Krank im Urlaub ? Wenn Viren die schönste Zeit des Jahres sabotieren

Ausgerechnet kurz vor der Abreise oder im Urlaub krank werden ? Das ist leider gar nicht so selten :

Zum einen ist das Immun­sys­tem durch den Stress der Urlaubs­vor­be­rei­tun­gen und die Stra­pa­zen der Rei­se geschwächt. Zum ande­ren trifft man unter­wegs – sei es an Bahn­hö­fen, Flug­hä­fen oder im Hotel – auf eine Viel­zahl ande­rer Men­schen und ist so ver­mehrt Krank­heits­er­re­gern wie bei­spiels­wei­se Erkäl­tungs­vi­ren aus­ge­setzt. Wie man die durch eine aku­te Erkran­kung ver­säum­te Urlaubs­zeit zurück­be­kom­men kann, erklärt Fach­an­wäl­tin für Arbeits­recht, Livia Merla.

Die gute Nach­richt : Die Urlaubs­ta­ge gehen nicht ein­fach ver­lo­ren, wie Livia Mer­la erläu­tert : „Wenn ich per Attest nach­wei­sen kann, dass ich im Urlaub wirk­lich arbeits­un­fä­hig war, wer­den die betrof­fe­nen Tage nicht vom jähr­li­chen Urlaubs­an­spruch abge­zo­gen.“ Wich­tig sei es aller­dings, den Arbeit­ge­ber bereits wäh­rend des Urlaubs umge­hend über die Erkran­kung zu infor­mie­ren und die­se schon ab dem ers­ten Krank­heits­tag ärzt­lich bestä­ti­gen zu las­sen. Die durch Krank­heit ver­säum­te Zeit darf der Exper­tin zufol­ge aber kei­nes­falls ein­fach an den aktu­el­len Urlaub ange­hängt wer­den. „Zu wel­chem Zeit­punkt die ver­lo­re­nen Urlaubs­ta­ge nach­ge­holt wer­den kön­nen, muss mit dem Arbeit­ge­ber abge­spro­chen bzw. durch die­sen geneh­migt werden.“

Aus­län­di­sches Attest muss deut­schen Stan­dards genügen

Erkran­ke man wäh­rend einer Aus­lands­rei­se, sei dar­auf zu ach­ten, dass aus dem vor Ort aus­ge­stell­ten ärzt­li­chen Attest ein­deu­tig die Arbeits­un­fä­hig­keit sowie der genaue Zeit­raum der Erkran­kung her­vor­ge­he. Falls die Rück­rei­se krank­heits­be­dingt nicht pünkt­lich ange­tre­ten wer­den kann, muss der Arbeit­neh­mer laut Exper­tin auch zum Zeit­punkt der Rück­rei­se wei­ter­hin krank­ge­schrie­ben sein. „Wenn das Attest nicht den deut­schen Stan­dards genügt, kann es ange­zwei­felt wer­den“, so Livia Merla.

Außer­dem sehe das Gesetz eine sol­che Ret­tung von Urlaubs­ta­gen nur dann vor, wenn man selbst erkrankt sei. „Ein Anspruch auf die soge­nann­ten Kin­der­kran­ken­ta­ge gibt es wäh­rend des Urlaubs nicht. Das heißt, Urlaubs­ta­ge, die durch die Pfle­ge erkrank­ter Kin­der ver­lo­ren gehen, wer­den ganz nor­mal ver­braucht“, erklärt die Anwäl­tin. Wer wäh­rend des Abbaus von Über­stun­den erkrankt, habe lei­der eben­falls kein Anrecht, die­se Stun­den bzw. Tage vom Arbeit­ge­ber zurück­zu­be­kom­men – selbst dann nicht, wenn ein ärzt­li­ches Attest die Arbeits­un­fä­hig­keit bescheinigt.

Krank den Urlaub antreten ?

Und wie sieht die Geset­zes­la­ge aus, wenn man bereits vor dem Urlaub erkrankt ? Darf man trotz Krank­schrei­bung ver­rei­sen oder gilt es, in jedem Fall daheim das Bett zu hüten ? „Bei bestehen­der Erkran­kung ist ein Rei­se­an­tritt Ermes­sens­sa­che“, so die Exper­tin. „Ist die Rei­se für die Gene­sung för­der­lich, zum Bei­spiel ein ent­span­nen­der Auf­ent­halt am Meer bei Atem­wegs­er­kran­kun­gen, spricht nichts dage­gen.“ Abzu­ra­ten sei hin­ge­gen von einem „Par­ty­ur­laub“ – hier kön­ne der Arbeit­ge­ber eher argu­men­tie­ren, dass die­ser einer Gene­sung ent­ge­gen­ste­he. Dar­über hin­aus emp­fiehlt Livia Mer­la : „Wenn ich trotz Arbeits­un­fä­hig­keit eine Rei­se pla­ne, soll­te ich früh­zei­tig und offen mit mei­nem Arbeit­ge­ber dar­über spre­chen, um Miss­ver­ständ­nis­sen und ggf. spä­te­ren Kon­flik­ten vorzubeugen.“

Lie­ber auf Viren­ab­wehr setzen

Auch wenn Urlaubs­ta­ge bei nach­ge­wie­se­ner Krank­heit nicht ver­fal­len – ein­fa­cher ist es doch, gar nicht erst krank zu wer­den. Um grip­pa­len Infek­ten vor­zu­beu­gen, kommt es unter ande­rem auf aus­rei­chen­den Schlaf, eine gesun­de Ernäh­rung und Hygie­ne­maß­nah­men wie regel­mä­ßi­ges und gründ­li­ches Hän­de­wa­schen an. Haupt­ein­tritts­pfor­te für vie­le Krank­heits­er­re­ger ist aber die Nase. Daher ist es sinn­voll, bereits vor und auch wäh­rend der Rei­se ein spe­zi­el­les Nasen­spray zur Abwehr von Erkäl­tungs­vi­ren ein­zu­set­zen (z. B. algo­vir Erkäl­tungs­spray aus der Apo­the­ke), um damit einer Erkäl­tung pro­ak­tiv vor­zu­beu­gen. Durch Bil­dung einer phy­si­ka­li­schen Bar­rie­re auf der Nasen­schleim­haut wer­den die Erkäl­tungs­vi­ren am wei­te­ren Vor­drin­gen in den Orga­nis­mus gehin­dert. Einer Infek­ti­on gesun­der Schleim­haut­zel­len wird so vorgebeugt.

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Quel­le : Tan­ja Bai­erl / Mara de And­ra­de, ISGRO The­men­raum GmbH
Ori­gi­nal-Con­tent von : Her­mes Arz­nei­mit­tel GmbH, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 11040314 / Brisystem

 

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