Schneeschieben „Tipps“ für den Alltag: Wann und wie muss der Bürgersteig geräumt werden?

Tipps für den Alltag – Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei
  • Wann ist der Griff zu Schau­fel und Besen nötig?
  • Wie oft muss geräumt werden?
  • Wel­che Streu­mit­tel sind richtig?

„End­lich Schnee“, freu­en sich die einen. „Wie­der frü­her auf­ste­hen und Schnee schau­feln“, mur­ren die ande­ren. Rich­tig ist: Win­ter­li­che Stra­ßen­ver­hält­nis­se brin­gen Fuß­gän­ger leicht ins Rut­schen. Ein Bein ist schnell gebro­chen. Pas­siert das vor der eige­nen Haus­tür, kön­nen Mie­ter oder Eigen­tü­mer eines Hau­ses even­tu­ell zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. War­um? Das erklärt die HUK-Coburg.

Bei­de sind im Win­ter ver­pflich­tet, für einen eis­frei­en Fuß­weg zu sor­gen. Mie­ter müs­sen immer dann zu Schnee­schie­ber und Streu­mit­tel grei­fen, wenn ihnen per Miet­ver­trag die Räum- und Streu­pflicht über­tra­gen wur­de und das ist eher die Regel als die Aus­nah­me. Pas­siert ein Unfall, weil die Win­ter­pflich­ten nur unge­nü­gend erle­digt oder gleich ganz ver­ges­sen wur­den, kann der Säu­mi­ge für die Fol­gen ver­ant­wort­lich gemacht wer­den. Ohne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein teu­res Ver­ges­sen: Neben Behand­lungs­kos­ten las­sen sich vom Geschä­dig­ten auch Ver­dienst­aus­fall oder Schmer­zens­geld gel­tend machen.

Räum- und Streupflicht

Wann und wie oft Schnee­schie­ben oder Streu­en ange­sagt sind? Auf die­se Fra­ge gibt es kei­ne Aus­kunft von der Stan­ge: Aus­schlag­ge­bend ist immer die jewei­li­ge Sat­zung, mit der jede Kom­mu­ne den Win­ter­dienst regelt. Oft­mals kann man sich auf den Web­sites von Städ­ten und Gemein­den schlau­ma­chen. Ein ande­rer Weg ist ein Anruf beim ört­li­chen Bau- oder Ord­nungs­amt. Hier lässt sich erfra­gen, in wel­chem Zeit­raum der Griff zum Schnee­schie­ber erfor­der­lich ist und wie breit der freie Geh­weg sein muss.

Die Häu­fig­keit des Räu­mens hängt letzt­lich von der Wit­te­rung und der Ver­kehrs­be­deu­tung eines Weges ab. Bei extre­mem Schnee­fall oder hef­ti­ger Glatt­eis­bil­dung ist gera­de auf stark fre­quen­tier­ten Wegen außer­ge­wöhn­li­cher Ein­satz gefor­dert. Nur wenn Räu­men und Streu­en wit­te­rungs­be­dingt zweck­los sind, kann man war­ten, bis bei­spiels­wei­se der Schnee­fall nach­lässt oder ganz aufhört.

Auch müs­sen Wege meist nicht in ihrer gesam­ten Brei­te geräumt wer­den. In der Regel genügt es, einen Strei­fen frei zu schau­feln oder auf einer bestimm­ten Brei­te zu streu­en. Eine Faust­re­gel besagt: Zwei Fuß­gän­ger müs­sen auf dem geräum­ten Weg anein­an­der vor­bei­ge­hen kön­nen. Kom­mu­nen kön­nen die­se Fra­ge aber auch klar in ihrer Sat­zung regeln. Dort lässt sich auch nach­le­sen, zu wel­chen Streu­mit­teln man grei­fen soll­te. Salz ist oft gar nicht oder nur bei extre­mer Glät­te zugelassen.

Aller­dings kann nie­mand im Win­ter einen durch­gän­gig eis- oder schnee­frei­en Bür­ger­steig erwar­ten. Wer in der kal­ten Jah­res­zeit unter­wegs ist, muss mit win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen rech­nen und sich ent­spre­chend vor­sich­tig bewe­gen. Dazu gehört auch das Tra­gen von Win­ter­schu­hen, die ein ent­spre­chend tie­fes und rutsch­fes­tes Pro­fil haben.

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Quel­le: HUK-COBURG Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on, Karin Benning
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Bild­un­ter­schrift: Bei Eis und Schnee müs­sen Bür­ger­stei­ge geräumt werden
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