Straßenverkehrsamt: Rückstände bei der Zulassung aufgearbeitet – weiterhin provisorische Zulassung notwendig – längere Bearbeitungszeit Führerscheine

Straßenverkehrsamt: Rückstände bei der Zulassung aufgearbeitet – weiterhin provisorische Zulassung notwendig – längere Bearbeitungszeit Führerscheine

Hoch­sauer­land­kreis. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Kfz-Zulas­sungs­stel­len des Hoch­sauer­land­krei­ses haben die Rück­stän­de, die vom 30. Okto­ber bis 19. Novem­ber durch die Cyber­at­ta­cke auf die Süd­west­fa­len IT auf­ge­lau­fen sind, abge­ar­bei­tet. Bis Frei­tag, 8. Dezem­ber, wur­den ins­ge­samt mehr als 5.000 Vor­gän­ge wie bei­spiels­wei­se An‑, Ab- und Ummel­dun­gen erle­digt. Seit dem 20. Novem­ber erfolgt der direk­te Bür­ger­kon­takt mit der Annah­me und Aus­ga­be der Unter­la­gen in den Kreis­häu­sern Arns­berg, Bri­lon und Mesche­de. Das eigent­li­che Zulas­sungs­ge­schäft läuft in den Krei­sen Pader­born und Wal­deck-Fran­ken­berg, wo Mit­ar­bei­ter des Krei­ses ein­ge­setzt sind. Das Zulas­sungs­ver­fah­ren wird mit der Rück­ga­be der Unter­la­gen mit den gesie­gel­ten Kenn­zei­chen in den Zulas­sungs­stel­len im HSK abgeschlossen.

Mitt­ler­wei­le ste­hen für die Kfz-Zulas­sung zusätz­li­che Arbeits­plät­ze zur Ver­fü­gung, die der Kreis Lip­pe dan­kens­wer­ter­wei­se über sein Netz ermög­licht hat, so dass die HSK-Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den eige­nen Kreis­häu­sern arbei­ten kön­nen. Auch die Stadt Bochum über­nimmt jeden Tag Händ­ler­an­mel­dun­gen für den HSK. Damit sind nicht nur die Kenn­zei­chen PB und KB ver­mehrt im Kreis­ge­biet unter­wegs, son­dern nun auch LIP und BO.

Die­se pro­vi­so­ri­sche Zulas­sung wird zunächst noch wei­ter fort­be­stehen, die Süd­west­fa­len IT hat aktu­ell (8. Dezem­ber) mit­ge­teilt, dass sich die voll­stän­di­ge Wie­der­her­stel­lung der Anwen­dun­gen stär­ker als erwar­tet ver­zö­gern wird. Dazu gehört auch die Kfz-Zulas­sung, die Vor­rang hat und an der nach wie vor mit Hoch­druck gear­bei­tet wird. Es wird des­halb wohl lei­der noch eine Wei­le dau­ern, bis wie­der HSK-Kenn­zei­chen aus­ge­ge­ben wer­den können.

Die drei Füh­rer­schein­stel­len des Krei­ses sind durch die Amts­hil­fe des Krei­ses Lip­pe mit je einem Arbeits­platz­rech­ner aus­ge­stat­tet. Da dies nur etwa einem Vier­tel der übli­cher­wei­se besetz­ten Plät­ze aus­macht, ent­ste­hen bedau­er­li­cher­wei­se län­ge­re Bear­bei­tungs­zei­ten. Bei Anträ­gen für die Erst­ertei­lung oder Erwei­te­rung einer Fahr­erlaub­nis liegt die Bear­bei­tungs­zeit trotz Über­stun­den und Wochen­end­ar­beit der­zeit bei vier bis sechs Wochen. Außer­dem wer­den momen­tan eini­ge Vor­gän­ge vor­ran­gig behan­delt, bei­spiels­wei­se bei beruf­li­cher Not­wen­dig­keit. Der Umtausch von aus­län­di­schen Füh­rer­schei­nen in deut­sche Doku­men­te ist nur sehr ein­ge­schränkt möglich.

Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt weist dar­auf hin, dass ein Umtausch der grau­en und rosa Papier­füh­rer­schei­ne aktu­ell nicht erfol­gen kann. Eben­so sind in die­sem Zusam­men­hang soge­nann­te Kar­tei­kar­ten­ab­schrif­ten für ande­re Behör­den nicht mög­lich. Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg hat auf die­se Ent­wick­lung reagiert und die Frist zum Pflicht­um­tausch für die Geburts­jahr­gän­ge 1965 bis 1970 bis zum 19. Juli 2024 ver­län­gert. Eine ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung tritt mit der Bekannt­ma­chung im Amts­blatt für den Regie­rungs­be­zirk Arns­berg am 16. Dezem­ber 2023 in Kraft.

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Quel­le: Pres­se­stel­le Hoch­sauer­land­kreis, Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.), Meschede
Foto­credit: Ado­be­Stock 22158021