Die Kraft zur Reform fehlt : Die Krankenhausstrukturen neu aufzustellen, ist eine Herkulesaufgabe in sozialer, gesellschaftlicher …

Enttäuschend : Die Kraft zur Reform fehlt – Krankenhausfinanzierungsreform – Enormer Kraftakt, der den Mitarbeitenden und dem Management in den Krankenhäusern viel abverlangt …

Heu­te sind kei­ne Eck­punk­te zu der Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rungs­re­form von der Bund-Län­der-Arbeits­grup­pe ver­ab­schie­det wor­den. Die Vor­schlä­ge zu den Vor­hal­te­bud­gets und zur Umver­tei­lung zwi­schen den Kran­ken­häu­sern bewer­tet der Deut­sche Evan­ge­li­sche Kran­ken­haus­ver­band (DEKV) als nach­tei­lig sowohl für die Ver­sor­gung der Patient:innen als auch für die struk­tu­rel­le Wei­ter­ent­wick­lung der Kran­ken­haus­land­schaft. „Es ist ent­täu­schend, dass die Län­der und der Bund heu­te nicht die Kraft hat­ten, gemein­sam muti­ge und zukunfts­wei­sen­de Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die Klä­rung der zen­tra­len Streit­punk­te wird damit in die Zukunft ver­scho­ben. Es fehlt damit der ver­läss­li­che Rah­men für die Umge­stal­tung der Kran­ken­haus­struk­tu­ren wie auch die Pla­nungs­si­cher­heit für die dafür not­wen­di­gen Mit­tel“, so Chris­toph Rad­bruch, Vor­sit­zen­der des DEKV. Momen­tan ist das Ver­trau­en gering, dass die Län­der und der Bund ver­läss­li­che und kon­kre­te Eck­pfei­ler gemein­sam am 10. Juli 2023 beschließen.

„Die Kran­ken­haus­struk­tu­ren neu auf­zu­stel­len, ist eine Her­ku­les­auf­ga­be in sozia­ler, gesell­schaft­li­cher, unter­neh­me­ri­scher und finan­zi­el­ler Hin­sicht. Das ist ein enor­mer Kraft­akt, der den Mit­ar­bei­ten­den und dem Manage­ment in den Kran­ken­häu­sern, der Poli­tik und den Bür­gern viel abver­langt. Die Ver­ant­wort­li­chen im Bund und in den Län­dern müs­sen die Sicher­heit im Wan­del gewähr­leis­ten, damit die Mehr­heit die Ver­än­de­rung nicht als Bedro­hung emp­fin­det“, mahnt Radbruch.

Beson­ders die ange­dach­te Ver­knap­pung von Kapa­zi­tä­ten durch den Leis­tungs­kor­ri­dor im Vor­hal­te­bud­get lässt ein ernst­zu­neh­men­des Pro­blem auf­zie­hen. „Dabei han­delt es sich um Plan­wirt­schaft. Die fata­len Aus­wir­kun­gen auf die Gesund­heits­ver­sor­gung müs­sen jetzt mit der Kran­ken­haus­pra­xis gemein­sam bewer­tet wer­den. Das ist mehr als über­fäl­lig“, kom­men­tiert Radbruch.

Finan­zie­rung von Koor­di­nie­rungs- und Steue­rungs­auf­ga­ben braucht zusätz­li­ches Geld

Die pau­scha­le Zuschrei­bung von Koor­di­nie­rungs- und Steue­rungs­auf­ga­ben an Uni­ver­si­täts­kli­ni­ka oder Maxi­mal­ver­sor­ger ent­spricht nicht der Rea­li­tät in der Pra­xis. Die damit ver­bun­de­ne ein­sei­ti­ge Umver­tei­lung von Mit­teln ist nicht gerecht­fer­tigt und abzu­leh­nen. Soll­ten die­se neu­en Auf­ga­ben im künf­ti­gen Sys­tem regel­haft ein­ge­führt wer­den, müs­sen die ein­zel­nen Leis­tun­gen aus­kömm­lich ver­gü­tet werden.

Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung mit Leis­tungs­kor­ri­dor ver­knappt Versorgung 

Die Ein­füh­rung einer Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung mit einem Leis­tungs­kor­ri­dor scheint attrak­tiv. Auf den ers­ten Blick ver­spricht dies eine aus­kömm­li­che Finan­zie­rung von Kran­ken­häu­sern und eine umfas­sen­de medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung für alle. In der Rea­li­tät führt dies jedoch zu Eng­päs­sen und einer unzu­rei­chen­den Ver­sor­gung. Wird im Vor­aus fest­ge­legt, wie viel Geld einem Kran­ken­haus – unab­hän­gig von sei­ner tat­säch­li­chen Leis­tung – zur Ver­fü­gung steht, gibt es kei­ne finan­zi­el­len Anrei­ze über­durch­schnitt­li­che Leis­tun­gen zu erbrin­gen oder effi­zi­ent zu arbei­ten. Da das Bud­get bereits fest­steht, besteht kein direk­ter Zusam­men­hang zwi­schen der tat­säch­li­chen Gesamt­zahl aller durch­ge­führ­ten voll- und teil­sta­tio­nä­ren medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen in einem Kran­ken­haus und deren Refinanzierung.

In der Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung wer­den plan­wirt­schaft­li­che Mecha­nis­men implementiert

Das zen­tra­le Pro­blem der Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung ist die Ein­füh­rung der gesund­heits­po­li­ti­schen Plan­wirt­schaft, da die Vor­hal­tung künf­tig gede­ckelt ist. Die Ent­schei­dun­gen dar­über, wie vie­le Bet­ten, medi­zi­ni­sches Per­so­nal und Aus­rüs­tung bereit­ge­stellt wer­den sol­len, kann vom Kran­ken­haus nicht fle­xi­bel genug auf die tat­säch­li­chen Bedürf­nis­se der Bevöl­ke­rung ange­passt wer­den. Durch die­se Ver­knap­pung von Kapa­zi­tä­ten kommt es zu län­ge­ren War­te­zei­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen und Eingriffe.

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Quel­le : Bar­ba­ra Klu­ge | Medi­zin & PR GmbH – Gesund­heits­kom­mu­ni­ka­ti­on – Mela­nie Kanz­ler | Verbandsdirektorin
Ori­gi­nal-Con­tent von : Deut­scher Evan­ge­li­scher Kran­ken­haus­ver­band e. V. (DEKV), über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 62033254 / Brisystem

 

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