Den Dienstwagen aufmotzen und beim geldwerten Vorteil sparen – Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem

Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem:

 

Wer für sei­nen Dienst­wa­gen eine Son­der­aus­stat­tung möch­te und die­se selbst bezahlt, der min­dert den geld­wer­ten Vor­teil – und zahlt damit weni­ger Steu­ern. Der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH) zeigt anhand eines ein­fa­chen Rechen­bei­spiels, wie das funktioniert.

Der Dienst­wa­gen steht immer wie­der in der Kri­tik. Etwa, weil „das Fir­men­au­to­pri­vi­leg [als] eine teu­re Sub­ven­ti­on für Bes­ser­ver­die­ner“ bewer­tet wird, wie das Nach­rich­ten­ma­ga­zin „Der Spie­gel“ am 31. August 2022 schreibt. Fakt ist aller­dings: Die­sel- und Ben­zin­fahr­zeu­ge wer­den hier­zu­lan­de höher besteu­ert als Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.

Gleich­zei­tig stimmt auch, dass Hybrid­fahr­zeu­ge zwar umwelt­freund­lich wir­ken – aber: Auf län­ge­ren Stre­cken wird wei­ter­hin der Ver­bren­nungs­mo­tor genutzt. So kom­men Fir­men­wa­gen­nut­zer in den Genuss einer ver­güns­tig­ten Besteue­rung, obwohl der eigent­lich ver­folg­te Zweck – näm­lich der Kli­ma­schutz – in den Hin­ter­grund rückt. Böse Zun­gen könn­ten also durch­aus behaup­ten, dass es sich bei der steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gung für Hybrid­fahr­zeu­ge um eine teu­re Sub­ven­ti­on handelt.

Ganz grund­sätz­lich: So wer­den Dienst­wa­gen besteuert

Vie­le Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber beloh­nen ihre Mit­ar­bei­ten­den mit einem höhe­ren Gehalt in Form eines Dienst­wa­gens. Die meis­ten Ange­stell­ten nut­zen den Fir­men­wa­gen auch pri­vat, und kom­men somit in den Genuss eines soge­nann­ten geld­wer­ten Vorteils:

  • Der Dienst­wa­gen wird zu etwas Ähn­li­chem wie Lohn. Ein Ange­stell­ter mit Dienst­wa­gen muss des­halb pri­va­te Fahr­ten mit dem Fir­men­au­to versteuern.
  • Für den Ange­stell­ten fal­len aller­dings nur Steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge auf einen fik­ti­ven Lohn an, die tat­säch­li­chen Kos­ten für das Fahr­zeug trägt der Arbeit­ge­ber. Und das lohnt sich vor allem dann, wenn der Ange­stell­te sei­nen Dienst­wa­gen viel für Pri­vat­fahr­ten nutzt.

Eine Metho­de zur Berech­nung der anfal­len­den Ein­kom­men­steu­er für Pri­vat­fahr­ten ist das Fahr­ten­buch. Alle beruf­li­chen und pri­va­ten Fahr­ten wer­den dar­in notiert, und am Ende des Jah­res wird zusam­men­ge­zählt: Für die pri­va­ten Fahr­ten zahlt man antei­lig Ein­kom­men­steu­er. Das klingt zwar ein­fach, doch das Finanz­amt hat hohe Anfor­de­run­gen, was die kor­rek­te Füh­rung eines Fahr­ten­buchs betrifft.

Die beque­me­re Metho­de, um die anfal­len­de Ein­kom­men­steu­er auf die Pri­vat­fahr­ten zu ermit­teln, ist die Ein-Pro­zent-Rege­lung, bei der pau­schal ein Pro­zent des Brut­to­lis­ten­prei­ses des Fir­men­wa­gens mit Ver­bren­nungs­mo­tor zum monat­li­chen Gehalt dazu gerech­net wird.

Für Elek­tro­fahr­zeu­ge wird der geld­wer­te Vor­teil seit dem 1. Janu­ar 2019 mit einem Pro­zent des hal­ben Lis­ten­prei­ses ange­setzt. Und seit 1. Janu­ar 2020 sind die Dienst­wa­gen­stro­mer noch ein­mal güns­ti­ger gewor­den, denn seit­her gilt für die meis­ten rei­nen Elek­tro­fahr­zeu­ge die neue 0,25-Prozent-Regelung.

Übri­gens: Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gilt seit 1. Janu­ar 2019 für Hybrid­elek­tro­fahr­zeu­ge eine 0,5‑Prozent-Regel. Ent­schei­dend dabei ist, zu wel­chem Zeit­punkt das Fahr­zeug gekauft wur­de und wie hoch die Emis­si­ons­wer­te sind.

Ganz kon­kret: Son­der­aus­stat­tung selbst zah­len und die Kos­ten absetzen

Eine Arbeit­neh­me­rin möch­te ihren Dienst­wa­gen mit spe­zi­el­len Fel­gen, einem Mul­ti­funk­ti­ons­lenk­rad und wei­te­ren Son­der­aus­stat­tun­gen bestü­cken. Ihr Arbeit­ge­ber über­nimmt die Kos­ten dafür nicht, sie zahlt die Son­der­aus­stat­tung selbst. Immer­hin: Der geld­wer­te Vor­teil ver­rin­gert sich in dem Jahr, in dem sie die Son­der­aus­stat­tung bezahlt hat und – je nach Höhe der Kos­ten – auch noch in den Folgejahren.

 

Ein Rechen­bei­spiel:

Brut­to­lis­ten­preis des Pkw ohne Son­der­aus­stat­tung:            0.000 Euro

Von der Arbeit­neh­me­rin bezahl­te Son­der­aus­stat­tung:        10.000 Euro

Bemes­sungs­grund­la­ge für die 1 %-Rege­lung:                         40.000 Euro

Geld­wer­ter Vor­teil 1% aus 40.000 Euro = 400 Euro x 12:    4.800 Euro

 

Zur Erklä­rung: Die Zuzah­lung der Arbeit­neh­me­rin in Höhe von 10.000 Euro min­dert den geld­wer­ten Vor­teil – und zwar so, dass sie im ers­ten Jahr über­haupt kei­nen geld­wer­ten Vor­teil ver­steu­ern muss. Da die von ihr geleis­te­te Zuzah­lung den geld­wer­ten Vor­teil über­steigt, kann der über­stei­gen­de Betrag in das Fol­ge­jahr vor­ge­tra­gen wer­den. Das bedeu­tet: Die Arbeit­neh­me­rin muss auch im zwei­ten Jahr nichts ver­steu­ern. Erst im drit­ten Jahr wer­den 4.400 Euro fäl­lig (4.800 Euro geld­wer­ter Vor­teil minus 400 Euro rest­li­che Zuzahlung).

Die Arbeit­neh­me­rin könn­te übri­gens ihre Son­der­aus­stat­tung auch in Raten an das Auto­haus zah­len, sogar über meh­re­re Jah­re ver­teilt. Die Ver­steue­rung des geld­wer­ten Vor­teils blie­be – wie beschrie­ben – gleich.

Gut zu wis­sen: Ob die Arbeit­neh­me­rin den geld­wer­ten Vor­teil für ihren Dienst­wa­gen mit­tels Fahr­ten­buch oder über die Ein-Pro­zent-Pau­schal­ver­steue­rung berech­net, spielt grund­sätz­lich kei­ne Rol­le. Aller­dings ist die Pau­schal­ver­steue­rung ein­fa­cher zu hand­ha­ben. Und bei der Metho­de mit Fahr­ten­buch müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, um die Son­der­aus­stat­tungs­kos­ten auf den geld­wer­ten Vor­teil anrech­nen las­sen zu können.

Übri­gens: Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer kön­nen den geld­wer­ten Vor­teil bei ihrem Dienst­wa­gen auch dann min­dern, wenn sie ein höher­wer­ti­ges Fahr­zeug möch­ten und der Arbeit­ge­ber die Mehr­kos­ten dafür nicht über­nimmt. Das Prin­zip bleibt das glei­che wie bei den selbst finan­zier­ten Sonderausstattungen.

 

Quel­le: Chris­ti­na Geor­gi­a­dis , Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH)
Ori­gi­nal-Con­tent von: Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e.V. – VLH, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Den Dienst­wa­gen auf­mot­zen und beim geld­wer­ten Vor­teil sparen
Foto­credit: Ado­be­Stock 389376832