Der “NEUE” Export nach Großbritannien
winterberg-totallokal : Brexit – es hat sich etwas geändert seit 1. Januar 2021. Was bis zum 31. Dezember 2020 noch entspannt als innergemeinschaftliche Lieferung hat abgewickelt werden können, ist seit 1. Januar 2021 eine klassische Ausfuhr in ein Drittland – mit allen damit verbundenen Herausforderungen.
Ausfuhranmeldung, Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke, Erklärung zum Ursprung und Lieferantenerklärung sind nur ein paar Schlagworte, die deutlich machen, dass Sie Ihre Lieferungen nach Großbritannien nicht mehr als die gewohnte innergemeinschaftliche Lieferung durchführen können, sondern die ganzen Anforderungen eines klassischen Exports in ein Drittland erfüllen müssen. Aber was heißt das ? Wie funktioniert die Ausfuhrabfertigung ? Was passiert an der EU-Grenzzollstelle ? Wann erhält der Kunde in Großbritannien die Ware zollfrei ? Welche Voraussetzungen muss meine Ware dafür erfüllen ? Darf ich eine Erklärung zum Ursprung abgeben ? Muss ich REX sein ? Welche Möglichkeiten gibt es, den Aufenthalt an der GB-Grenzzollstelle zu verkürzen ?
Auf diese und viele anderen Fragen erhalten alle Interessierten Antworten im Online-Seminar des IHK-Bildungsinstituts am 8. Juli.
Weitere Informationen und entsprechende Anmeldeunterlagen können erfragt werden beim IHK-Bildungsinstitut, Nicole Schnitker, 02941 9747546 oder unter schnitker@arnsberg.ihk.de, oder im Internet unter www.ihk-bildungsinstitut.de.
Quelle : Industrie- und Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland