Winterberg Hochsauerlandkreis : Neues Impfangebot für Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen. Gesundheitsamt folgt der Dreifachschutzimpfung der Ständigen Impfkommission

Neu­es Impf­an­ge­bot für Kin­der im Rah­men der Schuleingangsuntersuchungen

Hoch­sauer­land­kreis. Kin­der, die im Rah­men der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung im Gesund­heits­amt HSK vor­stel­lig wer­den, kön­nen sich dabei ab dem 05. Dezem­ber gegen Masern, Mumps und Röteln imp­fen las­sen. Wäh­rend die Masern­schutz­imp­fung für den Besuch einer KiTa oder der Schu­le Pflicht ist, folgt das Gesund­heits­amt mit der Drei­fach­schutz­imp­fung MMR der aktu­el­len Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on(STI­KO).

„Die Eltern brin­gen den Impf­aus­weis des Kin­des zum Ter­min mit. Die medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te prüft dann, ob ein aus­rei­chen­der Impf­schutz besteht“, erklärt Andrea Ger­bracht, Sach­ge­biets­lei­te­rin für Kinder‑, Jugend- und Zahn­ge­sund­heit. Wird ein feh­len­der Masern­impf­schutz fest­ge­stellt, kön­nen die Eltern für ihre Kin­der spon­tan Gebrauch von dem neu­en Impf­an­ge­bot machen, sofern kei­ne medi­zi­ni­schen Grün­de wie bei­spiels­wei­se Fie­ber, schwe­re Ein­schrän­kun­gen des Immun­sys­tems oder bekann­te All­er­gien gegen Bestand­tei­le des Impf­stoffs dage­gen­spre­chen. „Gern kön­nen Eltern aber auch bereits im Vor­feld ihr Inter­es­se mel­den“, so Andrea Ger­bracht. Für die Imp­fung ste­hen Ärz­tin­nen und Ärz­te des Gesund­heits­am­tes bereit.
Das nie­der­schwel­li­ge Impf­an­ge­bot kann außer­dem von Kin­dern aus Zuwan­de­rer­fa­mi­li­en genutzt wer­den, die zur soge­nann­ten Sei­ten­ein­stei­ger­un­ter­su­chung ins Kreis­haus kommen.

Quel­le : Pres­se­stel­le Hoch­sauer­land­kreis, Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.), Meschede
Bild:Ärztin Anne Schütt­ke und MFA Myriem Hof­mann vom Gesund­heits­amt HSK
Foto­credit : Titel, Ado­be­Stock 413125033 / Bri­sys­tem, im Bericht Hochsauerlandkreis

“Bri­lon Hoch­sauer­land­kreis : Neu­es Impf­an­ge­bot für Kin­der im Rah­men der Schul­ein­gangs­un­ter­su­chun­gen. Gesund­heits­amt folgt der Drei­fach­schutz­imp­fung der Stän­di­gen Impfkommission”

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