Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im 1. Halbjahr 2023 um 27,2 % gesunken

Statistisches Bundesamt: 50 600 Baugenehmigungen weniger als im 1. Halbjahr 2022
  • Bau­ge­neh­mi­gun­gen im Neu­bau von Janu­ar bis Juni 2023: ‑35,4 % bei Ein­fa­mi­li­en­häu­sern, ‑53,4 % bei Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern, ‑27,0 % bei Mehrfamilienhäusern
  • Bau­ge­neh­mi­gun­gen im Juni 2023 um 28,5 % zum Vor­jah­res­mo­nat gesunken

Im 1. Halb­jahr 2023 wur­de in Deutsch­land der Bau von 135 200 Woh­nun­gen geneh­migt. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) mit­teilt, waren das 27,2 % oder 50 600 Bau­ge­neh­mi­gun­gen weni­ger als im 1. Halb­jahr 2022. Im Juni 2023 ist die Zahl der Bau­ge­neh­mi­gun­gen für Woh­nun­gen gegen­über dem Vor­jah­res­mo­nat um 28,5 % gesun­ken. Dies ent­spricht einem Rück­gang um 8 700 Woh­nun­gen auf 21 800 Woh­nun­gen. Zum Rück­gang der Bau­vor­ha­ben dürf­ten wei­ter­hin vor allem stei­gen­de Bau­kos­ten und zuneh­mend schlech­te­re Finan­zie­rungs­be­din­gun­gen bei­getra­gen haben. In den Ergeb­nis­sen sind sowohl die Bau­ge­neh­mi­gun­gen für Woh­nun­gen in neu­en Gebäu­den als auch für neue Woh­nun­gen in bestehen­den Gebäu­den enthalten.

Rück­gän­ge der Bau­ge­neh­mi­gun­gen bei allen Gebäudearten

In neu zu errich­ten­den Wohn­ge­bäu­den wur­den von Janu­ar bis Juni 2023 ins­ge­samt 111 500 Woh­nun­gen geneh­migt. Das waren 30,8 % oder 49 600 Woh­nun­gen weni­ger als im Vor­jah­res­zeit­raum. Dabei ging die Zahl der Bau­ge­neh­mi­gun­gen für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser um gut ein Drit­tel (-35,4 % bzw. ‑14 800 Woh­nun­gen) auf 27 000 zurück. Bei den Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern sank die Zahl geneh­mig­ter Woh­nun­gen sogar um mehr als die Hälf­te (-53,4 % bzw. ‑8 900) auf 7 700. Auch bei der Gebäu­de­art mit den ins­ge­samt meis­ten Woh­nun­gen, den Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, ver­rin­ger­te sich die Zahl der geneh­mig­ten Woh­nun­gen deut­lich, und zwar um mehr als ein Vier­tel (-27,0 % bzw. ‑26 700) auf 72 400.

Seit März 2023 gibt es die Wohn­bau­för­de­rung für kli­ma­freund­li­chen Neu­bau der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW). Die­se För­de­rung kann unter ande­rem von Pri­vat­per­so­nen zur Eigen­nut­zung oder Ver­mie­tung sowie von Unter­neh­men bean­tragt wer­den. Noch ist kein ein­deu­ti­ger Effekt die­ser Maß­nah­men auf die Geneh­mi­gungs­zah­len erkenn­bar: Die Zahl der Bau­ge­neh­mi­gun­gen im Zeit­raum März bis Juni 2023 ging im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum sogar etwas stär­ker zurück (Ein­fa­mi­li­en­häu­ser ‑38,6 % bzw. ‑11 100, Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser ‑53,9 % bzw. ‑6 000 und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ‑28,7 % bzw. ‑19 600) als im gesam­ten 1. Halb­jahr 2023.

Wei­te­re Informationen:

Detail­lier­te Daten und lan­ge Zeit­rei­hen zu den Bau­ge­neh­mi­gun­gen sowie zum Bau­über­hang kön­nen über die Tabel­len 31111 und 31131 in der Daten­bank GENE­SIS-Online abge­ru­fen werden.

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Quel­le: Pres­se­stel­le, Sta­tis­ti­sches Bundesamt
Ori­gi­nal-Con­tent von: Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, über­mit­telt durch news aktuell

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