Leistungen während der Schwangerschaft / Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Ausgaben für Mutterschaftsgeld im Hochsauerlandkreis: AOK zahlte fast 765.000 Euro in 2022

Im Hoch­sauer­land­kreis betru­gen die Aus­ga­ben für Mut­ter­schafts­geld im ver- gan­ge­nen Jahr 764.355 Euro. Das geht aus einer aktu­el­len Aus­wer­tung der AOK Nord­West her­vor. Danach wur­de die Leis­tung in 2022 in 537 Fällen gezahlt. Im Vor­jahr waren es 502 Fälle. „Mut­ter­schafts­geld wird von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen als Ent­gel­ter­satz­leis­tung während der Schutz­fris­ten gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Ent­bin­dung. Bei Mehr­lings- und Frühgeburten verlängert sich das Mut­ter­schafts­geld von acht auf zwölf Wochen ab dem Ent­bin­dungs­tag“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schneider.

Mut­ter­schafts­geld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld haben wer­den­de Mütter, die als Arbeit­neh­me­rin selbst gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert sind. Das Mut­ter­schafts­geld beträgt maxi­mal 13 Euro pro Kalen­der­tag. Übersteigt das durch­schnitt­li­che Net­to­ar­beits­ent­gelt den Betrag von 13 Euro, wird die Dif­fe­renz zum Net­to­ar­beits­ent­gelt vom Arbeit­ge­ber als Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld gezahlt, so dass das bis­he­ri­ge monat­li­che Ein­kom­men vollständig ersetzt wird.

Leis­tun­gen während der Schwangerschaft

Darüber hin­aus übernehmen die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen die Kos­ten für die ärztliche Betreu­ung, Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen und die Leis­tun­gen einer Heb­am­me während und nach der Schwan­ger­schaft. Kann der Haus­halt wegen eines Kli­nik­auf­ent­halts oder Beschwer­den in der Schwan­ger­schaft nicht weitergeführt wer­den, zah­len die Kran­ken­kas­sen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch eine Haus­halts­hil­fe. Die AOK Nord­West übernimmt für ihre Ver­si­cher­ten außer­dem Leis­tun­gen wie Schwan­ger­schafts­gym­nas­tik, Geburts­vor­be­rei­tungs­kur­se und Rückbildungsgymnastik.

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Quel­le: Jörg Lewe, Spe­zia­list Pres­se Ser­vice­re­gi­on, AOK Nord­West / Die Gesundheitskasse.

Bild im Bericht: Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zah­len Mut­ter­schafts­geld als Ent­gel­ter­satz­leis­tung sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.
Bild:©AOK/hfr.

Bild im Titel Mut­ter Kind: Im Hoch­sauer­land­kreis betru­gen die Aus­ga­ben für Mut­ter­schafts­geld im ver­gan­ge­nen Jahr 764.355 Euro.
Bild:©AOK/hfr.

Schwanger Mutterschaftsgeld