Die Augen offenhalten – Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

Die Augen offenhalten – Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

Es ist eigent­lich selbst­ver­ständ­lich, muss aber trotz­dem immer wie­der betont wer­den: Wenn Kauf­in­ter­es­sen­ten eine Woh­nung besich­ti­gen, dann soll­ten sie dabei ihre Augen offen­hal­ten. Män­gel, die jeder­mann bereits beim flüch­ti­gen Bege­hen erken­nen kann, füh­ren nach Aus­kunft des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS spä­ter nicht zu Schadenersatzansprüchen.

(Land­ge­richt Coburg, Akten­zei­chen 51 O 50820)

Der Fall: Nach dem Erwerb einer ver­mie­te­ten Woh­nung mach­te der neue Eigen­tü­mer eine For­de­rung gegen den Ver­käu­fer gel­tend. Ihm sei­en Ris­se in der Dusche ver­schwie­gen wor­den, die spä­ter zu einem Was­ser­scha­den führ­ten. Erst der Mie­ter habe ihn nach dem Kauf auf die­sen Man­gel hin­ge­wie­sen. Die nöti­gen Repa­ra­tur­ar­bei­ten sei­en mit rund 6.500 Euro ver­an­schlagt, die der vor­he­ri­ge Eigen­tü­mer bezah­len müs­se. Der ver­wahr­te sich dage­gen und ver­wies auf die vor­aus­ge­gan­ge­ne Besich­ti­gung der Wohnung.

Das Urteil: Die Ris­se in der Dusche und die Auf­plat­zun­gen in der Nähe des Abflus­ses sei­en offen­kun­dig sicht­bar gewe­sen, beschied die zustän­di­ge Zivil­kam­mer des Land­ge­richts. Des­we­gen müs­se hier kein Scha­den­er­satz geleis­tet wer­den. Grund­sätz­lich gel­te natür­lich trotz­dem, dass ein Ver­käu­fer nicht so gut erkenn­ba­re Sach­män­gel bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen erwäh­nen müs­se. So kön­ne er ver­mei­den, spä­ter wegen arg­lis­ti­ger Täu­schung zur Kas­se gebe­ten zu werden.

_____________________

Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Immo­bi­li­en­käu­fer müs­sen auf erkenn­ba­re Män­gel ach­ten. Es ist eigent­lich selbstverständlich …
Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS