Aufruf zum Rechtsbruch – Kommentar zu den angekündigten neuen Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Polen und Tschechien

“nd.DerTag”: Aufruf zum Rechtsbruch – Kommentar zu den angekündigten neuen Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Polen und Tschechien

Vor 38 Jah­ren haben die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, Frank­reich, Bel­gi­en, Luxem­burg und die Nie­der­lan­de das Schen­ge­ner Abkom­men unter­zeich­net. Die­ser his­to­ri­sche Ver­trag regelt den schritt­wei­sen Abbau aller Per­so­nen­kon­trol­len an den Bin­nen­gren­zen zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en. Alle spä­ter hin­zu­ge­kom­me­nen EU-Staa­ten sowie Island, Nor­we­gen und die Schweiz sind dar­an gebunden.

Als “Hüte­rin der Ver­trä­ge” muss die EU-Kom­mis­si­on Ver­stö­ße gegen das Schen­ge­ner Abkom­men ver­fol­gen. Vor­über­ge­hen­de Aus­nah­men waren jedoch schon immer mög­lich, etwa um bei Gip­fel­tref­fen anrei­sen­de Demons­tran­ten zurück­wei­sen zu kön­nen. Die in Deutsch­land und ande­ren Län­dern ab 2015 ein­ge­führ­ten und halb­jähr­lich ver­län­ger­ten Kon­trol­len der Bin­nen­gren­ze kön­nen jedoch kaum als “vor­über­ge­hend” bezeich­net wer­den. Sie sind rechts­wid­rig und müss­ten des­halb auch in Bay­ern wie­der abge­schafft werden.

Das Drän­gen von CDU, CSU, AfD und der rechts­las­ti­gen Deut­schen Poli­zei­ge­werk­schaft auf Grenz­kon­trol­len in Ost­deutsch­land ist also ein Auf­ruf zum Rechts­bruch. Es ist kor­rekt und gehört zu ihrer Auf­ga­be, dass die Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin dem Gepol­ter stand­hielt und lie­ber die gän­gi­ge Recht­spre­chung befolgt.

Schutz­su­chen­de las­sen sich mit einem Schlag­baum in Deutsch­land ohne­hin nicht auf­hal­ten: Die dort Ange­trof­fe­nen dür­fen, sofern sie Asyl bean­tra­gen möch­ten, nicht zurück­ge­wie­sen wer­den. Recht­lich mög­lich ist dies allen­falls, wenn die Men­schen bereits in einem ande­ren EU-Staat ein sol­ches Ersu­chen gestellt haben. Um einen Asyl-Dop­pel­an­trag fest­zu­stel­len, braucht es aber kei­ne Poli­zei an den EU-Bin­nen­gren­zen, son­dern es genügt ein Blick der zustän­di­gen Asyl­be­hör­de in den Computer.

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Quel­le: nd.DerTag / nd.DieWoche, Redaktion
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