Hochsauerlandkreis: NGG rät Beschäftigten zum Lohn-Check beim Urlaubsgeld … „Sie werden gern bei der Sonderzahlung vergessen“

Tarifliches Urlaubsgeld gilt für alle – auch für Mini-Jobber

Zum Feri­en­be­ginn einen genau­en Blick auf die Lohn­ab­rech­nung wer­fen: Die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss- Gaststätten (NGG) hat Beschäftigten im Hoch­sauer­land­kreis zum Urlaubs­geld-Check gera­ten. „Zwar gibt es kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf ein Urlaubs­geld, doch in vie­len Bran­chen – wie etwa der Ernährungsindustrie, den Bäckereien und der Gas­tro­no­mie – ist die Extra-Zah­lung klar im Tarif­ver­trag gere­gelt. Dann muss das Urlaubs­geld auch zur Jah­res­mit­te auf dem Lohn­kon­to sein – ohne Wenn und Aber“, sagt die Geschäftsführerin der NGG-Regi­on Südwestfalen, Isa­bell Mura. Schließ­lich kom­me es bei deut­lich teu­rer gewor­de­nen Urlaubs­rei­sen auf jeden Euro an.

Ganz beson­ders, so Mura, soll­ten Mini-Job­ber im Hoch­sauer­land­kreis auf die Zah­lung des Urlaubs­gel­des ach­ten. „Sie wer­den gern bei der Son­der­zah­lung ‚ver­ges­sen‘ – genau­so wie Teilzeit-Kräfte. Dabei gilt klipp und klar: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubs­geld gezahlt wird, müssen auch die 520-Euro- und Teil­zeit- Job­ber das Extra-Geld bekom­men – und zwar antei­lig nach Arbeits­zeit“, so Isa­bell Mura. Gera­de Mini-Job­ber wüssten das oft nicht oder scheu­ten die Nach­fra­ge beim Chef.

Das Vor­ent­hal­ten des Urlaubs­gelds ist nach Beob­ach­tun­gen der NGG Südwestfalen dabei nur ein Pro­blem. Immer wie­der, so die NGG-Geschäftsführerin, gebe es Fälle, wo Mini-Job­ber um den Urlaubs­an­spruch oder sogar um die Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall gebracht würden – meis­tens mit der Begründung, dass sie kei­ne „ech­ten Arbeit­neh­mer“ sei­en. Isa­bell Mura: „Das ist schlicht­weg falsch. Sie sind kei­ne Beschäftigten ‚zwei­ter Klas­se‘ und haben antei­lig die glei­chen Ansprüche wie die Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Abge­se­hen davon ist es extrem unfair, gera­de die zu benach­tei­li­gen, die ohne­hin über das gerings­te Ein­kom­men verfügen“.

Außer­dem weist die NGG Südwestfalen dar­auf hin, dass Beschäftigte, die unter dem Dach eines Tarif­ver­tra­ges arbei­ten, beim Urlaubs­geld grundsätzlich im Vor­teil sind: So hat eine aktu­el­le Unter­su­chung des WSI-Insti­tuts der gewerk­schafts­na­hen Hans-Böckler-Stiftung fest­ge­stellt, dass in Betrie­ben mit Tarif­ver­trag 74 Pro­zent der Beschäftigten Anspruch auf Urlaubs­geld haben. In Unter­neh­men ohne Tarif­bin­dung sind es ledig­lich 35 Pro­zent, so die NGG.

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Quel­le: Isa­bell Mura, Geschäfts­füh­re­rin, Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG)

Bild-Urlaubs­kas­se: In vie­len Bran­chen gibt es für den Som­mer­ur­laub Geld vom Betrieb. Es lohnt sich, den Urlaubs­geld-Check zu machen, rät die Gewerk­schaft NGG.
Fotocredit:©NGG | Nils Hillebrand

 

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