Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen werden ab 2024 mehr als verdoppelt

Deut­sche Bau­spar­kas­sen: „Es ist gut, dass der Staat wie­der mehr Men­schen zum Spa­ren moti­vie­ren will“

Die Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge zu den ver­mö­gens­wirk­sa­men Leis­tun­gen der Arbeit­ge­ber wird ver­bes­sert. Der Bun­des­tag stimm­te heu­te dem kurz­fris­tig von den Ampel-Frak­tio­nen ein­ge­brach­ten und von der Uni­ons­frak­ti­on mit­ge­tra­ge­nen Vor­schlag zu. Die Ein­kom­mens­gren­zen wer­den schon ab 2024 auf 40.000 Euro zu ver­steu­ern­des Jah­res­ein­kom­men für Allein­ste­hen­de und 80.000 Euro für Ver­hei­ra­te­te ange­ho­ben, um wie­der mehr Men­schen mit dem Spar­an­reiz zu errei­chen. „Die­ser Schritt war über­fäl­lig“, so die Bewer­tung der bei­den Bausparkassenverbände.

Die Erhö­hung der Ein­kom­mens­gren­zen gilt für bei­de för­der­fä­hi­gen Spar­for­men: das Bau­spa­ren und das Spa­ren mit Ver­mö­gens­be­tei­li­gun­gen, zum Bei­spiel Invest­ment­fonds. Die Anpas­sung erfolg­te im Rah­men des Zukunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­set­zes. Mit die­sem will die Bun­des­re­gie­rung die Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gung aus­bau­en und die Grün­dung von Start-ups erleich­tern. Durch die Reform wer­den die Ein­kom­mens­gren­zen der Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge für Bau­spa­ren und für Anla­gen in Ver­mö­gens­be­tei­li­gun­gen angeglichen.

„Dadurch signa­li­siert der Staat Mil­lio­nen von abhän­gig Beschäf­tig­ten, dass es sinn­voll ist, früh mit der Ver­mö­gens­bil­dung zu begin­nen“, begrü­ßen der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Ver­bands der Pri­va­ten Bau­spar­kas­sen (VdPB), Chris­ti­an König, und der Ver­bands­di­rek­tor der Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), Axel Gut­h­mann, die Initia­ti­ve des Par­la­ments. Dies sei uner­läss­lich, um spä­ter über genug Eigen­ka­pi­tal für den Erwerb von Wohn­ei­gen­tum zu ver­fü­gen. Das Signal sei gera­de für die jun­ge Gene­ra­ti­on wich­tig, die in einem Umfeld sehr nied­ri­ger Zin­sen auf­ge­wach­sen ist und vor­sor­gen­des Spa­ren oft erst wie­der ler­nen muss.

Die aktu­el­len Ein­kom­mens­gren­zen von 17.900 und 35.800 Euro beim Bau­spa­ren stam­men aus dem Jahr 1999. 2023 sind daher laut einer Unter­su­chung von empi­ri­ca nur noch knapp 8 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer anspruchs­be­rech­tigt. Der Kreis erwei­tert sich jetzt auf fast 14 Mil­lio­nen. „Damit der Spar­an­reiz Früch­te trägt, ist es jetzt wich­tig, dass auch die Arbeit­ge­ber ihren Bei­trag leis­ten und ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen anbie­ten“, erklär­ten König und Guthmann.

Info

Die Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge ist eine staat­li­che Zula­ge zu den ver­mö­gens­wirk­sa­men Leis­tun­gen, die Unter­neh­men ihren Beschäf­tig­ten ent­we­der als Arbeit­ge­ber­leis­tung zusätz­lich zum Lohn gewäh­ren oder aber aus deren Net­to­lohn auf einen vom Arbeit­neh­mer benann­ten Spar­ver­trag über­wei­sen. För­der­fä­hig sind zum einen die woh­nungs­wirt­schaft­li­che Ver­wen­dung, bei­spiels­wei­se das Bau­spa­ren oder die Til­gung eines Bau­kre­dits, zum ande­ren Ver­mö­gens­be­tei­li­gun­gen wie Fonds­spar­plä­ne. Der För­der­satz für die woh­nungs­wirt­schaft­li­che Ver­wen­dung beträgt der­zeit 9 Pro­zent, die maxi­ma­le jähr­li­che Zula­ge 43 Euro. Das Betei­li­gungs­spa­ren wird mit 20 Pro­zent und bis zu 80 Euro im Jahr bezu­schusst. Dort lie­gen die Ein­kom­mens­gren­zen heu­te bei 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro.

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit: Ado­be­Stock 110997945 / Brisystem

 

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