Steuer für Erben – Fiskus wertete Immobilie aus Nachlass als Zweitwohnung

Steuer für Erben – Fiskus wertete Immobilie aus Nachlass als Zweitwohnung

Mit­glie­der einer Erben­ge­mein­schaft kön­nen zur Zah­lung der Zweit­woh­nungs­steu­er ver­pflich­tet wer­den, wenn zum Nach­lass eine Immo­bi­lie gehört. Dabei geht es nach Aus­kunft des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS gar nicht um eine tat­säch­lich statt­fin­den­de Nut­zung zu Wohn­zwe­cken, son­dern um die grund­sätz­li­che bestehen­de Nutzungsmöglichkeit.

(Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Baden-Würt­tem­berg, Akten­zei­chen 2 S 3636/21)

Der Fall : Zwei Schwes­tern hat­ten ein Grund­stück geerbt, das mit einem Ein­fa­mi­li­en­haus bebaut war. Als einer von ihnen ein Bescheid zur Zah­lung der Zweit­woh­nungs­steu­er zuging, zog sie vor Gericht. Unter ande­rem wies sie dar­auf hin, sie und ihre Schwes­ter hät­ten sich noch gar nicht über die Nut­zung der Immo­bi­lie zu Zwe­cken des per­sön­li­chen Lebens­be­darfs geei­nigt. Des­we­gen kom­me eine Besteue­rung vor­erst nicht in Frage.

Das Urteil : Das Ver­wal­tungs­ge­richt Sig­ma­rin­gen akzep­tier­te die­se Argu­men­te nicht. Der von der Erbin ange­ru­fe­ne Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ver­wei­ger­te die Zulas­sung der Beru­fung, da er die erst­in­stanz­li­che Ent­schei­dung für rich­tig hielt. Selbst­ver­ständ­lich könn­ten Mit­glie­der einer Erben­ge­mein­schaft eine Woh­nung inne­ha­ben und des­we­gen zur Zah­lung der ent­spre­chen­den Steu­er ver­pflich­tet wer­den. Dabei sei es uner­heb­lich, ob bereits eine Auf­tei­lung der Nut­zungs­rech­te statt­ge­fun­den habe. Es gehe um die Ver­fü­gungs­macht an dem Objekt.

 

Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

 

Bild­un­ter­schrift : Fis­kus wer­te­te Immo­bi­lie aus Nach­lass als Zweit­woh­nung Mit­glie­der einer Erben­ge­mein­schaft kön­nen zur Zah­lung der Zweit­woh­nungs­steu­er ver­pflich­tet wer­den, wenn zum Nach­lass eine Immo­bi­lie gehört.

Bild­rech­te : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Foto­graf : Bun­des­ge­schäfts­stel­le LBS

 

 

 

 

 

 

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