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Bildungsscheck NRW : Eine Investition in die berufliche Zukunft

win­ter­berg-total­lo­kal : Hoch­sauer­land­kreis : Der Bil­dungs­scheck NRW ist nach wie vor ein attrak­ti­ves und nach­ge­frag­tes För­der­instru­ment zur beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung von dem Arbeit­neh­mer und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit Wohn­sitz bzw. Arbeits­stät­te in Nord­rhein-West­fa­len glei­cher­ma­ßen pro­fi­tie­ren kön­nen. Die­se Fest­stel­lung haben die Bera­tungs­stel­len und die Regio­nal­agen­tur Hell­weg-Hoch­sauer­land im Rah­men eines vir­tu­el­len Run­den Tisches am 10. Febru­ar 2022 getroffen.

Beim Bil­dungs­scheck, der aus Mit­teln des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len und des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds geför­dert wird, unter­schei­det man zwi­schen einem indi­vi­du­el­len und einem betrieb­li­chen Zugang : Über den betrieb­li­chen Zugang kön­nen Unter­neh­men jähr­lich bis zu zehn Bil­dungs­schecks für ihre Beschäf­tig­ten erhal­ten. Zu beach­ten ist, dass der jewei­li­ge Betrieb weni­ger als 250 Beschäf­tig­te haben muss. Ein­kom­mens­gren­zen exis­tie­ren im betrieb­li­chen Zugang nicht. Der indi­vi­du­el­le Zugang rich­tet sich zum einen an Beschäf­tig­te und Berufs­rück­keh­ren­de, zum ande­ren auch an Selb­stän­di­ge oder mit­ar­bei­ten­de Eigentümer/​innen. Wich­tig ist, dass der gewünsch­te Kurs der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung dient und die Ein­kom­mens­gren­zen nicht über­schrit­ten wer­den : Das zu ver­steu­ern­de Jah­res­ein­kom­men darf 20.000 Euro nicht unter­schrei­ten und 40.000 Euro (bei allei­ni­ger Ver­an­la­gung) bzw. 80.000 Euro (bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung) nicht über­schrei­ten. Für die Beschäf­tig­ten gel­ten die­sel­ben Ein­kom­mens­gren­zen wie für die Selb­stän­di­gen. Dafür spielt die Unter­neh­mens­grö­ße im indi­vi­du­el­len Zugang kei­ne Rol­le mehr.

Über den mit Mit­teln des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len und des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds geför­der­ten Bil­dungs­scheck kön­nen beruf­li­che Wei­ter­bil­dun­gen mit 50 Pro­zent der Kos­ten – maxi­mal jedoch 500 Euro – bezu­schusst wer­den. Vor dem Start der Wei­ter­bil­dung muss vor­ab ein Ter­min ver­ein­bart und eine kos­ten­freie Bera­tung in einer Bil­dungs­scheck-Bera­tungs­stel­le in Anspruch genom­men wer­den. In der Arbeits­markt­re­gi­on Hell­weg-Hoch­sauer­land gibt es der­zeit 13 auto­ri­sier­te Bera­tungs­stel­len. Eine Über­sicht und Details zur För­de­rung gibt es auf www.r‑h-h.de. Infor­ma­tio­nen erhal­ten Inter­es­sier­te auch bei der Regio­nal­agen­tur Hell­weg –Hoch­sauer­land e.V. – Tho­mas Hen­ke, Tel. 0291 / 942552 und Ursu­la Rode-Schäf­fer, Tel.: 02921 / 303499.

Quel­le : Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis

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