HSK: Mobile Retter – Wiederholungsschulung nicht vergessen! Erstmals Inaktivschaltung zum 01.Januar 2024

Mobile Retter: Wiederholungsschulung nicht vergessen! Erstmals Inaktivschaltung zum 01.Januar 2024

Hoch­sauer­land­kreis. Bei einem Herz-Kreis­lauf-Still­stand zählt jede Sekun­de. Aus die­sem Grund hat der Hoch­sauer­land­kreis im Okto­ber 2019 das Mobi­le Ret­ter-Sys­tem ein­ge­führt. Medi­zi­nisch qua­li­fi­zier­te Erst­hel­fen­de wer­den durch die GPS-Kom­po­nen­te ihres Smart­phones in der Nähe zum Ein­satz­ort geor­tet und durch die Leit­stel­le – par­al­lel zum Ret­tungs­dienst und auch First Respon­dern – über eine App alar­miert. Seit dem Start wur­den im Hoch­sauer­land­kreis schon über 580 Ein­sät­ze absol­viert, davon allei­ne im Jahr 2023 über 220 Ein­sät­ze. Dabei brau­chen die Mobi­len Ret­ter im Schnitt weni­ger als vier Minu­ten, bis sie am Not­fall­ort sind.

Vor­aus­set­zung für den Ein­satz als Mobi­le Ret­ter ist die regel­mä­ßi­ge Teil­nah­me an Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men in einem fest­ge­leg­ten Inter­vall. Bin­dend ist die Ent­schei­dung des Steu­er­gre­mi­ums „Mobi­le Ret­ter des Hoch­sauer­land­krei­ses“ und die Emp­feh­lung des Ver­eins Mobi­le Ret­ter e.V. Dar­in wird zur Ein­hal­tung einer Frist von zwei Jah­ren ab Erst­ein­wei­sung auf­ge­for­dert, in der die Teil­nah­me an einer Wie­der­ho­lungs­schu­lung erfolgt oder die Teil­nah­me an einem zwi­schen­zeit­lich besuch­ten ander­wei­ti­gem Reani­ma­ti­ons­trai­ning schrift­lich nach­ge­wie­sen wird. Vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Pan­de­mie wur­de den Teil­neh­mern der Erst­ein­wei­sun­gen aus 2019 und 2020 ein Über­gangs­zeit­raum bis zum 31.12.2023 eingeräumt.

Die­se Frist wur­de jedoch nicht von allen in Fra­ge ste­hen­den Mobi­len Ret­tern ein­ge­hal­ten. Nach­dem alle Mobi­len Ret­ter, die von einer dro­hen­den Inak­tiv­schal­tung betrof­fen sind, bereits mehr­fach per E‑Mail und News­let­ter ent­spre­chend über die mög­li­che Inak­tiv­schal­tung zum 01.01.2024 infor­miert wur­den, wer­den die­se mit Beginn des neu­en Jah­res inak­tiv geschaltet.

Damit ist eine Alar­mie­rung für die­se Mobi­len Ret­ter nicht mehr mög­lich. Sobald die Mobi­len Ret­ter an einem Wie­der­ho­lungs­trai­ning teil­ge­nom­men oder einen Nach­weis ein­ge­reicht haben, erfolgt eine erneu­te Frei­schal­tung. Bei Fra­gen zur Inak­tiv­schal­tung ste­hen die Pro­jekt­ko­or­di­na­to­ren Nico­le Ger­ke und Mar­kus Drews ab dem 02.01.2024 zur Verfügung.
Hintergrund:

Alle Mobi­len Ret­ter durch­lau­fen vor einer Frei­schal­tung eine theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Erst­ein­wei­sung von ca. 2–3 Stun­den. Eine sol­che Schu­lung ist von jedem Mobi­len Ret­ter alle 2 Jah­re zu wie­der­ho­len, um auch wei­ter­hin einen hohen qua­li­ta­ti­ven Stan­dard bei der Beherr­schung der Herz-Lun­gen-Wie­der­be­he­bung gewähr­leis­ten zu kön­nen. Alter­na­tiv kann auch ein Nach­weis über ein wei­te­res Reani­ma­ti­ons­trai­ning vor­ge­legt wer­den, dies sind z.B. Ers­te-Hil­fe-Kur­se, 30-Std.-Rettungsdienstfortbildungen, Übungs­aben­de Ers­te-Hil­fe mit Reani­ma­ti­ons­trai­ning. Wer bei sich die Vor­aus­set­zun­gen als erfüllt ansieht, kann sich die Mobi­le Ret­ter-App her­un­ter­la­den und sich dort regis­trie­ren, ein pas­sen­des Trai­ning aus­su­chen (Trai­nings­ter­mi­ne: www​.mobi​le​-ret​ter​.org/​hsk) und sich anmel­den. Nach erfolg­ter Teil­nah­me erfolgt die Frei­schal­tung inner­halb von weni­gen Tagen.

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Quel­le: J.Uhl, Pres­se­stel­le Hoch­sauer­land­kreis, Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.), Meschede
Foto­credit: Ado­be­Stock 666550573 / Brisystem