Balkonkraftwerke helfen sparen – Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz aus?

Tipps für den Alltag – Mit Balkonkraftwerk Energiekosten senken
  • Mie­ter dür­fen Bal­kon­kraft­werk installieren
  • In der Haus­rat­ver­si­che­rung und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eingeschlossen

Aktu­ell explo­die­ren die Ener­gie­prei­se. Laut den aktu­el­len Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes stie­gen sie von August 2021 bis August 2022 um 35,6 Pro­zent. Lan­ge Zeit hat­ten Mie­ter kei­ne Mög­lich­keit, ihre Ener­gie­kos­ten durch den Ein­bau von Pho­to­vol­ta­ik selbst zu redu­zie­ren. Der Ver­mie­ter bestimm­te, ob eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf das Dach kam. Seit es Bal­kon­kraft­wer­ke gibt, sieht das anders aus.

Mie­ter kön­nen die­se Mini-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen jeder­zeit auf ihrem Bal­kon oder ihrer Ter­ras­se auf­stel­len. Nach­dem die Anla­gen im Som­mer oft nicht ver­füg­bar waren, rüs­ten vie­le Men­schen auch jetzt noch nach. Die Erlaub­nis ihres Ver­mie­ters benö­ti­gen sie nicht. Nur bei Anla­gen, die an der Bal­kon­au­ßen­sei­te oder der Fas­sa­de befes­tigt wer­den, sieht das anders aus. Hier kann der Ver­mie­ter mit­re­den. Auf dem Bal­kon sind die Modu­le Natur­ge­wal­ten wie Sturm, Hagel und Blitz­schlag aus­ge­setzt. Schä­den, die dadurch ent­ste­hen am Kraft­werk ent­ste­hen, deckt – wie die HUK-COBURG mit­teilt – die Haus­rat­ver­si­che­rung ab. Gera­de im Herbst, wenn Stür­me über das Land zie­hen, ist der Ver­si­che­rungs­schutz wich­tig. Aber auch im Win­ter bei Eis und Schnee kön­nen sie beden­ken­los drau­ßen bleiben.

Eine ande­re Kon­stel­la­ti­on: Die Min­iso­lar­an­la­ge brennt wegen eines tech­ni­schen Defekts und schä­digt einen Drit­ten. Sol­che Schä­den regu­liert die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Vor­aus­set­zung ist, dass die Anla­ge zu einer selbst bewohn­ten Immo­bi­lie gehört. Dazu gehö­ren nicht nur Eigen­tums­häu­ser und ‑woh­nun­gen, son­dern auch Miet­im­mo­bi­li­en. Art und Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes kön­nen vari­ie­ren: Ein per­sön­li­ches Gespräch mit dem eige­nen Ver­si­che­rer sorgt für Klarheit.

Doch Bal­kon­kraft­wer­ke – an Außen­wän­den oder auf Gara­gen­dä­chern – sind auch für vie­le Immo­bi­li­en­be­sit­zer inzwi­schen eine Opti­on. Hän­gen sie an der Außen­wand, sind sie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Aus­schlag­ge­bend für den Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes ist, wel­che Gefah­ren in der eige­nen Poli­ce ver­si­chert wur­den. Am bes­ten bespricht man auch die­se Fra­ge mit sei­nem Versicherer.

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Quel­le: Karin Ben­ning, HUK-COBURG
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