Taschengeld für Asylbewerber: Hamburg, Bayern und Hannover testen Alternativen

Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes Taschengeld – Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 182 Euro pro Monat.

Bald Kre­dit- und Bezahl­kar­ten statt Bargeld-Auszahlung?

Osna­brück. Die Bar-Aus­zah­lung von Taschen­geld an Asyl­be­wer­ber ist seit Jah­ren umstrit­ten. Nun sol­len in meh­re­ren Tei­len Deutsch­lands Alter­na­ti­ven zum Bar­geld erprobt wer­den, berich­tet die „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung“ (NOZ). Dem­nach pla­nen der Stadt­staat Ham­burg, Nie­der­sach­sens Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sowie Bay­ern ent­spre­chen­de Pilot­ver­fah­ren zur Ein­füh­rung von Kre­dit- bezie­hungs­wei­se Bezahl­kar­ten als Bargeld-Alternative.

Das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um bestä­tig­te der „NOZ“: „Die Ein­füh­rung einer soge­nann­ten ‚Bezahl­kar­te‘ für Asyl­be­wer­ber befin­det sich im Vor­be­rei­tungs­sta­di­um.“ Es wer­de der­zeit eine ent­spre­chen­de Aus­schrei­bung für ein neu­es Bezahl­sys­tem vor­be­rei­tet. Dazu war zuvor im Frei­staat bereits das Auf­nah­me­ge­setz geän­dert wor­den. Zur Begrün­dung hieß es sei­ner­zeit im Gesetz­ent­wurf: „Um Schlep­per­kri­mi­na­li­tät zu unter­bin­den und Pull-Effek­te zu ver­hin­dern“, sol­le die Bar­aus­zah­lung mög­lichst been­det werden.

Ein Spre­cher der Finanz­be­hör­de in Ham­burg ver­wies indes auf Anfra­ge der „NOZ“ dar­auf, dass die Bar­geld-Aus­zah­lung mit hohem Ver­wal­tungs­auf­wand ver­bun­den sei. Zudem müss­ten die Emp­fän­ger am jewei­li­gen Zahl­tag per­sön­lich bei einer Zahl­stel­le erschei­nen. Mit einer „gut­ha­ben­ba­sier­ten Kre­dit­kar­te“ kön­ne das Ver­fah­ren ver­ein­facht wer­den. Die Han­se­stadt sucht der­zeit per Aus­schrei­bung einen Dienst­leis­ter für ein ent­spre­chen­des Pilot­ver­fah­ren. Das Gut­ha­ben auf der Kar­te soll nicht über­zieh­bar sein, zudem sol­len bei­spiels­wei­se Glücks­spiel­an­bie­ter gege­be­nen­falls blo­ckier­bar sein.

In Han­no­ver könn­te eine ent­spre­chen­de Kar­te die Aus­zah­lung des Taschen­gel­des in Form eines Schecks bezie­hungs­wei­se soge­nann­ter Ver­pflich­tungs­schei­ne erset­zen, die über­wie­gend Asyl­be­wer­ber erhal­ten. Laut Stadt­ver­wal­tung betraf das im August 304 Per­so­nen in Han­no­ver. „Im Rah­men des Pilot­ver­fah­rens soll ein Echt-Test mit einer klei­ne­ren Grup­pe durch­ge­führt wer­den und die Akzep­tanz und Funk­ti­ons­fä­hig­keit getes­tet wer­den“, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Asyl­be­wer­ber haben recht­li­chen Anspruch auf ein soge­nann­tes Taschen­geld zur Deckung des „not­wen­di­gen per­sön­li­chen Bedarfs“. Die Höhe rich­tet sich nach Lebens­si­tua­ti­on und Alter. Ein allein­ste­hen­der Erwach­se­ner erhält der­zeit 182 Euro pro Monat.

__________________

Quel­le: Neue Osna­brü­cker Zeitung
Ori­gi­nal-Con­tent von: Neue Osna­brü­cker Zei­tung, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit: Ado­be­Stock 555354578 / Brisystem