Sachleistungen anstelle von Bargeld für Geflüchtete werden gefordert – Missbrauch von Bargeld soll vermieden werden

Sachleistungen statt Geldleistungen – Die Bezahlkarte von PayCenter mit individuellen Einschränkungsmöglichkeiten

Bei der gest­ri­gen Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz in Ber­lin ist ein The­ma drän­gend: die Asyl­po­li­tik. Sach­leis­tun­gen anstel­le von Bar­geld für Geflüch­te­te wer­den gefor­dert. Das Ziel: eine bun­des­weit ein­heit­li­che Orga­ni­sa­ti­on des Bezahl­sys­tems für Asyl­be­wer­ber. Das E‑Geld-Insti­tut Pay­Cen­ter hat bereits ein inno­va­ti­ves Pro­dukt zur bar­geld­lo­sen Aus­ga­be von Sach­leis­tun­gen ent­wi­ckelt. Die Bezahl­kar­te auf Gut­ha­ben­ba­sis in Koope­ra­ti­on mit Mas­ter­card® bie­tet indi­vi­du­el­le Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten und die Limi­tie­rung der Höhe und Anzahl von Bar­geld­ab­he­bun­gen und Einkäufen.

Not­wen­dig­keit von kon­fi­gu­rier­ba­ren Sach­leis­tun­gen anstel­le von Bargeld

Die Aus­ga­be von Sach­leis­tun­gen an Leis­tungs­emp­fän­ger soll Städ­te und Gemein­den ent­las­ten, die durch die regel­mä­ßi­ge Ver­tei­lung von Bar­geld an den Rand der per­so­nel­len Kapa­zi­tä­ten sto­ßen. Außer­dem soll der Miss­brauch von Bar­geld ver­mie­den werden.

Daher ist es wich­tig, dass Bezahl­kar­ten für Flücht­lin­ge Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten bie­ten. Ein Gut­schein­sys­tem oder Kar­ten ohne Mög­lich­keit zur Ein­schrän­kung von Bar­geld­ab­he­bun­gen sind als kri­tisch anzu­se­hen. Aus dem Gut­ha­ben die­ser Lösun­gen kann über Auto­ma­ten­ab­he­bun­gen oder über Umwe­ge erneut Bar­geld gene­riert wer­den. Bei­spiels­wei­se kann bei Ein­käu­fen in Geschäf­ten ohne Beschrän­kung der Kar­ten eine Bar­geld­aus­zah­lung in vol­lem Umfang erfol­gen. Oder bei Online­ein­käu­fen kön­nen Gut­schei­ne und Geschenk­kar­ten erwor­ben wer­den, die einen Umtausch in Bar­geld ermög­li­chen. Die Umset­zun­gen einer sol­chen „Social­Card“ kön­nen somit nicht den gewünsch­ten Mehr­wert für Län­der und Städ­te bieten.

Die Bezahl­kar­te für Asyl­be­wer­ber von Pay­Cen­ter mit indi­vi­du­el­len Ein­schrän­kungs­mög­lich­kei­ten der Karten 

Die Pay­Cen­ter GmbH aus Frei­sing bringt mit der “ Bezahl­kar­te“ als ers­tes Unter­neh­men ein Pro­dukt auf den Markt, wel­ches die gefor­der­ten Ein­schrän­kungs­mög­lich­kei­ten bie­tet. Die Pay­Cen­ter ist ein füh­ren­des deut­sches E‑Geld-Insti­tut mit über zehn Jah­ren Erfah­rung im Bereich Mas­ter­card auf Gut­ha­ben­ba­sis. Außer­dem ist das Unter­neh­men seit eini­gen Jah­ren mit sei­nen Sach­be­zugs­kar­ten zur Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­ti­on auf dem Markt gut etabliert.

Das Pro­dukt „Bezahl­kar­te“ der Pay­Cen­ter ermög­licht die Aus­ga­be von Bezü­gen für Leis­tungs­emp­fän­ger als Sach­leis­tung anstel­le von Bar­geld. Die Bezahl­kar­te ist als phy­si­sche Plas­tik­kar­te im indi­vi­du­el­len Wunsch­de­sign sowie als vir­tu­el­le Kar­te ver­füg­bar, die via Web-Front­end und mobi­ler App ver­wal­tet wer­den kann. Die Kar­ten sind nach Über­ga­be an den Leis­tungs­emp­fän­ger direkt nutz­bar. Sie ermög­li­chen die Zah­lung an allen defi­nier­ten Mas­ter­card Akzep­tanz­stel­len, sowohl online als auch bei loka­len Händlern.

Die Aus­ga­be­stel­len kön­nen Ein­satz­ge­bie­te und Zah­lungs­be­schrän­kun­gen der Kar­ten über ein Ver­wal­tungs-Front­end eigen­stän­dig und indi­vi­du­ell pro Kar­te defi­nie­ren. Asyl­be­wer­ber sind nicht immer lang­fris­tig in den Städ­ten wohn­haft, in denen sie ursprüng­lich auf­ge­nom­men wur­den, son­dern wer­den auch in ande­re Gebie­te ver­teilt. Des­halb kann die Kar­te in jeden ande­ren Land­kreis, der auch die Bezahl­kar­te der Pay­Cen­ter ein­setzt, „umge­hängt“ werden.

Um einen Mehr­wert für die Bezahl­kar­te zu schaf­fen, bie­tet das Pro­dukt der Pay­Cen­ter den vol­len Umfang an indi­vi­du­el­len Konfigurationsmöglichkeiten:

  • Ein­schrän­kung des Ein­satz­ge­biets der Kar­ten über regio­na­le Ein­schrän­kun­gen auf bestimm­te Post­leit­zahl­ge­bie­te; Limi­tie­rung auf ein­zel­ne Händ­ler oder Bran­chen sowie Beschrän­kung auf Waren und Dienst­leis­tun­gen (ÖPNV)
  • Limi­tie­rung von Bar­geld­ab­he­bun­gen z. B. ein­mal pro Monat bis zu 50 Euro
  • Beschrän­kung von Ein­käu­fen und Online­ein­käu­fen in Höhe und Anzahl

Jede Aus­ga­be­stel­le kann die Ein­satz­ge­bie­te und Zah­lungs­mög­lich­kei­ten von ein­zel­nen Kar­ten fle­xi­bel defi­nie­ren und bei Bedarf über ein Ver­wal­tungs-Front­end anpas­sen. Zur Ent­las­tung der Städ­te und Gemein­den bie­tet das Pro­dukt einen 247 Chat Sup­port in allen Lan­des­spra­chen der Geflüchteten.

Dr. Peter Schön­weitz, geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter der Pay­Cen­ter GmbH, erläu­tert: „Mei­ner Mei­nung nach müs­sen die künf­ti­gen Bezahl­kar­ten die Funk­tio­na­li­tät der Ein­schrän­kung haben. Ohne die­se Beschrän­kun­gen ist es nur ein ver­län­ger­ter Weg, um an Bar­geld zu kom­men und der Begriff „Bezahl­kar­te“ wür­de damit ad absur­dum geführt. Wir freu­en uns jeden­falls jetzt schon, mit den ers­ten Städ­ten im März 2024 in die Pilo­tie­rung zu gehen, um dann im April durch­zu­star­ten. Unser Pro­dukt ist bun­des­weit ska­lier­bar und wir möch­ten Bund und Län­der bei der Orga­ni­sa­ti­on eines ein­heit­li­chen Bezahl­sys­tems für Asyl­be­wer­ber ger­ne unterstützen.“

Die Pay­Cen­ter GmbH ist ein von der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) regu­lier­tes deut­sches E‑Geld-Insti­tut, das Zah­lungs­diens­te mit Debit Mas­ter­cards® und Online­kon­ten anbie­tet sowie mobi­le Bezahl­ver­fah­ren und Pfän­dungs­schutz­kon­ten (P‑Konten) bereit­stellt. Sowohl Pri­vat- als auch Fir­men­kun­den wer­den mit inno­va­ti­ven und kun­den­spe­zi­fi­schen Pro­duk­ten bedient. Über 45 Mit­ar­bei­ten­de sind im Bereich Zah­lungs­ver­kehr und Kun­den­be­treu­ung tätig.

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Quel­le: Pay­Cen­ter GmbH , Ansprech­part­ner Geschäfts­füh­rung, Dr. Peter Schönweitz
Ori­gi­nal-Con­tent von: Pay­Cen­ter GmbH, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Ver­wal­tungs-Front­end der Bezahl­kar­te und Ansicht einer Plastikkarte.

Bildrechte:©PayCenter GmbH
Fotograf:©PayCenter GmbH

“Sach­leis­tun­gen anstel­le von Bar­geld für Geflüch­te­te wer­den gefor­dert – Miss­brauch von Bar­geld soll ver­mie­den werden”

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