Stadt Winterberg verkauft vier neue Grundstücke im Baugebiet „Am Hammer“ in Siedlinghausen

Kaufinteressenten können sich ab sofort melden | Verkauf der Grundstücke nach den Vergabekriterien der Stadt Winterberg

win­ter­berg-total­lo­kal : Win­ter­berg : Die Stadt Win­ter­berg schafft neu­en Wohn­raum in Sied­ling­hau­sen : vier neue Bau­plät­ze ste­hen „Am Ham­mer“ ab sofort zum Ver­kauf. „Kom­mu­na­les Bau­land ist rares Gut im Stadt­ge­biet Win­ter­berg, des­we­gen freut es mich umso mehr, dass wir vier neue Bau­grund­stü­cke in Sied­ling­hau­sen zum Ver­kauf anbie­ten kön­nen“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beckmann.

Die vier Grund­stü­cke lie­gen direkt an der Neger und sind zwi­schen 704 m² und 797 m² groß. Alle vier Grund­stü­cke haben im Bereich zur Neger einen fünf Meter brei­ten Schutz­strei­fen der nicht bebaut wer­den darf. Die Stadt Win­ter­berg hat den Kauf­preis mit den Rats­mit­glie­dern aus Sied­ling­hau­sen auf 50 Euro pro Qua­drat­me­ter fest­ge­legt, wobei der Schutz­strei­fen nur 20 Euro pro Qua­drat­me­ter kos­tet. „An den Ver­kauf von städ­ti­schen Grund­stü­cken sind auch immer Vor­aus­set­zun­gen geknüpft. Wir ver­kau­fen die Grund­stü­cke nur an Per­so­nen, die mit Haupt­wohn­sitz in unse­rem Stadt­ge­biet gemel­det sind oder den Haupt­wohn­sitz zukünf­tig hier anmel­den und die das Haus dann auch sel­ber nut­zen. Der Roh­bau des Hau­ses muss inner­halb von drei Jah­ren errich­tet sein und das Grund­stück darf in den nächs­ten 10 Jah­ren nicht wei­ter­ver­kauft wer­den“, erklärt die zustän­di­ge Mit­ar­bei­te­rin Ann-Kath­rin Wahle. Inter­es­sier­te kön­nen sich ab sofort bei Frau Wahle unter ann-​kathrin.​wahle@​winterberg.​de oder tele­fo­nisch 02981 800130 melden.

Baugrundstücke werden nach Vergabekriterien vergeben

Seit dem ver­gan­ge­nen Jahr wer­den die kom­mu­na­len Bau­grund­stü­cke nach Ver­ga­be­kri­te­ri­en ver­ge­ben. Die Ver­ga­be­kri­te­ri­en die­nen den poli­ti­schen Ver­tre­tern als Bera­tungs­grund­la­ge. Kon­kret wer­den die Ver­ga­be­kri­te­ri­en in einem Punk­te­sys­tem ver­ge­ben und sind in die Kate­go­rien „Sozia­ler Bezug“, „Wohn­ort­be­zug“, „Ehren­amt“ und „Eigen­tum“ ein­ge­teilt. Die Kri­te­ri­en wer­den auch bei den neu­en vier Grund­stü­cken „Am Ham­mer“ angewandt.

 

Quel­le : . Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg

 

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