„Märchenerzähler“ Störung des Hausfriedens durch bestimmte Wortwahl

„Märchenerzähler“ Störung des Hausfriedens durch bestimmte Wortwahl

Mie­ter soll­ten inner­halb einer Haus­ge­mein­schaft wenigs­tens die Grund­re­geln eines zivi­li­sier­ten Umgangs beher­zi­gen. Wenn sich jemand in der Wort­wahl mehr­fach deut­lich ver­greift, dann kann das nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS eine Kün­di­gung rechtfertigen.

(Amts­ge­richt Müns­ter, Akten­zei­chen 61 C 2676/21)

Der Fall : Ein Mie­ter beschimpf­te sei­nen Nach­barn in unge­recht­fer­tig­ter Wei­se. Auch in einem Schrei­ben an den Eigen­tü­mer gebrauch­te er gegen­über sei­nen Nach­barn unan­ge­mes­se­ne Aus­drü­cke. Unter ande­rem war von „Geschmier“, „Lügen“, „Mär­chen­er­zäh­ler“, „Skru­pel­lo­sig­keit“ die Rede gewe­sen. Dar­auf­hin wur­den der Ver­trag frist­los gekün­digt und die Räu­mung der Woh­nung beantragt.

Das Urteil : Der Haus­frie­den sei zwar gesetz­lich nicht defi­niert, argu­men­tier­te das Gericht. Aber dass die unge­recht­fer­tig­te und wie­der­hol­te Beschimp­fung bzw. Anfein­dung eines Mit­mie­ters in einem gemein­sam bewohn­ten Objekt eine sol­che Haus­frie­dens­stö­rung dar­ge­stellt, ste­he außer Rede und bedür­fe kei­ner wei­ter­ge­hen­den Erläu­te­rung. Des­we­gen sei­en Kün­di­gung und Räu­mungs­an­trag hier angemessen.

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Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Stö­rung des Haus­frie­dens durch bestimm­te Wortwahl.
Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS

 

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