Mit Ferienwohnung Steuern sparen

Eigentümer einer Ferienwohnung können unter Umständen negative Einkünfte aus der Vermietung auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie voraussichtlich auf Dauer keinen Überschuss aus der Wohnung erzielen werden.

win­ter­berg-total­lo­kal : Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass sie ihre Woh­nung aus­rei­chend oft ver­mie­ten und dabei die orts­üb­li­che Ver­mie­tungs­zeit um maxi­mal 25 Pro­zent unter­schrei­ten. Die Wüs­ten­rot Immo­bi­li­en GmbH, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf eine Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH, IX R 33/19) hin.

Im ent­schie­de­nen Fall mach­ten Ehe­leu­te in Meck­len­burg-Vor­pom­mern in ihrer Steu­er­erklä­rung nega­ti­ve Ein­künf­te von 9.100 Euro aus der Ver­mie­tung ihrer Feri­en­woh­nung steu­er­min­dernd gel­tend. Das Finanz­amt erkann­te dies nicht an, da die gel­tend gemach­ten Wer­bungs­kos­ten für die Woh­nung vor­aus­sicht­lich auf Dau­er die erziel­ten Mie­ten über­stei­gen wür­den. Es bestehe daher offen­sicht­lich kei­ne Absicht, aus der Woh­nung einen Über­schuss zu erzie­len. Dage­gen klag­ten die Eigen­tü­mer erfolgreich.

Laut der Ent­schei­dung des BFH reicht es aus nach­zu­wei­sen, dass die orts­üb­li­che Ver­mie­tungs­zeit um maxi­mal 25 Pro­zent unter­schrit­ten wird. Die Eigen­tü­mer mach­ten dabei gel­tend, dass sie ihre Woh­nung im Schnitt an 92 Tagen im Jahr ver­mie­tet haben und damit die orts­üb­li­che Ver­mie­tungs­zeit bei Feri­en­woh­nun­gen von 102 Tagen nur unwe­sent­lich unter­schrit­ten wur­de. Die orts­üb­li­che Ver­mie­tungs­zeit wie­sen sie durch eine Aus­wer­tung des Sta­tis­tik­am­tes Meck­len­burg-Vor­pom­mern nach. Der BFH akzep­tier­te die­se Aus­wer­tung, auch wenn sie nicht öffent­lich zugäng­lich war, son­dern nur auf Nach­fra­ge erteilt wur­de. Auf eine Pro­gno­se, ob sich aus der Woh­nung in abseh­ba­rer Zeit ein Über­schuss erzie­len las­se, kom­me es bei einer orts­üb­li­chen Ver­mie­tungs­zeit nicht an, so der BFH. Eine sol­che Pro­gno­se sei nur dann not­wen­dig, wenn die orts­üb­li­che Ver­mie­tungs­zeit um mehr als 25 Pro­zent unter­schrit­ten wer­de oder ein ent­spre­chen­der Nach­weis nicht beschafft wer­den könne.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Quel­le : Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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