Stadt Winterberg trifft weitere Maßnahmen gegen Drifter

Nutzung von einigen städtischen Parkplätzen nur noch mit Sondernutzungserlaubnis von 22.30 Uhr bis 8.00 Uhr erlaubt

win­ter­berg-total­lo­kal : Win­ter­berg : An den Win­ter­wo­chen­en­den haben Poli­zei und Ord­nungs­amt alle Hän­de voll zu tun. Denn zahl­rei­che „Drift­er“ rei­sen in den Abend­stun­den an und drif­ten auf schnee­be­deck­ten Park­flä­chen oder auch in der Innen­stadt mit hoher Geschwin­dig­keit. Belieb­te Plät­ze der Drift­er-Sze­ne sind ins­be­son­de­re die städ­ti­schen Park­plät­ze in unmit­tel­ba­rer Nähe des Ski­lift­ka­rus­sels. „Das Drif­ten auf den öffent­li­chen Park­plät­zen ist nicht nur Sach­be­schä­di­gung, son­dern auch gefähr­lich. So kommt es Wochen­en­de für Wochen­en­de zu Unfäl­len, teil­wei­se auch mit Per­so­nen­schä­den. Die Sicher­heit unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger hat für uns obers­te Prio­ri­tät, daher wer­den wir alle Maß­nah­men ergrei­fen, damit es bei uns zu kei­nen schwe­ren Unfäl­len bei gefähr­li­chen Auto­rennen wie in Groß­städ­ten kommt“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beckmann.

Poli­zei und Ord­nungs­amt haben in den ver­gan­ge­nen Tagen ein neu­es Ein­satz­kon­zept erar­bei­tet. Durch die nun­mehr beschlos­se­ne Ände­rung der Son­der­nut­zungs­sat­zung unter­sagt die Stadt Win­ter­berg die Nut­zung der städ­ti­schen Park­plät­ze über Nacht. Und Nut­zung meint bereits das Befah­ren der Park­plät­ze oder das Par­ken auf den Park­plät­zen. Kon­kret wer­den mit die­ser Rege­lung die Nut­zung des Groß­raum­park­plat­zes Brem­berg, der gegen­über­lie­gen­de Park­platz an der Fußgängerbrücke/​B 236, der Park­platz am Nord­hang sowie der Park­platz an der Brem­berg­klau­se ab Sams­tag, 22.01.2022 von 22.30 Uhr bis 8.00 Uhr nur noch mit einer Son­der­nut­zungs­er­laub­nis der Stadt Win­ter­berg erlaubt. „Das ille­ga­le Befah­ren oder das Par­ken auf den Park­plät­zen wird in den Nacht­stun­den jetzt rich­tig teu­er für die Fahr­zeug­hal­ter, so kön­nen Buß­gel­der bis zu 1.000 € im Wie­der­ho­lungs­fall ver­hängt wer­den. Wir wer­den hier den recht­li­chen Rah­men für Ord­nungs­wid­rig­kei­ten aus­schöp­fen“, so Fach­be­reichs­lei­ter Joa­chim Sög­trop. Mit die­ser Rege­lung ist jeg­li­che Nut­zung in den Nacht­stun­den eine ille­ga­le Son­der­nut­zung, die geahn­det wird. Damit setzt die Stadt Win­ter­berg einen wei­te­ren Mosa­ik­stein gegen das wider­recht­li­che Driften.

Quel­le : Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg

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