Energiekrise: „Die Bewältigung der aktuellen Krisen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
Nach den jüngsten Bund-Länder-Abreden zu den staatlichen Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise erwarten die nordrhein-westfälischen Kreise eine vollumfängliche Weiterleitung der Bundesmittel für Flucht und Migration sowie Nachbesserungen bei der Sicherung des ÖPNV. Die geplante Härtefallregelung müsse auch für kommunal mitgetragene soziale Einrichtungen greifen.
Die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Entlastungsmaßnahmen wurden im Vorstand des LKT NRW kritisch diskutiert. „Die Bewältigung der aktuellen Krisen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind wir erfreut über die von den Regierungsspitzen von Bund und Ländern in der letzten Woche vereinbarten Entlastungsmaßnahmen“, erklärte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), in der jüngsten Vorstandssitzung. Allerdings bilde die Deckelung der in Aussicht gestellten Mittel nicht die dynamische Entwicklung der Kosten ab. Die Hilfen müssten nun vollumfänglich und rasch bei den Kommunen ankommen, zu-mal den Kommunen ihrerseits im Rahmen des Entlastungspakets erhebliche Steuermindereinnahmen bevorstünden.
Im Hinblick auf die Kosten für Geflüchtete erwarteten die NRW-Landräte, dass das Land die für dieses und das Folge-jahr bereitgestellten Bundesmittel vollständig an die Kommunen weiterleitet. „In den Kommunen liegt der Hauptteil der Arbeit, um Geflüchtete unterzubringen, zu versorgen und in Arbeit und Gesellschaft zu integrieren,“ betonte Hendele. „Die Bundesmittel für Flucht und Migration müssen daher bei den jeweiligen kommunalen Kostenträgern ankommen“, forderte Hendele. Mit Blick auf die kommunal zu erbringenden SGB II-Leistungen sind das für den kreisangehörigen Raum die Kreise. Das gleiche gelte prinzipiell für Aufwendungen im Bereich der Gesundheit, der Pflege und der Eingliederungshilfe.
Auch bei der sogenannten Härtefallregelung insbesondere für Einrichtungen der gesundheitlichen und sozialen Infrastruktur müssten Institutionen und Dienste mitberücksichtigt werden, die bereits von Land und Kommunen gefördert werden. „Die Kommunen können hier die dramatisch steigenden Energie-kosten nicht alleine auffangen.“ Die dort realisierbaren Ein-sparpotenziale von Energiekosten seien deutlich geringer als in anderen Bereichen, so dass die finanziellen Auswirkungen hier gezielt abgefedert werden müssten.
Die Vereinbarungen zum sogenannten Deutschlandticket als Nachfolgeregelung des 9‑Euro-Tickets bewerteten die NRW-Landräte als unzureichend: „Das, was Bund und Land für den ÖPNV vereinbart haben, reicht angesichts der durch die Energiekrise ausgelösten Kostenlawine kaum für die Finanzierung des Linienbestands“, kritisierte Hendele. Hier sei das Land in der Pflicht: „Wir fordern das Land auf, einen Härtefallfonds zu schaffen, um Liquiditätsengpässe aufgrund der Energiekrise zu sichern.“ Dies ersetze allerdings nicht eine dauerhafte Finanzierung der bestehenden ÖPNV-Strukturen sowie den dauerhaften Ausgleich der durch das Deutschlandticket entstehenden Defizite. Hier müsse es ergänzende Abreden von Bund und Ländern geben.
Quelle: Veren Briese, Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit, Verbandszeitschrift EILDIENST
Fotocredit: AdobeStock 518123654