Förderungszusage bei Bestellung des E‑Fahrzeugs
Förderungszusage bei Bestellung des E‑Fahrzeugs statt bei der Auslieferung, gewerbliche Käufer von E‑Fahrzeugen und Plug-in-Hybride weiter fördern: Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mahnt beim Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck brieflich erneut praxisnahe Verbesserungen der Förderrichtlinie zum Umweltbonus an. „Angesichts der vorgelegten Eckpunkte haben wir erhebliche Zweifel daran, dass das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 erreicht wird“, schreibt Thomas Peckruhn, ZDK-Vizepräsident und Sprecher des Fabrikatshandels, an den Minister. “ Zudem bleiben die Verbraucherinteressen und der Klimaschutz bei der Umsetzung dieser Pläne auf der Strecke.“
Ein zentrales Anliegen des ZDK: das Festlegen des Bestelldatums zum Bewilligen der Förderung. „Nach eigener Aussage sieht sich das Ministerium offensichtlich nicht in der Lage, die Prozesse der Antragstellung so anzupassen, dass sie den Anforderungen der Realität standhalten“, kritisiert Peckruhn den Ablehnungsgrund. Die Wiedereinführung eines notwendigen zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten würde laut dem BMWK einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Antragssteller und auch für das gesamte Kfz-Gewerbe“, so Peckruhn. Schließlich bedeute die heutige Förderpraxis einen hohen Aufwand auf Seiten der Antragsteller und des Kfz-Gewerbes. „Aufgabe des Staates sollte es aber sein, die Bürger, die Unternehmen und die Steuerzahler von Bürokratie und administrativem Aufwand zu entlasten. Die Arbeitserleichterung für Behörden darf nicht auf Kosten der Bürger und Unternehmen erfolgen“, fordert der Sprecher des Fabrikatshandels. „Wer sich ein E‑Fahrzeug kaufen möchte, muss Planungssicherheit haben, auch bezogen auf die Höhe des Förderanspruchs.“
Peckruhn kritisiert außerdem den geplanten Stopp der Förderung batterieelektrischer Fahrzeuge für gewerbliche Kunden ab dem 1. September 2023. „Damit fallen fast die Hälfte der heutigen E‑Autokäufer durch das Fördersieb. Das Auto ist für viele mittelständische Handwerksbetriebe ein Werkzeug, mit dem Arbeitsmittel und Personen transportiert werden müssen. Wenn sich die Anschaffung eines E‑Fahrzeuges demnächst um bis zu 9.000 Euro verteuert, droht die weitere Verteuerung von Handwerksleistungen. Oder die Betriebe greifen wieder auf reine Verbrennerfahrzeuge zurück. Das kann ja nicht im Sinne des Ministeriums sein“, so Peckruhn.
Kritik äußert der ZDK-Vizepräsident auch am geplanten Auslaufen der Förderung von Plug-in-Hybriden zum 31.12.2022. „Die Autohändler und die Kunden empfinden es als schweren Vertrauensbruch, dass die Förderung dieser Fahrzeuge entgegen den Aussagen im Koalitionsvertrag komplett eingestellt werden soll“, zeigt sich Peckruhn enttäuscht. Wer solch ein Fahrzeug bestellt habe, sei fest davon ausgegangen, die ausgelobte staatliche Förderung auch zu erhalten. Nunmehr würden diese Kunden Gefahr laufen, völlig leer auszugehen, weil die aktuell langen Lieferfristen in vielen Fällen über die Jahreswende hinaus reichen. Die Wut und Enttäuschung der Kunden würden nun die Autohäuser massiv zu spüren bekommen.
Quelle: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
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