Verbesserungen in der KfW-Förderung “Wohneigentum für Familien” ab dem 16.10.2023

Verbesserungen in der KfW-Förderung “Wohneigentum für Familien” (WEF) ab dem 16.10.2023

- Deut­li­che Erhö­hung der Ein­kom­mens­gren­ze sowie der Kredithöchstbeträge
– Geför­dert wer­den neu errich­te­te Wohn­ge­bäu­de in den Stu­fen “Kli­ma­freund­li­ches Wohn­ge­bäu­de” und “Kli­ma­freund­li­che Wohn­ge­bäu­de – mit QNG”

Im Zuge des Maß­nah­men­pa­kets der Bun­des­re­gie­rung zur Unter­stüt­zung des Woh­nungs­baus in Deutsch­land ver­bes­sert die KfW die För­der­be­din­gun­gen ihrer Kre­dit­för­de­rung “Wohn­ei­gen­tum für Fami­li­en” im Auf­trag des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen (BMWSB). Danach wird die Gren­ze des zu ver­steu­ern­den Jah­res­ein­kom­mens, das zur Nut­zung des Kre­dit­pro­gramms berech­tigt, für eine Fami­lie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR ange­ho­ben. Die Ein­kom­mens­gren­ze erhöht sich mit jedem wei­te­ren Kind um jeweils 10.000 EUR. Dar­über hin­aus wer­den die von der Zahl der Kin­der abhän­gi­gen Kre­dit­höchst­be­trä­ge um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Geför­dert wird wie bis­her der Neu­bau sowie der Erst­erwerb (inner­halb von 12 Mona­ten nach Bau­ab­nah­me gemäß § 640 BGB) neu errich­te­ter kli­ma­freund­li­cher und ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Wohn­ge­bäu­de zur Selbst­nut­zung in den Stu­fen “Kli­ma­freund­li­ches Wohn­ge­bäu­de” und “Kli­ma­freund­li­ches Wohn­ge­bäu­de – mit QNG”. Pro Antrag kann maxi­mal eine Wohn­ein­heit geför­dert wer­den. Antrags­be­rech­tigt sind Pri­vat­per­so­nen oder Haus­hal­te, die zu min­des­tens 50 % (Mit-)Eigentum an selbst­ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum erwer­ben möch­ten und in denen min­des­tens ein leib­li­ches oder ange­nom­me­nes Kind gemel­det ist, das zum Zeit­punkt des Antrags das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat.

Die För­de­rung umfasst bis zu 100 % der för­der­fä­hi­gen Inves­ti­tio­nen, d.h. die gesam­ten Aus­ga­ben für das Bau­werk, die Leis­tun­gen der Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung, ein­schließ­lich der Dienst­leis­tun­gen für Lebens­zy­klus­ana­ly­se und Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung. Bei Eigen­leis­tung sind die Aus­ga­ben für das Mate­ri­al för­der­fä­hig. Die neu­en För­der­be­din­gun­gen gel­ten ab dem 16.10.2023. Nähe­re Infor­ma­tio­nen unter www​.kfw​.de/​300.

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Quel­le : KfW, Kom­mu­ni­ka­ti­on (KOM), Wolf­ram Schweickhardt,
Ori­gi­nal-Con­tent von : KfW, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit :

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