Der “NEUE” Export nach Großbritannien

win­ter­berg-total­lo­kal : Brexit – es hat sich etwas geän­dert seit 1. Janu­ar 2021. Was bis zum 31. Dezem­ber 2020 noch ent­spannt als inner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­rung hat abge­wi­ckelt wer­den kön­nen, ist seit 1. Janu­ar 2021 eine klas­si­sche Aus­fuhr in ein Dritt­land – mit allen damit ver­bun­de­nen Herausforderungen.

Aus­fuhr­an­mel­dung, Aus­fuhr­nach­weis für Umsatz­steu­er­zwe­cke, Erklä­rung zum Ursprung und Lie­fe­ran­ten­er­klä­rung sind nur ein paar Schlag­wor­te, die deut­lich machen, dass Sie Ihre Lie­fe­run­gen nach Groß­bri­tan­ni­en nicht mehr als die gewohn­te inner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­rung durch­füh­ren kön­nen, son­dern die gan­zen Anfor­de­run­gen eines klas­si­schen Exports in ein Dritt­land erfül­len müs­sen. Aber was heißt das ? Wie funk­tio­niert die Aus­fuhr­ab­fer­ti­gung ? Was pas­siert an der EU-Grenz­zoll­stel­le ? Wann erhält der Kun­de in Groß­bri­tan­ni­en die Ware zoll­frei ? Wel­che Vor­aus­set­zun­gen muss mei­ne Ware dafür erfül­len ? Darf ich eine Erklä­rung zum Ursprung abge­ben ? Muss ich REX sein ? Wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es, den Auf­ent­halt an der GB-Grenz­zoll­stel­le zu verkürzen ?

Auf die­se und vie­le ande­ren Fra­gen erhal­ten alle Inter­es­sier­ten Ant­wor­ten im Online-Semi­nar des IHK-Bil­dungs­in­sti­tuts am 8. Juli.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und ent­spre­chen­de Anmel­de­un­ter­la­gen kön­nen erfragt wer­den beim IHK-Bil­dungs­in­sti­tut, Nico­le Schnit­ker, 02941 9747546 oder unter schnitker@​arnsberg.​ihk.​de, oder im Inter­net unter www​.ihk​-bil​dungs​in​sti​tut​.de.

Quel­le : Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Arns­berg Hellweg-Sauerland

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