LBS-Verbandsdirektor: Die mögliche Nutzung des gesparten Kapitals zur Entschuldung oder Sanierung von Wohneigentum wäre ein großer Fortschritt.
Mit dem heute vorgelegten Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge im Bundesministerium der Finanzen ist die Bundesregierung einen guten Schritt bei der der im Koalitionsvertrag versprochenen grundlegenden Reform der geförderten privaten Altersvorsorge vorangekommen. „Die Vorschläge gehen mit Blick auf die Altersvorsorge durch Wohneigentum in die richtige Richtung“, ordnet der Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, Axel Guthmann, die Empfehlungen der Fokusgruppe ein.
Knackpunkt ist, dass der Spagat zwischen Vereinfachung der Altersvorsorge und Flexibilität für die Vorsorgenden bei der Reform nicht so einfach zu meistern ist. Mit den jetzt vorgegebenen Leitplanken könne es aber gelingen, so Guthmann. Was besonders wichtig sei:
1. Die Eigenheimrente (auch „Wohn-Riester“ genannt) hat neben Fonds- und Versicherungsprodukten sowie dem geplanten neuen Altersvorsorgedepot ihren festen Platz im System der geförderten Altersvorsorge. Wer also bei seiner Altersvorsorge auf die selbstgenutzte Immobilie setzt, kann dies auch künftig tun.
2. Attraktiv für viele Vorsorgende dürfte die Empfehlung der Fokusgruppe sein, das geförderte Altersvorsorgekapital aus allen Anlageformen im Ruhestand auch auf einen Schlag zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie oder für deren altersgerechte beziehungsweise energetische Sanierung einsetzen zu können. „Die Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen zur energetischen Sanierung der eigenen vier Wände wird ab dem kommenden Jahr möglich sein – und genau darauf kommt es besonders an“, ordnet der LBS-Verbandsdirektor diesen Punkt ein: „Deutschland kann es sich angesichts der Herausforderungen, die der Klimaschutz für den Gebäudesektor mit sich bringt, nicht leisten, das Finanzierungspotenzial der Altersvorsorge ungenutzt zu lassen. Zumal es durch die Energiekostenersparnisse ja auch für Rentner eine Win-Win-Situation bedeutet.“
Auch wenn einige Details noch klärungsbedürftig sind, etwa die Ausgestaltung von Produktwechseln, unterm Strich könne man der Fokusgruppe wohl attestieren, dass sie eine gute Arbeit gemacht hat. Vor allem auch deshalb, weil sie die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge, das selbst genutzte Wohneigentum, angemessen berücksichtigt hat. Dass dies der richtige Ansatz ist, bestätigte jüngst eine Kurz-Studie des privaten Berliner Forschungsinstituts empirica im Auftrag der Landesbausparkassen. Demnach erzielt selbst genutztes Wohneigentum ähnliche Renditen wie vermietete Wohnungen: Die Erlöse in Form der ersparten Miete seien sogar eher höher, weil Leerstand und Mietausfall ausgeschlossen seien.
Die Gesamtrendite von Immobilien setzt sich grundsätzlich aus zwei Komponenten zusammen: Während die Wertsteigerungsrendite auch negativ werden könne, sei die für Selbstnutzer relevante Mietrendite in Form der ersparten Miete immer positiv. Hierzulande liegt die Mietrendite liegt bei rund 5 Prozent – in kleineren Gemeinden fällt sie durchschnittlich höher aus als in Metropolen. Da auch die Wohneigentumsquote in kleineren Gemeinden höher sei, „wohnt die Masse der Selbstnutzer damit auf der Sonnenseite der Rendite“, lautet das Fazit der Studie.
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Quelle: Dr. Ivonn Kappel, Referat Presse, Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
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