Brief an Habeck: ZDK fordert Nachschärfungen beim Umweltbonus

Förderungszusage bei Bestellung des E‑Fahrzeugs

 

För­de­rungs­zu­sa­ge bei Bestel­lung des E‑Fahrzeugs statt bei der Aus­lie­fe­rung, gewerb­li­che Käu­fer von E‑Fahrzeugen und Plug-in-Hybri­de wei­ter för­dern: Der Zen­tral­ver­band Deut­sches Kraft­fahr­zeug­ge­wer­be (ZDK) mahnt beim Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Robert Habeck brief­lich erneut pra­xis­na­he Ver­bes­se­run­gen der För­der­richt­li­nie zum Umwelt­bo­nus an. „Ange­sichts der vor­ge­leg­ten Eck­punk­te haben wir erheb­li­che Zwei­fel dar­an, dass das Ziel von 15 Mil­lio­nen Elek­tro­fahr­zeu­gen bis 2030 erreicht wird“, schreibt Tho­mas Peck­ruhn, ZDK-Vize­prä­si­dent und Spre­cher des Fabri­kats­han­dels, an den Minis­ter. “ Zudem blei­ben die Ver­brau­cher­inter­es­sen und der Kli­ma­schutz bei der Umset­zung die­ser Plä­ne auf der Strecke.“

 

Ein zen­tra­les Anlie­gen des ZDK: das Fest­le­gen des Bestell­da­tums zum Bewil­li­gen der För­de­rung. „Nach eige­ner Aus­sa­ge sieht sich das Minis­te­ri­um offen­sicht­lich nicht in der Lage, die Pro­zes­se der Antrag­stel­lung so anzu­pas­sen, dass sie den Anfor­de­run­gen der Rea­li­tät stand­hal­ten“, kri­ti­siert Peck­ruhn den Ableh­nungs­grund. Die Wie­der­ein­füh­rung eines not­wen­di­gen zwei­stu­fi­gen Ver­fah­rens zur Reser­vie­rung der För­der­mit­tel wegen lan­ger Lie­fer­zei­ten wür­de laut dem BMWK einen unver­hält­nis­mä­ßig hohen Ver­wal­tungs­auf­wand bedeu­ten. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Antrags­stel­ler und auch für das gesam­te Kfz-Gewer­be“, so Peck­ruhn. Schließ­lich bedeu­te die heu­ti­ge För­der­pra­xis einen hohen Auf­wand auf Sei­ten der Antrag­stel­ler und des Kfz-Gewer­bes. „Auf­ga­be des Staa­tes soll­te es aber sein, die Bür­ger, die Unter­neh­men und die Steu­er­zah­ler von Büro­kra­tie und admi­nis­tra­ti­vem Auf­wand zu ent­las­ten. Die Arbeits­er­leich­te­rung für Behör­den darf nicht auf Kos­ten der Bür­ger und Unter­neh­men erfol­gen“, for­dert der Spre­cher des Fabri­kats­han­dels. „Wer sich ein E‑Fahrzeug kau­fen möch­te, muss Pla­nungs­si­cher­heit haben, auch bezo­gen auf die Höhe des Förderanspruchs.“

 

Peck­ruhn kri­ti­siert außer­dem den geplan­ten Stopp der För­de­rung bat­te­rie­elek­tri­scher Fahr­zeu­ge für gewerb­li­che Kun­den ab dem 1. Sep­tem­ber 2023. „Damit fal­len fast die Hälf­te der heu­ti­gen E‑Autokäufer durch das För­der­sieb. Das Auto ist für vie­le mit­tel­stän­di­sche Hand­werks­be­trie­be ein Werk­zeug, mit dem Arbeits­mit­tel und Per­so­nen trans­por­tiert wer­den müs­sen. Wenn sich die Anschaf­fung eines E‑Fahrzeuges dem­nächst um bis zu 9.000 Euro ver­teu­ert, droht die wei­te­re Ver­teue­rung von Hand­werks­leis­tun­gen. Oder die Betrie­be grei­fen wie­der auf rei­ne Ver­brenn­erfahr­zeu­ge zurück. Das kann ja nicht im Sin­ne des Minis­te­ri­ums sein“, so Peckruhn.

 

Kri­tik äußert der ZDK-Vize­prä­si­dent auch am geplan­ten Aus­lau­fen der För­de­rung von Plug-in-Hybri­den zum 31.12.2022. „Die Auto­händ­ler und die Kun­den emp­fin­den es als schwe­ren Ver­trau­ens­bruch, dass die För­de­rung die­ser Fahr­zeu­ge ent­ge­gen den Aus­sa­gen im Koali­ti­ons­ver­trag kom­plett ein­ge­stellt wer­den soll“, zeigt sich Peck­ruhn ent­täuscht. Wer solch ein Fahr­zeug bestellt habe, sei fest davon aus­ge­gan­gen, die aus­ge­lob­te staat­li­che För­de­rung auch zu erhal­ten. Nun­mehr wür­den die­se Kun­den Gefahr lau­fen, völ­lig leer aus­zu­ge­hen, weil die aktu­ell lan­gen Lie­fer­fris­ten in vie­len Fäl­len über die Jah­res­wen­de hin­aus rei­chen. Die Wut und Ent­täu­schung der Kun­den wür­den nun die Auto­häu­ser mas­siv zu spü­ren bekommen.

 

Quel­le: Ulrich Kös­ter, ZDK-Pressesprecher
Ori­gi­nal-Con­tent von: Zen­tral­ver­band Deut­sches Kraft­fahr­zeug­ge­wer­be (ZDK), über­mit­telt durch news aktuell

 

Foto­credits: Ado­be­Stock 496725738 – Brilon-Totallokal