Einbau von Funkwasserzähler zulässig – Immobilienbesitzer hatten das gerichtlich verhindern wollen

 

Ein Ehepaar aus Oberfranken war gar nicht begeistert davon … Einbau von Funkwasserzähler zulässig

 

Ein Ehe­paar aus Ober­fran­ken war gar nicht begeis­tert davon, dass das kom­mu­na­le Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men in sei­ner Immo­bi­lie den alten ana­lo­gen Was­ser­zäh­ler durch einen digi­ta­len Funk­was­ser­zäh­ler aus­tau­schen woll­te. Das Able­sen der Ver­brauchs­da­ten soll­te dadurch erleich­tert wer­den. Die Betrof­fe­nen sahen dar­in jedoch einen Ein­griff in den Daten­schutz und ihre Gesund­heits­rech­te. Doch dem woll­te das zustän­di­ge Ober­ge­richt nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS nicht fol­gen. Die Ver­ar­bei­tung der Daten stel­le kei­nen schwe­ren Rechts­ein­griff dar – im Gegen­teil, es hand­le sich hier sogar um eine beson­ders scho­nen­de Art der Zäh­ler­ab­le­sung. Schließ­lich müs­se nie­mand das Objekt betre­ten. Auch sei die Strah­len­leis­tung im Ver­gleich mit der eines Han­dys um ein Viel­fa­ches niedriger.

(Baye­ri­scher Ver­wal­tungs­ge­richts­hof, Akten­zei­chen 4 CS 21.2254)

 

Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

 

Bild­un­ter­schrift : Immo­bi­li­en­be­sit­zer hat­ten das gericht­lich ver­hin­dern wol­len. Bildrechte:Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS),  Fotograf:Bundesgeschäftsstelle LBS

 

 

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