Schulweg: Sicherheit geht vor – Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas

Haftungsprivileg für Kinder – Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas

 

Die Som­mer­fe­ri­en sind in eini­gen Bun­des­län­dern schon vor­bei. Zig­tau­sen­de Kin­der und Jugend­li­che machen sich wie­der auf den Schul­weg. Und auch hier hin­ter­lässt Coro­na sei­ne Spu­ren: Aus Angst vor Anste­ckung nut­zen vie­le wie­der ins eige­ne Auto statt mit Bus oder Bahn zu fah­ren. Der Ver­kehr nimmt also zu und der Schul­weg erfor­dert noch mehr Auf­merk­sam­keit. Die Gefahr in einen Unfall ver­wi­ckelt zu wer­den steigt. Das spie­gelt sich seit Jah­ren in den Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes wie­der: Kin­der ver­un­glü­cken beson­ders häu­fig am frü­hen Mor­gen, zwi­schen 7 und 8 Uhr, sowie ab Mit­tag, wenn die Schu­le aus ist. Der Weg zur Schu­le soll­te also nicht der kür­zes­te, son­dern der sichers­te sein. Ein klei­ner Umweg kann sich loh­nen, wenn dafür Ampeln oder Schü­ler­lot­sen das Über­que­ren der Stra­ße siche­rer machen.

 

Eltern von ABC-Schüt­zen rät die HUK-COBURG, die Rou­te zusam­men mit ihren Kin­dern zu pla­nen und mehr­fach abzu­lau­fen. Wich­tig ist auch, dass ein Kind mit aus­rei­chen­dem Abstand zum flie­ßen­den Ver­kehr am Bord­stein ste­hen bleibt. Und vor der Stra­ßen­über­que­rung soll­ten Kin­der immer den Blick­kon­takt zum Auto­fah­rer suchen. Rich­tig üben lässt sich nur unter rea­len Bedin­gun­gen: Also mor­gens, wenn die Schu­le beginnt und mit­tags, wenn sie endet.

 

Doch der Gesetz­ge­ber weiß, dass Kin­der von der Kom­ple­xi­tät des moto­ri­sier­ten Stra­ßen­ver­kehrs oft über­for­dert sind. Dies gilt beson­ders für die Ein­schät­zung von Geschwin­dig­kei­ten und Ent­fer­nun­gen. Dar­um haf­ten Kin­der für Schä­den, die sie Drit­ten bei einem Ver­kehrs­un­fall fahr­läs­sig zufü­gen, erst ab ihrem zehn­ten Geburts­tag. Das hat für Auto­fah­rer weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen. Wer­den sie in einen Unfall mit einem nicht-delikts­fä­hi­gen Kind ver­wi­ckelt, haf­ten sie unab­hän­gig von der Schuldfrage.

 

Auto­fah­rer müs­sen also stets damit rech­nen, dass Kin­der sich im Stra­ßen­ver­kehr nicht regel­kon­form ver­hal­ten. Ein Kind sehen, heißt vor­sich­tig fah­ren, bei­de Stra­ßen­sei­ten im Auge behal­ten und jeder­zeit brems­be­reit sein. Dies gilt in beson­de­rem Maße in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Zonen sowie vor Kin­der­gär­ten und Schulen.

 

Ob älte­re Kin­der über zehn Jah­ren tat­säch­lich für einen Unfall und sei­ne Fol­gen ein­ste­hen müs­sen, hängt von ihrer Ein­sichts­fä­hig­keit ab. Ent­schei­dend ist, ob sie die eige­ne Ver­ant­wor­tung und die Kon­se­quen­zen ihrer Hand­lun­gen rich­tig ein­schät­zen kön­nen. Gleich­zei­tig kommt es auf das indi­vi­du­el­le Ver­schul­den in der kon­kre­ten Situa­ti­on an und auf die Fra­ge, ob von einem Kind die­ses Alters kor­rek­tes Ver­hal­ten über­haupt erwar­tet wer­den konnte.

 

Lau­tet die Ant­wort: ja, müs­sen aber auch Kin­der für sämt­li­che Haft­pflicht­an­sprü­che ihres Opfers auf­kom­men. Sobald das Kind selbst Geld ver­dient, muss es zah­len. Haben die Eltern ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt, kön­nen auch sie zur Kas­se gebe­ten wer­den. Schutz bie­tet in bei­den Fäl­len eine pri­va­te Haftpflichtversicherung.

 

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Quel­le: Karin Ben­ning, HUK-COBURG
Ori­gi­nal-Con­tent von: HUK-COBURG, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Nicht immer ist der kür­zes­te Weg der sichers­te. Auf dem Schul­weg auf dem Schul­weg zählt nur die Sicherheit.

Foto: HUK-COBURG  Quel­le: HUK-COBURG / Bild­rech­te: HUK-COBURG, Foto­graf: Hagen Lehmann