Reimann : Krankenhaus-Reformvorschläge nicht zerreden – Sie bieten eine sehr gute Basis, um die dringend notwendige Modernisierung voranzubringen

Zur Kri­tik ver­schie­de­ner Kran­ken­haus-Ver­tre­ter an den Reform­vor­schlä­gen der Exper­ten­kom­mis­si­on der Bun­des­re­gie­rung sagt Dr. Caro­la Rei­mann, Vor­stands­vor­sit­zen­de des AOK-Bundesverbands :

„Die Reform­vor­schlä­ge dür­fen jetzt nicht zer­re­det wer­den. Sie bie­ten eine sehr gute Basis, um die drin­gend not­wen­di­ge Moder­ni­sie­rung unse­rer ver­krus­te­ten Kran­ken­haus­struk­tu­ren end­lich vor­an­zu­brin­gen. Nur so kön­nen dau­er­haft sowohl eine medi­zi­nisch-pfle­ge­risch hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten als auch zukunfts­fä­hi­ge und attrak­ti­ve Arbeits­be­din­gun­gen für Pfle­ge­kräf­te und medi­zi­ni­sches Per­so­nal gewähr­leis­tet werden.

Die Reform führt zu einer qua­li­täts­ori­en­tier­ten Kon­zen­tra­ti­on von Leis­tun­gen an den dafür per­so­nell und tech­nisch am bes­ten aus­ge­stat­te­ten Krankenhäusern. 

Die­ser Schritt wird von allen Exper­ten befür­wor­tet und als not­wen­dig beschrie­ben. Aller­dings muss eine sol­che Umstel­lung gut aus­ge­stal­tet und mode­riert wer­den. So soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass die Ver­sor­gungs­stu­fen nicht über­be­tont wer­den. Zu Beginn müs­sen Leis­tungs­be­rei­che und ‑grup­pen bun­des­ein­heit­lich defi­niert und dann mit Ver­sor­gungs­auf­trä­gen ver­bun­den wer­den. Ver­sor­gungs­le­vel soll­ten erst am Ende des Pro­zes­ses ste­hen und an den Umfang der Vor­hal­tung geknüpft werden.

Vor die­sem Hin­ter­grund hilft es nicht wei­ter, jetzt Schein­de­bat­ten über ein angeb­lich dro­hen­des Kli­nik­ster­ben zu führen.

Der befürch­te­te kal­te Struk­tur­wan­del ist in den Vor­schlä­gen der Regie­rungs­kom­mis­si­on nir­gend­wo ange­legt. Eben­so abwe­gig sind Über­le­gun­gen zu not­wen­di­gen Upgrades in höhe­re Ver­sor­gungs­stu­fen, um sich eine mög­lichst hohe Vor­hal­te­kos­ten­fi­nan­zie­rung zu sichern. Denn die Ver­sor­gungs­auf­trä­ge mit leis­tungs­grup­pen­be­zo­ge­nen Vor­hal­te­fi­nan­zie­rung ori­en­tie­ren sich künf­tig an der zu ver­sor­gen­den Bevöl­ke­rung und las­sen sich nicht mehr belie­big aus­wei­ten. Hier lau­fen die Sze­na­ri­en ein­zel­ner, stark öko­no­misch moti­vier­ter Akteu­re ins Lee­re, sofern die Poli­tik die vor­lie­gen­den Emp­feh­lun­gen der Regie­rungs­kom­mis­si­on strin­gent umsetzt.

Durch die geplan­te Absen­kung der Fall­pau­scha­len zuguns­ten einer fall­un­ab­hän­gi­gen Ver­gü­tungs­kom­po­nen­te wird der öko­no­mi­sche Fehl­an­reiz zur Über­schrei­tung bedarfs­ge­rech­ter Behand­lungs­zah­len und zur medi­zi­nisch frag­wür­di­gen Men­gen­aus­wei­tung redu­ziert. Das oft kri­ti­sier­te Hams­ter­rad, in dem die Mit­ar­bei­ten­den in den Kli­ni­ken ste­cken, kann so gestoppt werden.

Unab­hän­gig davon besteht aller­dings seit Jahr­zehn­ten ein Inves­ti­ti­ons­stau in den Kliniken. 

Wäh­rend die Aus­ga­ben der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung für die Betriebs­kos­ten­fi­nan­zie­rung der Kran­ken­häu­ser in den Jah­ren 2011 bis 2021 von rund 60 auf zuletzt 87 Mil­li­ar­den Euro gestie­gen sind und in den Pan­de­mie­jah­ren 2020 sowie 2021 noch pau­scha­le staat­li­che Liqui­di­täts­hil­fen von rund 15 Mil­li­ar­den Euro aus­ge­zahlt wur­den, sta­gnie­ren die Inves­ti­tio­nen der Län­der seit vie­len Jah­ren und blei­ben hin­ter den not­wen­di­gen Bedar­fen für eine moder­ne Kran­ken­haus­struk­tur zurück. Hier müs­sen sich die Bun­des­län­der ihrer Ver­pflich­tung stel­len. Aber auch der Bund muss prü­fen, wie er den not­wen­di­gen Umbau finan­zi­ell unter­stüt­zen kann.“

Quel­le : Dr. Kai Behrens
Ori­gi­nal-Con­tent von : AOK-Bun­des­ver­band, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 224173828

 

 

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