahrt-Bun­des­amt ermög­licht, bleibt der Not­be­trieb wei­ter­hin bestehen. Das bedeu­tet vor allem einen erhöh­ten zeit­li­chen Auf­wand und nur eine sehr ein­ge­schränk­te Kennzeichen-Reservierung.

Kön­nen Wunsch­kenn­zei­chen ange­mel­det werden?

Zulas­sun­gen und Umschrei­bun­gen erfol­gen grund­sätz­lich nur mit HSK-Kenn­zei­chen aus einer vor­de­fi­nier­ten Serie.
Die Ver­ga­be von Wunsch­kenn­zei­chen erfolgt nur an Kun­den, die eine Kenn­zei­chen­re­ser­vie­rung ab dem 01.08.2023 in schrift­li­cher Form nach­wei­sen kön­nen und auch nur im Rah­men eines kon­kre­ten Zulas­sungs­vor­gangs. Da nach wie vor kein direk­ter Zugriff auf den Kenn­zei­chen­be­stand des HSK mög­lich ist, besteht jedoch trotz Nach­weis kei­ne Garan­tie für die Ver­füg­bar­keit des Wunsch­kenn­zei­chens. Es wird des­halb emp­foh­len, die neu­en Kenn­zei­chen­schil­der erst nach Zutei­lung prä­gen zu lassen.

Wich­ti­ger Hin­weis: Es wer­den nur Reser­vie­rungs­be­stä­ti­gun­gen und Quit­tun­gen des Hoch­sauer­land­krei­ses aner­kannt. Die Mög­lich­keit einer Reser­vie­rung über Dritt­an­bie­ter sowie ein sich dar­aus erge­be­ner Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Buch­sta­ben-Zah­len-Kom­bi­na­ti­on besteht nicht. Dar­über hin­aus sind Reser­vie­run­gen im Rah­men einer Außer­be­trieb­set­zung als sog. Ver­bleibs­kenn­zei­chen sowie Kenn­zei­chen­über­nah­men für Fol­ge­fahr­zeu­ge mög­lich. „Neue“ Wunsch­kenn­zei­chen kön­nen der­zeit nicht reser­viert werden.

Kann oder muss ich mein andern­orts zuge­las­se­nes Fahr­zeug umschreiben?

Nein. Egal, ob PB, KB, LIP, BO oder ein ande­res Kenn­zei­chen geführt wird: Die Fahr­zeu­ge, die in Amts­hil­fe für den Hoch­sauer­land­kreis in ande­ren Krei­sen ange­mel­det wur­den, wer­den nun von Amts wegen in das Regis­ter des Hoch­sauer­land­krei­ses umge­schrie­ben. Dabei bleibt das aus­wär­ti­ge Kenn­zei­chen bestehen, Papie­re müs­sen nicht vor­ge­legt wer­den. Der Fahr­zeug­hal­ter selbst muss also nicht tätig wer­den. Der Kreis bit­tet daher von Ter­min­ver­ein­ba­run­gen abzu­se­hen, nur um wie­der ein HSK-Kenn­zei­chen zu erlan­gen. Da der Neu­start in einem Not­be­trieb erfolgt, bestehen dafür lei­der kei­ne Kapa­zi­tä­ten. Zu einem spä­te­ren Zeit­punkt wer­den dann auch Umkenn­zeich­nun­gen auf ein HSK-Kenn­zei­chen mög­lich sein. Die Kreis­ver­wal­tung infor­miert, sobald es einen neu­en Sach­stand gibt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ter­min­bu­chung, zur Kfz-Zulas­sung sowie erfor­der­li­che Doku­men­te sind unter www​.hoch​sauer​land​kreis​.org abrufbar.

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Quel­le: Caro­lin Fisch, Pres­se­stel­le Hoch­sauer­land­kreis. Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.), Meschede
Foto­credit: AdobeStock_​22158021 / Brisystem